Geprüfter Fachwirt für Einkauf - Bachelor Professional in Procurement: Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalte
Verordnung vom 18.12.2020
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung zugelassen wird, wer:
- einen Abschluss in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
- einen Abschluss in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und mindestens 1 Jahr Berufspraxis oder
- mindestens 5 Jahre Berufspraxis
nachweisen kann.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 (Verordnung über die Prüfung) genannten Aufgaben haben.
Prüfungsinhalte
Schriftliche Prüfung
Zwei betriebliche Situationsaufgaben mit den Schwerpunkten aus den Handlungsbereichen.
- Handlungsbereiche, insgesamt 600 Minuten:
- Interne und externe Einkaufsbedarfe ermitteln
- Einkaufsstrategien entwickeln und umsetzen
- Lieferanten-, Risiko- und Qualitätsmanagement gestalten
- Einkaufsprozesse vorbereiten und realisieren
- Einkaufscontrolling durchführen
- Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit
Anmerkung
- Es sind keine mündliche Ergänzungsprüfung möglich.
- Beide schriftlichen Situationsaufgaben werden zu einer Endbewertung zusammengefasst.
Mündliche Prüfung
Diese Prüfung ist erst nach bestandener schriftlicher Prüfung möglich.
- Präsentation, 10 Minuten
- Die Präsentation soll ein selbstgewähltes Thema aus Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit und ein weiteres aus den Handlungsbereichen Interne und externe Einkaufsbedarfe ermitteln, Einkaufsstrategien entwickeln und umsetzen, Lieferanten-, Risiko- und Qualitätsmanagement gestalten, Einkaufsprozesse vorbereiten und realisieren und Einkaufscontrolling durchführen haben. Dies soll zum ersten schriftlichen Prüfungstermin eingereicht werden.
- Situationsbezogenes Fachgespräch, 20 Minuten
Wichtung:
- Präsentation : Fachgespräch = 1 : 2
Bestanden, wenn
- in allen Prüfungsleistungen mindestens 50 Punkte erreicht werden.
Wer die Prüfung nach dieser Verordnung erfolgreich bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetzes erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) befreit.