Baufachwirt: Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalte

Besondere Rechtsvorschrift vom 30.06.1992

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung zugelassen wird, wer:
  • einen Abschluss in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf und mindestens 3 Jahre Berufspraxis in einer Bauunternehmung oder
  • mindestens 6 Jahre Berufspraxis in einer Bauunternehmung oder
  • einen Abschluss als Baukaufmann
nachweisen kann.

Prüfungsinhalte

Schriftliche Prüfung

  • Prüfungsteile:
    • Bauunternehmensführung und Organisation, 120 Minuten
    • Finanz- und Rechnungswesen der Bauunternehmung, 120 Minuten
    • Baubetriebliches Personalwesen, 120 Minuten
    • Materialwirtschaft, Gerätewirtschaft, Nachunternehmer, 120 Minuten
    • Wahlfach: Absatzwirtschaft der Bauunternehmung oder Bauproduktionswirtschaft, 120 Minuten

Mündliche Ergänzungsprüfung

  • Dauer: 20 Minuten bei höchstens 1 Fach unter 50 bis 30 Punkten

Wichtung

Aus den Bewertungen der beiden Prüfungsleistungen (schriftliche Prüfung und mündliche Ergänzungsprüfung) wird als Bewertung der schriftlichen Prüfung das arithmetische Mittel berechnet.
  • schriftlich : mündlich = 1 : 1

Mündliche Prüfung

Die Zulassung zur mündlichen Prüfung ist zu versagen, wenn in mehr als einem Prüfungsfach schriftlich keine ausreichende Leistung erzielt wurde.
Geprüft wird im Prüfungsfach Volkswirtschaftliche- und rechtliche Grundlagen in der Bauwirtschaft und in dem nicht schriftlich abgelegten Wahlfach (Absatzwirtschaft der Bauunternehmung oder Bauproduktionswirtschaft).
  • Dauer: 30 Minuten

Bestanden, wenn

  • in den schriftlichen Prüfungen je Prüfungsbereich mindestens 50 Punkte und
  • in der mündlichen Prüfung mindestens 50 Punkte erreicht werden.

Gesamtnote

Für die Bildung der Gesamtnote ist als Gesamtpunktzahl das arithmetische Mittel der Bewertungen der einzelnen Prüfungsfächer zu berechnen.