Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft: Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalte

Besondere Rechtsvorschrift vom 16.06.2011

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung zugelassen wird, wer:
  • einen Ausbildungsberuf und 2 Jahre Berufspraxis in der Sicherheitswirtschaft oder
  • Mindestens 5 Jahre Berufspraxis, davon mindestens 3 Jahre in der Sicherheitswirtschaft und
  • ein Mindestalter von 24 Jahren und
  • die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt
nachweisen kann.

Prüfungsinhalte

Handlungsbereiche

schriftliche Prüfung

  • Zwei integrative Situationsaufgaben:
    • Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln, 120 Minuten
    • Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik, 120 Minuten

mündliche Ergänzungsprüfung

  • Dauer: je 20 Minuten für insgesamt nur 2 mal unter 50 bis 30 Punkte

Wichtung:

  • schriftlich : mündlich = 2 : 1

mündliche Prüfung

  • Situationsbezogenes Fachgespräch Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln, Vorbereitungszeit 30 Minuten und Prüfungszeit 30 Minuten

Bestanden, wenn

  • in allen Fächern mindestens 50 Punkte erreicht werden.