Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft
Die geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft stellt seit Dezember 2005 die Nachfolgeregelung der Geprüften Werkschutzfachkraft dar. Die Prüfungsinhalte entsprechen den für die Schutz- und Sicherheitsbranche bedeutsamen Tätigkeitsfeldern. Trotz der Ausbildungsordnung Fachkraft für Schutz und Sicherheit und der Weiterbildungsregelung zum Geprüften Meister für Schutz und Sicherheit deckt die geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft insbesondere den Qualifizierungsbedarf für sogenannte Quereinsteiger im Sicherheitsgewerbe ab.
Bitte beachten Sie, dass nur Anmeldungen für Prüfungsteilnehmer berücksichtigt werden können, welche in unserem Zuständigkeitsbezirk ihren Wohnsitz, Arbeitsort oder Lehrgangsort haben.
Zulassungsvoraussetzungen
Besondere Rechtsvorschrift vom 16.06.2011
Zur Prüfung zugelassen wird, wer:
- einen Ausbildungsberuf und 2 Jahre Berufspraxis in der Sicherheitswirtschaft oder
- Mindestens 5 Jahre Berufspraxis, davon mindestens 3 Jahre in der Sicherheitswirtschaft und
- ein Mindestalter von 24 Jahren und
- die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt
nachweisen kann.
Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung
Sie sind noch nicht im Fortbildungsinfocenter registriert?
Die Registrierung erfolgt im Fortbildungs-Infocenter-Registrierung. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:
- Wählen Sie bitte für eine Prüfungsperiode (Jahr/Monat) aus.
- Bitte fügen Sie unbedingt der Anmeldung die entsprechenden Nachweise, siehe Zulassungsvoraussetzung und den Abschnitt “Nachweise” im Fortbildungsinfocenter“, bei.
- Bitte fügen Sie gegebenenfalls die Gebührenübernahmeerklärung (PDF-Datei · 70 KB) bei.
- Nach Versand Ihres Antrages auf Zulassung erhalten Sie einen einen Bestätigungslink per E-Mail, welchen Sie unbedingt innerhalb von 24 Stunden betätigen müssen.
- Nach Registrierung Ihrer Daten erhalten Sie ein Schreiben der IHK mit dem Zugangsdaten zum Fortbildungsinfocenter.
Sie sind schon im Fortbildungsinfocenter registriert?
Haben Sie sich bereits registriert, dann können Sie sich im Fortbildungs-Infocenter-Login anmelden. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:
- Bitte melden Sie sich im Fortbildungsinfocenter mit den Ihnen zugesandten Anmeldedaten.
- Suchen Sie Ihre Prüfung
- Anmeldung für die Prüfung:
- Wählen Sie Ihre Prüfung unter der Rubrik “Meine Fortbildungen & Termine”.
- Gehen Sie auf “Details” und betätigen durch Klicken des Buttons “Anmelden”.
- Beachten Sie gegebenenfalls vorhandene Auflagen im Fortbildungsinfocenter.
- Markieren Sie nun einen Prüfungstermin und klicken Sie auf “Weiter”.
- Folgen Sie nun den weiteren Anweisungen.
- Bitte fügen Sie gegebenenfalls die Gebührenübernahmeerklärung (PDF-Datei · 70 KB) bei.
Prüfungsinhalte
Handlungsbereiche
schriftliche Prüfung
- Zwei integrative Situationsaufgaben:
- Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln, 120 Minuten
- Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik, 120 Minuten
mündliche Ergänzungsprüfung
- Dauer: je 20 Minuten für insgesamt nur 2 mal unter 50 bis 30 Punkte
Wichtung:
- schriftlich : mündlich = 2 : 1
mündliche Prüfung
- Situationsbezogenes Fachgespräch Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln, Vorbereitungszeit 30 Minuten und Prüfungszeit 30 Minuten
Bestanden, wenn
- in allen Fächern mindestens 50 Punkte erreicht werden.