Betriebsleiter Standseilbahnen: Zulassungsvoraussetzung und Prüfungsinhalte
Besondere Rechtsvorschrift vom 14.10.2013
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung zugelassen wird, wer:
- nach erfolgreich abgelegter Abschlussprüfung in einem mindestens dreijährigen gewerblich-technischen oder kaufmännischen Ausbildungsberuf oder
- abweichend kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage einer Befürwortung der jeweiligen Aufsichtsbehörde deren Einvernehmen
nachweisen kann.
Prüfungsinhalte
Schriftliche Prüfung
- Prüfungsteile:
- allgemeine technische Grundlagen
- seilbahntechnische Grundlagen
- betriebliche Anwendungen
- rechtliche, betriebswirtschaftliche Grundlagen
- Dauer: maximal 120 Minuten
Mündliche Prüfung
- Prüfungsteil:
- Situationsbezogenes Fachgespräch mit Präsentation, 30 Minuten Vorbereitungszeit und 30 Minuten Prüfungszeit
Wichtung:
- Fachgespräch : Präsentation = 2 : 1
Bestanden, wenn
- in der schriftlichen Prüfung mindestens 50 Punkte erreicht und
- im situationsbezogenes Fachgespräch mit Präsentation mindestens 50 Punkte erreicht werden.
Gesamtnote
Für die Bildung der Gesamtnote wird das arithmetische Mittel aus der schriftlichen und mündlichen Prüfung berechnet.