Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft
Die geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft stellt seit Dezember 2005 die Nachfolgeregelung der Geprüften Werkschutzfachkraft dar. Die Prüfungsinhalte entsprechen den für die Schutz- und Sicherheitsbranche bedeutsamen Tätigkeitsfeldern. Trotz der Ausbildungsordnung Fachkraft für Schutz und Sicherheit und der Weiterbildungsregelung zum Geprüften Meister für Schutz und Sicherheit deckt die geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft insbesondere den Qualifizierungsbedarf für sogenannte Quereinsteiger im Sicherheitsgewerbe ab.
Anmeldung und Prüfung
- Anmeldung zum Fortbildungsabschluss (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 771 KB)
- Bitte beachten Sie, dass nur Anmeldungen von Prüfungsteilnehmer berücksichtigt werden können, die ihren Wohnsitz, Arbeitsort oder Lehrgangsort in unserem Zuständigkeitsbezirk haben und die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung erfüllen.
- Prüfungstermine
- Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalte
- Das Überprüfen der Zulassungsvoraussetzungen sollte vor Lehrgangsbeginn erfolgt sein. Bei gewünschter schriftlicher Bestätigung durch die IHK ist dieses Antragsformular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 724 KB) mit Nachweisen zu Berufsabschlüssen und Berufspraxis einzureichen.
- Rahmenplan zur Prüfung
- Besondere Rechtsvorschrift (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 114 KB)
- Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 206 KB)
- Gebührentarif der IHK Dresden (PDF-Datei · 1061 KB)
- Anbieter von Vorbereitungslehrgängen