Geprüfter Betriebswirt: Zulassungsvoraussetzung und Prüfungsinhalte

Verordnung vom 18.12.2020

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung zugelassen wird, wer:
  • ein IHK-Fachwirt oder IHK-Fachkaufmann oder vergleichbarer kaufmännischer Fortbildungsabschluss nach Berufsbildungsgesetz oder
  • ein Geprüfter kaufmännischer Fachwirt nach der Handwerksordnung oder
  • eine anerkannte Prüfung an einer auf eine Berufsausbildung aufbauende kaufmännische Fachschule und danach 1 Jahr Berufspraxis oder
  • ein wirtschaftswissenschaftlichen Diplom-, Master- oder Bachelorabschluss einer anerkannten Hochschule und danach 1 Jahr Berufspraxis
nachweisen kann.
Die Berufspraxis soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert worden sein und wesentliche Bezüge zu folgenden Aufgaben haben:
  • Entwicklung von Strategien unter Berücksichtigung der Unternehmensziele im Rahmen der Unternehmensführung
  • Gestaltung von Leistungsprozessen im nationalen und internationalen Marktumfeld
  • Weiterentwicklung organisatorischer Rahmenbedingungen
  • Umsetzung von Strategien, Steuerung, Überwachung und Anpassung von Unternehmensprozessen
Für die Prüfung wird ein Sprachniveau im Englischen von mind. B2 empfohlen!

Prüfungsinhalte

Schriftliche Prüfung

  • Prüfungsteile:
    • Aufgabenstellung 1, 240 Minuten
    • Aufgabenstellung 2, 240 min
    • Aufgabenstellung 3, 240 min

Anmerkungen

  • Die Schriftliche Prüfung ist auf der Grundlage der Beschreibung einer betrieblichen Situation.
  • Innerhalb jeder Aufgabenstellung sind die Aufgaben zu einem Handlungsbereich in englischer Sprache formuliert und sind in englischer Sprache zu bearbeiten.
  • In jeder Aufgabenstellung sind folgende Handlungsbereiche thematisiert:
    • Unternehmensspezifische Strategiefelder erkennen und ausgestalten
    • Normenbestimmte und finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Unternehmensstrategie bewerten
    • Nationale und internationale Leistungsprozesse organisieren - Unternehmensorganisation zur Sicherstellung der Leistungs- und Unternehmensprozesse unter Berücksichtigung der strategischen Vorgaben gestalten
    • Planung, Steuerung und Überwachung von Unternehmensprozessen

Mündliche Prüfung

Die mündliche Prüfung ist erst möglich nach Ablegen der schriftlichen Prüfung und muss innerhalb 2 Jahre absolviert werden. Alle Handlungsbereiche sind prüfungsrelevant.
  • Schwerpunkt:
    • Planung, Steuerung und Überwachung von Unternehmensprozessen, Fachgespräch maximal 45 Minuten

Projektbezogener Prüfungsteil

Dieser Prüfungsteil ist nur möglich, sofern auch die schriftliche und mündliche Prüfung bestanden worden ist.
  • Prüfungsteile:
    • Projektarbeit dieses Projektes, Hausarbeit in 30 Kalendertagen
Beim Erreichen von mindestens 50 Punkten in der Projektarbeit erfolgt die Zulassung zur:
  • Präsentation dieses Projektes, maximal 15 Minuten
  • projektarbeitsbezogenes Fachgespräch, maximal 30 Minuten

Bestanden, wenn

  • die schriftliche Prüfung bei jeder Aufgabenstellung mindestens 50 Punkte (Gesamtnote = arithmetisches Mittel) und
  • bei mündliche Prüfung mit mindestens 50 Punkte erreicht und
  • im Projektbezogener Prüfungsteil alle Prüfungsleistung mindestens 50 Punkte (Gesamtnote: 30 Prozent Projektarbeit, 10 Prozent Präsentation, 60 Prozent Fachgespräch) erzielt werden.
Das Prüfungsverfahren ist innerhalb von 3 Jahren abzuschließen. Nach Überschreitung der Frist, müssen alle Prüfungsleistungen erneut abgelegt werden.

Gesamtnote

Für die Bildung der Gesamtnoten wird in der schriftlichen Prüfung das arithmetisches Mittel berechnet. Im Projektbezogener Prüfungsteil wird die Gesamtnote zu 30 Prozent aus der Projektarbeit, zu 10 Prozent aus der Präsentation und zu 60 Prozent aus dem Fachgespräch gebildet.
Die Gesamtnote aller Prüfungsteilen setzt sich aus 50 Prozent des schriftlichen Prüfungsteils, 30 Prozent des mündlichen Prüfungsteils und 20 Prozent des projektbezogenen Prüfungsteils zusammen.