Geprüfter Bilanzbuchhalter - Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung: Zulassungsvoraussetzung und Prüfungsinhalte

Verordnung vom 18.12.2020

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung zugelassen wird, wer:
  • einen Abschluss in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
  • ein Fortbildungsabschluss als Fachwirt oder Fachkaufmann, Staatlich geprüfter Betriebswirt oder wirtschaftswissenschaftlicher Diplom- oder Bachelorabschluss und mindestens 1 Jahr Berufspraxis oder
  • mindestens 5 Jahre Berufspraxis
nachweisen kann.
Die Berufspraxis muss überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein.

Prüfungsinhalte

Schriftliche Prüfung

  • Prüfungsteile:
    • Aufgabenstellung 1: Schwerpunkt Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen, 240 Minuten
    • Aufgabenstellung 2: Schwerpunkt Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten, 240 Minuten
    • Aufgabenstellung 3: Schwerpunkt Betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen, 240 Minuten

Anmerkungen

  • Die schriftliche Prüfung ist auf der Grundlage der Beschreibung einer betrieblichen Situation.
  • Weitere Handlungsbereiche sind Bestandteil der schriftlichen Aufgabenstellungen:
    • Finanzmanagement des Unternehmens wahrnehmen, gestalten und überwachen
    • Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden
    • Ein internes Kontrollsystem sicherstellen
    • Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen

Mündliche Prüfung

Diese Prüfung ist nur möglich, sofern die schriftliche Prüfung bestanden werden.
  • Prüfungsteile:
    • Präsentation und Fachgespräch, 15 Minuten Präsentation und 30 Minuten Fachgespräch
  • Präsentation:
    • Am Tag der 3. schriftlichen Prüfungsleistung bei der IHK ist ein selbstgewähltes Thema aus dem Handlungsbereich Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten einzureichen.

Wichtung:

  • Präsentation : Fachgespräch = 1 : 2

Bestanden, wenn

  • die schriftliche Prüfung bei jeder Aufgabenstellung mindestens 50 Punkte und
  • die mündliche Prüfung mindestens 50 Punkte erreicht werden.

Gesamtnote

Für die Bildung der Gesamtnote wird der Durchschnitt aus schriftlicher und mündlicher Prüfung berechnet.