Geprüfter Fachwirt für Büro-und Projektorganisation: Zulassungsvoraussetzung und Prüfungsinhalte
Verordnung vom 09.12.2019
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung zugelassen wird, wer:
- eine Abschluss in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Beruf und 1 Jahre Berufspraxis oder
- Abschluss in einem anderen anerkannten Beruf und 2 Jahre Berufspraxis oder
- 5 Jahre Berufspraxis
nachweisen kann.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu folgenden Aufgaben haben:
- Planen, Organisieren, Koordinieren, Kontrollieren von Projekten
- Mitgestalten von betrieblichen Abläufen und Prozessen
- Einsetzen und Optimieren von qualitätssichernden Maßnahmen
- Zielgruppenorientiertes und situationsgerechtes Gestalten und Einsetzen von Kommunikations- und Werbemittel
- Angemessenes und sachgerechtes Kommunizieren auch unter Einsatz von Argumentations- und Präsentationstechniken, insbesondere unter Berücksichtigung von Konfliktbewältigungsstrategien und interkulturellen Aspekten - Ermitteln und ergebnisorientiertes Auswerten von bürowirtschaftsbezogenen Kennzahlen
- Planen, Organisieren, Durchführen und Kontrollieren von der Ausbildung
- Entwickeln und Pflegen von internen und externen Kontakten, Kundenbeziehungen und Netzwerken
Prüfungsinhalte
Schriftliche Prüfung
- 2 schriftliche Situationsaufgaben von den Handlungsbereichen, insgesamt 600 Minuten:
- Koordinieren von Entscheidungsprozessen im Rahmen betrieblicher Organisationsstrukturen
- Gestalten und Pflegen von Kundenbeziehungen in betrieblichen Leistungsprozessen
- Führen, Betreuen, Verwalten und Ausbilden im Büro- und personalwirtschaftlichen Umfeld
- Steuern von Geschäftsprozessen im bürowirtschaftlichen Umfeld
Mündliche Prüfung
Die Zulassung zu dieser Prüfung ist nur möglich, wenn die schriftliche Prüfung bestanden wurde.
- Präsentation, 10 Minuten
- Das Thema der Präsentation muss zur schriftlichen Prüfung eingereicht werden mit einer Kurzbeschreibung der gewählten Problemstellung, des Ziels und einer Gliederung.
- Der Schwerpunkt soll auf den Handlungsbereich Führung, Betreuen, Verwalten und Ausbilden im Büro- und personalwirtschaftlichen Umfeld und Zusammenarbeit liegen.
- Fachgespräch, 40 Minuten
Wichtung:
- Fachgespräch : Präsentation= 2 : 1
Bestanden, wenn
- in allen Prüfungsleistungen mindestens 50 Punkte erreicht werden.
Mit Bestehen der Fortbildungsprüfung wurden die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Sinne von § 30 Absatz 5 des Berufsbildungsgesetzes nachgewiesen.