Fördermöglichkeiten der höheren Berufsbildung
Wir informieren Sie über Fördermittel und Finanzierungshilfen in und nach der Berufsbildung.
- Aufstiegsstipendium für ein Hochschulstudium
Das "Aufstiegsstipendium" ist ein Programm der Begabtenförderung und fördert Menschen, die in Ausbildung und Beruf ihr besonderes Talent und Engagement bewiesen haben. Mit Unterstützung des Stipendiums können Frauen und Männer ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule aufnehmen. Berufsabsolventen, die in der Ausbildung und danach in einer mindestens zweijährigen Berufstätigkeit besondere Leistungen gezeigt haben, können sich für das Aufstiegsstiegsstipendium bewerben. Das Stipendium fördert ein Studium bis zu einem ersten Abschluss. Für dieses Programm ist keine Altersgrenze vorgesehen. Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung führt im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten durch und begleitet sie während des Studiums. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.sbb-stipendien.de/aufstiegsstipendium.html.
- Meisterbonus - 2.000,00 Euro vom Freistaat Sachsen
Der Freistaat Sachsen gewährt erfolgreichen Absolventen einer gewerblich-technischen, land-, forst- oder hauswirtschaftlichen sowie gewerblich-verwaltungstechnischen Aufstiegsfortbildung, die mit einem Industriemeister, Fachmeister oder Handwerksmeister abschließt, seit 2016 einen Bonus.Mit dem Meisterbonus soll Arbeitnehmern oder Selbstständigen ein Anreiz geschaffen werden, sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken. Profitieren können Meister der Industrie, im Handwerk, aus den Grünen Berufen sowie Fachmeister. Sie müssen ihren Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Sachsen haben und den Meisterabschluss erfolgreich absolviert haben.Der Meisterbonus muss vom Absolventen selbst bei der jeweilig zuständigen IHK, HWK oder antragsberechtigten Einrichtung mittels Formblatt beantragt werden.
- Richtlinie Berufliche Bildung
- Antrag auf Gewährung der Zuwendung Meisterbonus gemäß der Richtlinie Berufliche Bildung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 592 KB)
- Liste der zuwendungsfähigen Fortbildungsabschlüsse unter https://www.sab.sachsen.de/meisterbonus
- Hinweise zum Antrag
Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes. - Weiterbildungsstipendium
Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Absolventen der dualen Berufsausbildung, die ihre Facharbeiterprüfung mit besser als "gut" abgelegt haben, können fachbezogene berufliche und berufsübergreifende Weiterbildungsmaßnahmen gefördert bekommen.
Termine
Neue Stipendiaten nimmt die IHK Dresden im 1. Quartal eines Jahres auf. Bewerbungsschluss ist jeweils der 31. Oktober des Vorjahres. Im anschließenden Auswahlverfahren werden alle Bewerbungen berücksichtigt, die fristgerecht und vollständig eingegangen sind.Wer kann gefördert werden?
Bewerben um ein Weiterbildungsstipendium der Begabtenförderung berufliche Bildung kann sich, wer:- eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) abgeschlossen hat,
- die Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser bestanden hat oder bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommen ist oder seine Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweisen kann,
- weder Hochschulabsolvent ist,
- zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre ist. Es besteht die Möglichkeit einer Aufnahme auch nach Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn Anrechnungszeiten, wie z.B. Grundwehr- oder Zivildienst, Mutterschutz oder Elternzeit, nachgewiesen werden können. Die Anrechungsfähigkeit dieser Zeiten ist auf drei Jahre begrenzt.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind anspruchsvolle - in der Regel - berufsbegleitende Maßnahmen:- der Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,
- die Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z. B. Meister, Techniker, Betriebswirt, Fachwirt, Fachkaufmann),
- der Erwerb fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen (z. B. Fremdsprachen, EDV, kommunikative Fertigkeiten, Konflikt- und Projektmanagement).
- berufsbegleitende Studiengänge, wenn eine Berufstätigkeit von mindestens 15 Wochenstunden vorliegt und der gewählte Studiengang auf die Ausbildung und Berufstätigkeit aufbaut.
Bereits begonnene Weiterbildungen können nur anteilig gefördert werden, wenn sie nach der Beantragung der Aufnahme beginnen, in dem Aufnahmeantrag bereits benannt werden und nach Aufnahme noch mindestens 6 Monate laufen.Was kann nicht gefördert werden?
- Nicht förderfähig sind Umschulungen und Zweitausbildungen oder Bildungsmaßnahmen, die erkennbar auf einen Berufswechsel gerichtet sind.
- Ein begonnenes Studium an Hoch- und Fachschulen kann nicht gefördert werden.
Wie hoch ist die Förderung und wie lange wird gefördert?
Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre) können die Stipendiaten Zuschüsse bis zu 8.700,00 Euro erhalten. Der Eigenanteil beträgt 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.Wie und wo bewirbt man sich?
Ansprechpartner in allen Fragen der Begabtenförderung beruflicher Bildung ist diejenige zuständige Stelle, bei der das Ausbildungsverhältnis eines Bewerbers eingetragen war. Die IHK Dresden ist eine dieser Stellen.Weitere Informationen auch unter https://www.sbb-stipendien.de.Richtlinien und Formulare
Die IHK Dresden führt das Förderprogramm im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nach dessen Richtlinien durch, wählt ihre Stipendiaten aus, berät diese, entscheidet über die Förderfähigkeit beantragter Weiterbildungen und zahlt die Fördermittel aus. Zu den Bewerbungsunterlagen gehören das vollständig ausgefüllte Stipendiatenstammblatt, eine Kopie des Zeugnisses der Berufsabschlussprüfung und ein Nachweis der Berufstätigkeit.Formulare und weitere Informationen:- Antrag auf Gewährung des IT-Bonus (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 173 KB)
- Bildungsmaßnahme Antrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 968 KB)
- Abrechnungsformular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 210 KB)
- Teilnahmebescheinigung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 27 KB)
- Teilnahmebestätigung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 92 KB)
- Förderrichtlinie (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 71 KB)
- Fernlehrgänge (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 43 KB)
- Sprachreisen Förderung einer Weiterbildung - Das Verfahren im Überblick (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 60 KB)
Die Formulare können auch bei der IHK Dresden abgefordert werden. - Qualifizierungsoffensive WEITER.BILDUNG!
Über die Qualifizierungsoffensive WEITER.BILDUNG! können sich Unternehmen vom Arbeitgeberservice ein individuelles Weiterbildungskonzept erstellen lassen. Davon sind Weiterbildungen förderfähig, wenn deren Umfang mehr als 120 Stunden beträgt und die Maßnahme an sich wie auch der Träger zertifiziert sind. Dabei ist es unerheblich ob die Qualifizierung in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend durchgeführt wird.Bei Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern können die Weiterbildungskosten bis zu 100% gefördert und zusätzlich ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung in Höhe von 75% gewährt werden. Bei Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeitern können bis zu 50% der Qualifizierungskosten erstattet und bis 50% des Arbeitsentgeltes übernommen werden.
- weitere Fördermöglichkeiten
weitere Fördermöglichkeiten Fördermöglichkeiten Wer wird gefördert? Was wird gefördert? Wo gibt es Informationen? Aufstiegsfortbildungsförderung (AFBG) - Aufstiegs-BAföG - alle, die sich mit einem Lehrgang auf eine berufliche Fortbildungsprüfung in Voll- oder Teilzeit vorbereiten und
- die Voraussetzungen der jeweiligen Fortbildungsordnung für die Prüfungszulassung erfüllen.
Das AFBG fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse - d.h. Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Die Förderung ist an weitere Voraussetzungen gebunden. Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
https://www.sab.sachsen.deFörderung der beruflichen Weiterbildung nach SGB Arbeitnehmer, wenn die Weiterbildung notwendig ist, um - sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern,
- eine ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder
- einen bisher fehlenden Schuloder Berufsabschluss zu erwerben.
- Zahlung eines Unterhalts- bzw. Teilunterhaltsgeldes
- Übernahme der Weiterbildungskosten
Bundesagentur für Arbeit
https://www.arbeitsagentur.deSonderprogramm WeGebAU Beschäftigte über 45 Jahre in KMU mit weniger als 250 Mitarbeitern - Geringqualifizierte, wenn sie seit mindestens vier Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten und ihre erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben können
Erstattung der Weiterbildungskosten oder als Zuschuss zum Arbeitsentgelt für Geringqualifizierte - Bei Beschäftigten muss der Betrieb mindestens 50 % der Lehrgangskosten tragen
Bundesagentur für Arbeit
https://www.arbeitsagentur.de