Geprüfter Fachwirt für Einkauf - Bachelor Professional in Procurement: Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalte

Verordnung vom 18.12.2020

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung zugelassen wird, wer:
  • einen Abschluss in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
  • einen Abschluss in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und mindestens 1 Jahr Berufspraxis oder
  • mindestens 5 Jahre Berufspraxis
nachweisen kann.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 (Verordnung über die Prüfung) genannten Aufgaben haben.

Prüfungsinhalte

Schriftliche Prüfung

Zwei betriebliche Situationsaufgaben mit den Schwerpunkten aus den Handlungsbereichen.

  • Handlungsbereiche, insgesamt 600 Minuten:
    • Interne und externe Einkaufsbedarfe ermitteln
    • Einkaufsstrategien entwickeln und umsetzen
    • Lieferanten-, Risiko- und Qualitätsmanagement gestalten
    • Einkaufsprozesse vorbereiten und realisieren
    • Einkaufscontrolling durchführen
    • Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit

Anmerkung

  • Es sind keine mündliche Ergänzungsprüfung möglich.
  • Beide schriftlichen Situationsaufgaben werden zu einer Endbewertung zusammengefasst.

Mündliche Prüfung

Diese Prüfung ist erst nach bestandener schriftlicher Prüfung möglich.
  • Präsentation, 10 Minuten
    • Die Präsentation soll ein selbstgewähltes Thema aus Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit und ein weiteres aus den Handlungsbereichen Interne und externe Einkaufsbedarfe ermitteln, Einkaufsstrategien entwickeln und umsetzen, Lieferanten-, Risiko- und Qualitätsmanagement gestalten, Einkaufsprozesse vorbereiten und realisieren und Einkaufscontrolling durchführen haben. Dies soll zum ersten schriftlichen Prüfungstermin eingereicht werden.
  • Situationsbezogenes Fachgespräch, 20 Minuten

Wichtung:

  • Präsentation : Fachgespräch = 1 : 2

Bestanden, wenn

  • in allen Prüfungsleistungen mindestens 50 Punkte erreicht werden.
Wer die Prüfung nach dieser Verordnung erfolgreich bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetzes erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) befreit.