Baufachwirt: Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalte
Besondere Rechtsvorschrift vom 30.06.1992
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung zugelassen wird, wer:
- einen Abschluss in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf und mindestens 3 Jahre Berufspraxis in einer Bauunternehmung oder
- mindestens 6 Jahre Berufspraxis in einer Bauunternehmung oder
- einen Abschluss als Baukaufmann
nachweisen kann.
Prüfungsinhalte
Schriftliche Prüfung
- Prüfungsteile:
- Bauunternehmensführung und Organisation, 120 Minuten
- Finanz- und Rechnungswesen der Bauunternehmung, 120 Minuten
- Baubetriebliches Personalwesen, 120 Minuten
- Materialwirtschaft, Gerätewirtschaft, Nachunternehmer, 120 Minuten
- Wahlfach: Absatzwirtschaft der Bauunternehmung oder Bauproduktionswirtschaft, 120 Minuten
Mündliche Ergänzungsprüfung
- Dauer: 20 Minuten bei höchstens 1 Fach unter 50 bis 30 Punkten
Wichtung
Aus den Bewertungen der beiden Prüfungsleistungen (schriftliche Prüfung und mündliche Ergänzungsprüfung) wird als Bewertung der schriftlichen Prüfung das arithmetische Mittel berechnet.
- schriftlich : mündlich = 1 : 1
Mündliche Prüfung
Die Zulassung zur mündlichen Prüfung ist zu versagen, wenn in mehr als einem Prüfungsfach schriftlich keine ausreichende Leistung erzielt wurde.
Geprüft wird im Prüfungsfach Volkswirtschaftliche- und rechtliche Grundlagen in der Bauwirtschaft und in dem nicht schriftlich abgelegten Wahlfach (Absatzwirtschaft der Bauunternehmung oder Bauproduktionswirtschaft).
- Dauer: 30 Minuten
Bestanden, wenn
- in den schriftlichen Prüfungen je Prüfungsbereich mindestens 50 Punkte und
- in der mündlichen Prüfung mindestens 50 Punkte erreicht werden.
Gesamtnote
Für die Bildung der Gesamtnote ist als Gesamtpunktzahl das arithmetische Mittel der Bewertungen der einzelnen Prüfungsfächer zu berechnen.
Die Berechnung des Bewertungsschlüssels finden Sie in der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 206 KB).