Geprüfter Fachwirt für Büro-und Projektorganisation: Zulassungsvoraussetzung und Prüfungsinhalte

Verordnung vom 09.12.2019

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung zugelassen wird, wer:
  • eine Abschluss in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Beruf und 1 Jahre Berufspraxis oder
  • Abschluss in einem anderen anerkannten Beruf und 2 Jahre Berufspraxis oder
  • 5 Jahre Berufspraxis
nachweisen kann.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu folgenden Aufgaben haben:
  • Planen, Organisieren, Koordinieren, Kontrollieren von Projekten
  • Mitgestalten von betrieblichen Abläufen und Prozessen
  • Einsetzen und Optimieren von qualitätssichernden Maßnahmen
  • Zielgruppenorientiertes und situationsgerechtes Gestalten und Einsetzen von Kommunikations- und Werbemittel
  • Angemessenes und sachgerechtes Kommunizieren auch unter Einsatz von Argumentations- und Präsentationstechniken, insbesondere unter Berücksichtigung von Konfliktbewältigungsstrategien und interkulturellen Aspekten - Ermitteln und ergebnisorientiertes Auswerten von bürowirtschaftsbezogenen Kennzahlen
  • Planen, Organisieren, Durchführen und Kontrollieren von der Ausbildung
  • Entwickeln und Pflegen von internen und externen Kontakten, Kundenbeziehungen und Netzwerken

Prüfungsinhalte

Schriftliche Prüfung

  • 2 schriftliche Situationsaufgaben von den Handlungsbereichen, insgesamt 600 Minuten:
    • Koordinieren von Entscheidungsprozessen im Rahmen betrieblicher Organisationsstrukturen
    • Gestalten und Pflegen von Kundenbeziehungen in betrieblichen Leistungsprozessen
    • Führen, Betreuen, Verwalten und Ausbilden im Büro- und personalwirtschaftlichen Umfeld
    • Steuern von Geschäftsprozessen im bürowirtschaftlichen Umfeld

Mündliche Prüfung

Die Zulassung zu dieser Prüfung ist nur möglich, wenn die schriftliche Prüfung bestanden wurde.
  • Präsentation, 10 Minuten
    • Das Thema der Präsentation muss zur schriftlichen Prüfung eingereicht werden mit einer Kurzbeschreibung der gewählten Problemstellung, des Ziels und einer Gliederung.
    • Der Schwerpunkt soll auf den Handlungsbereich Führung, Betreuen, Verwalten und Ausbilden im Büro- und personalwirtschaftlichen Umfeld und Zusammenarbeit liegen.
  • Fachgespräch, 40 Minuten

Wichtung:

  • Fachgespräch : Präsentation= 2 : 1

Bestanden, wenn

  • in allen Prüfungsleistungen mindestens 50 Punkte erreicht werden.
Mit Bestehen der Fortbildungsprüfung wurden die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Sinne von § 30 Absatz 5 des Berufsbildungsgesetzes nachgewiesen.