Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft: Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalte
Besondere Rechtsvorschrift vom 16.06.2011
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung zugelassen wird, wer:
- einen Ausbildungsberuf und 2 Jahre Berufspraxis in der Sicherheitswirtschaft oder
- Mindestens 5 Jahre Berufspraxis, davon mindestens 3 Jahre in der Sicherheitswirtschaft und
- ein Mindestalter von 24 Jahren und
- die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt
nachweisen kann.
Prüfungsinhalte
Handlungsbereiche
schriftliche Prüfung
- Zwei integrative Situationsaufgaben:
- Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln, 120 Minuten
- Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik, 120 Minuten
mündliche Ergänzungsprüfung
- Dauer: je 20 Minuten für insgesamt nur 2 mal unter 50 bis 30 Punkte
Wichtung:
- schriftlich : mündlich = 2 : 1
mündliche Prüfung
- Situationsbezogenes Fachgespräch Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln, Vorbereitungszeit 30 Minuten und Prüfungszeit 30 Minuten
Bestanden, wenn
- in allen Fächern mindestens 50 Punkte erreicht werden.