Betriebsleiter Standseilbahnen: Zulassungsvoraussetzung und Prüfungsinhalte

Besondere Rechtsvorschrift vom 14.10.2013

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung zugelassen wird, wer:
  • nach erfolgreich abgelegter Abschlussprüfung in einem mindestens dreijährigen gewerblich-technischen oder kaufmännischen Ausbildungsberuf oder
  • abweichend kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage einer Befürwortung der jeweiligen Aufsichtsbehörde deren Einvernehmen
nachweisen kann.

Prüfungsinhalte

Schriftliche Prüfung

  • Prüfungsteile:
    • allgemeine technische Grundlagen
    • seilbahntechnische Grundlagen
    • betriebliche Anwendungen
    • rechtliche, betriebswirtschaftliche Grundlagen
  • Dauer: maximal 120 Minuten

Mündliche Prüfung

  • Prüfungsteil:
    • Situationsbezogenes Fachgespräch mit Präsentation, 30 Minuten Vorbereitungszeit und 30 Minuten Prüfungszeit

Wichtung:

  • Fachgespräch : Präsentation = 2 : 1

Bestanden, wenn

  • in der schriftlichen Prüfung mindestens 50 Punkte erreicht und
  • im situationsbezogenes Fachgespräch mit Präsentation mindestens 50 Punkte erreicht werden.

Gesamtnote

Für die Bildung der Gesamtnote wird das arithmetische Mittel aus der schriftlichen und mündlichen Prüfung berechnet.