Technologieeinsatz und Innovationen
Die Fördermittel- und Finanzierungsberatung der IHK Dresden bietet die Möglichkeit, aus der Menge der Förderprogramme das Programm zu finden, das aufgrund der gegebenen Bedingungen in Ansatz gebracht werden kann. Dabei kommt es auf den richtigen "Finanzierungsmix" zwischen Eigenmitteln, Darlehen und Zuschüssen an.
Beratungsförderung
- BMWK-Innovationsgutscheine (go-inno)
Ziele und Maßnahmen
- gefördert werden externe Beratungsleistungen von der Potenzialanalyse bis zur Marktreife der Innovation
- Leistungsstufe 1: Potentialanalyse
- Leistungsstufe 2: Realisierungskonzept
Begünstigte
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial, weniger als 100 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro
Förderkonditionen
- Mit dem Gutschein können bis zu 50 Prozent der Ausgaben (maximal bis zu 1.100 EUR pro Beratertag) für die externe Beratungsleistung abgedeckt werden.
- Förderung erfolgt für verschiedene Leistungsstufen:
Leistungsstufe maximale Tagwerke maximaler Wert in Euro Potenzialanalyse 10 5.500,00 Realisierungskonzept 25 13.750,00 Antragstellung
- Ein Antragsverfahren ist nicht erforderlich, sondern erfolgt bei dem für die Region zugelassenen Berater.
- Die Auszahlung des Gutscheinwertes an das Beratungsunternehmen erfolgt, wenn der Verwendungsnachweis mit positivem Ergebnis geprüft wurde.
- Die Dokumentation der Leistungserbringung (Verwendungsnachweis) ist innerhalb von vier Wochen nach Abschluss der jeweiligen Leistungsstufe auf einem von der Bewilligungsbehörde bereitgestellten Formblatt zu erbringen.
weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des BMWK unter www.innovation-beratung-foerderung.de. - gefördert werden externe Beratungsleistungen von der Potenzialanalyse bis zur Marktreife der Innovation
Darlehen
- ERP-Förderkredit Digitalisierung (KfW)
Ziele und Maßnahmen
- Finanzierung von Digitalisierungsvorhaben:
- Investitionen in neue Hard- und Software
- in digitale Geschäftsmodelle
- für den Einsatz von Zukunftstechnologien wie künstlicher Intelligenz
- laufende Vorhabenskosten
- Mitarbeiterweiterbildung und Wissenstransfer
- Abhängig von der Art des Vorhabens erfolgt Darlehensvergabe in drei Stufen:
- Stufe 1 – Basisdigitalisierung
- Stufe 2 – LevelUp-Digitalisierung
- Stufe 3 – HighEnd-Digitalisierung
- Je größer und anspruchsvoller das Vorhaben, desto attraktiver sind die Zinssätze und Förderzuschüsse des Kredits.
Begünstigte
- Voraussetzung für kleine und mittlere Unternehmen: Digitalisierungs-Check
- Einzelunternehmen
- kleine und mittlere Unternehmen
- größere mittelständische Unternehmen (mehrheitlich in Privatbesitz, Gruppenumsatz maximal 500 Mio. Euro)
- Freiberufler
Förderkonditionen
- Maximal 7,5 Mio. Euro pro Vorhaben in der Stufe 1
- Maximal 25 Mio. Euro pro Vorhaben in Stufe 2 und Stufe 3
- Zinsvorteile und Zuschuss bis 5 Prozent bei anspruchsvollen Vorhaben
- Zuschussbetrag - beträgt maximal 200.000 Euro:
- Stufe 1 - Basisdigitalisierung: kein Zuschuss
- Stufe 2 - LevelUp-Digitalisierung bis zu 3 Prozent auf den ausgezahlten Kreditbetrag
- Stufe 3 - HighEnd-Digitalisierung bis zu 5 Prozent auf den ausgezahlten Kreditbetrag
- Bei Vorlage von mindestens zwei Jahresabschlüssen auch Antragstellung mit Haftungsfreistellung möglich
- Laufzeit 2 bis 10 Jahre, tilgungsfreie Anlaufzeit laufzeitabhängig höchstens 2 Jahre
Antragstellung
- Antragstellung vor Beginn des Vorhabens über die Hausbank
- Für kleine und mittlere Unternehmen ist der Digitalisierungs-Check erforderlich.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der KfW. - Finanzierung von Digitalisierungsvorhaben:
- ERP-Förderkredit Innovation (KfW)
Ziele und Maßnahmen
- Finanzierung von innovativen Unternehmen und innovativen Vorhaben
- einfache Produkt-, Prozess- oder Dienstleistungsverbesserungen / Markteinführung und Vermarktung von Innovationen
- Grundlagenforschung als experimentelle oder theoretische Arbeiten
- industrielle Forschung für neue Kenntnisse, Produkte, Verfahren, Dienstleistungen
- experimentelle Entwicklung für die beabsichtigte Entwicklung von Neuheiten - konzeptionell, mit Prototyp und Pilotprojekten
- Durchführbarkeitsstudien
- HighEnd-Innovationen mit Bezug zu künstlicher Intelligenz
- Abhängig von der Art des Vorhabens erfolgt die Darlehensvergabe in drei Stufen:
- Stufe 1 - Basisinnovation
- Stufe 2 - LevelUp-Innovation
- Stufe 3 - HighEnd-Innovation
- Je größer und anspruchsvoller das Vorhaben, desto attraktiver sind die Zinssätze und Förderzuschüsse des Kredits.
Begünstigte
- kleine und mittlere Unternehmen
- größere mittelständische Unternehmen (mehrheitlich in Privatbesitz, Gruppenumsatz maximal 500 Mio. Euro)
Förderkonditionen
- Maximal 7,5 Mio. Euro pro Vorhaben in der Stufe 1
- Maximal 25 Millionen Euro pro Innovationsvorhaben in der Stufe 2 beziehungsweise in der Stufe 3
- Bei Vorlage von mindestens zwei Jahresabschlüssen auch Antragstellung mit Haftungsfreistellung möglich
- Laufzeit 2 bis 10 Jahre, tilgungsfreie Anlaufzeit laufzeitabhängig höchstens 2 Jahre
Antragstellung
- Antragstellung vor Beginn des Vorhabens über die Hausbank
weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der KfW. - Finanzierung von innovativen Unternehmen und innovativen Vorhaben
Externe FuE-Dienstleistungen
- Innovationsprämie (SAB)
Ziele und Maßnahmen
- Ausgaben für externe FuE-Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer oder der Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren und Dienstleistungen, z. B.
- Marktforschung (Technologie- und Marktrecherchen)
- Durchführbarkeitsstudien
- Werkstoffstudien
- Studien zur Fertigungstechnik
- Konstruktionsleistungen
- Designleistungen
- Produkttests zur Qualitätssicherung und Umweltverträglichkeit
- Laborleistungen
- Vorbereitende Maßnahmen zur Zertifizierung
Begünstigte
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Handwerksbetriebe und Ingenieurdienstleister im Freistaat Sachsen
Förderkonditionen
- förderfähig sind Ausgaben für FuE-Dienstleistungen von Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und privatwirtschaftlichen Anbietern
- für externe FuE-Dienstleistungen maximal 50 Prozent Zuschuss
- maximal 40.000 Euro Zuschuss pro Kalenderjahr
- pro Kalenderjahr maximal zwei Innovationsprämien
Antragstellung
- Antragstellung vor Beginn des Vorhabens
- Abschluss des Vorhabens innerhalb von sechs Monaten nach Bewilligung
- Auszahlung der Mittel im Erstattungsprinzip
weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der SAB unter www.sab.sachsen.de. - Ausgaben für externe FuE-Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer oder der Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren und Dienstleistungen, z. B.
- Digitalisierung Zuschuss (SAB)
Ziele und Maßnahmen
- Unterstützung für Investitionen bei der Umsetzung von Digitalisierungsprojekten
- Projekte zur Heranführung von Kleinstunternehmen an Themen der digitalen Transformation (Heranführungsprojekte)
- komplexe Projekte zur digitalen Transformation in KMU (Transformationsprojekte)
- Ausgaben für:
- Planung, Konzipierung, Vorbereitung und technische Realisierung
- Anschaffung von Software und notwendiger Hardware
- Einführung der Lösung einschließlich Schulung
Begünstigte
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Angehörige der freien Berufe
Förderkonditionen
- Mindestbetrag der zuwendungsfähigen direkten Ausgaben und indirekten Kosten: 5.000 Euro
- Heranführungsprojekte für Kleinstunternehmen (weniger als 9 Mitarbeitende):
- Begrenzung der direkten zuwendungsfähigen Ausgaben auf 10.000 Euro
- bis 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben als Zuschuss
- Transformationsprojekte von Kleinst- und kleine Unternehmen:
- Begrenzung der direkten zuwendungsfähigen Ausgaben auf 60.000 Euro
- bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben als Zuschuss
- Transformationsprojekte von mittleren Unternehmen:
- Begrenzung der zuwendungsfähigen direkten Ausgaben auf 100.000 Euro
- bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben als Zuschuss
- Indirekte Kosten können in Höhe von 7 Prozent der zuwendungsfähigen direkten Ausgaben anerkannt werden
- Der Fördersatz erhöht sich um 10 Prozent, wenn das Unternehmen während des Durchführungszeitraumes (Projektlaufzeit) tarifgebunden ist oder tarifgleiche Vergütungen zahlt.
Antragstellung
- Antragstellung vor Beginn des Vorhabens bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) zwischen Antragsteller und Dienstleister dürfen keine persönlichen oder wirtschaftlichen Verflechtungen bestehen
weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der SAB unter www.sab.sachsen.de. - Markteinführung innovativer Produkte und Produktdesign (SAB)
Ziele und Maßnahmen
Ziel ist es, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der wirtschaftlichen Verwertung technischer und nicht technischer Innovationen zu unterstützen.- Markteinführung - Zuschuss
- Anpassung/Verbesserung an Prototypen/Musterverfahren/Dienstleistungen
- Schutz eigener FuE-Ergebnisse
- Design-, Marketing-, Vertriebsleistungen
- erstmalige Normierung, Zertifizierung oder Standardisierung
- Instrumente/Ausrüstungen zur Herstellung eines Serienmusters oder einer Nullserie
- einmalige Teilnahme an einer Messe
- Markteinführungsdarlehen - Kombination mit Zuschuss möglich
- zinsgünstiges Darlehen
- Finanzierung bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Nachrang des Darlehens bei jungen kleinen Unternehmen (bis max. fünf Jahre am Markt)
Begünstigte
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Förderkonditionen
- Markteinführung - Zuschuss
- Mindestbetrag der zuwendungsfähigen direkten Ausgaben: 5.000 Euro
- Zuwendungsfähige Ausgaben sind auf insgesamt 200.000 Euro begrenzt
- Indirekte Kosten in Höhe von 7 Prozent der zuwendungsfähigen direkten Ausgaben können anerkannt werden
- Bewilligungszeitraum max. 15 Monate
- Förderhöchstsätze:
- Bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für kleine und junge Unternehmen
- Bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für kleine Unternehmen
- Bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für mittlere Unternehmen
- Bonusförderung :
- als Tarifbonus - Wenn Unternehmen tarifgebunden ist oder eine tarifgleiche Vergütung zahlt.
- als Nachhaltigkeitsbonus - Wenn das Projekt einen maßgeblichen Beitrag zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit leistet.
- Markteinführungsdarlehen
- je Vorhaben mindestens 30.000 Euro, höchstens 500.000 Euro
- bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Vorhaben von etablierten oder jungen mittleren Unternehmen
- 1,5 Prozent p. a. nom. für JTF finanzierte Vorhaben
- 2,5 Prozent p. a. nom. für Landesmittel finanzierte Vorhaben
- Laufzeit bis zu 8 Jahren, davon maximal 2 Jahre tilgungsfrei
- Tilgung monatlich in festen Raten
Antragstellung
- Antragstellung vor Beginn des Vorhabens bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB)
- Sicherstellung der Gesamtfinanzierung
weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Webseiten der SAB: - Markteinführung - Zuschuss
- Technologietransferförderung (SAB)
Ziele und Maßnahmen
- Zuschuss für den Erwerb von technologischem Wissen (Patente, Lizenzen, nicht patentiertes technologisches Wissen), Anpassungsentwicklungen (Kosten für Auftragsforschung bis zu einer Höhe von 400.000 Euro zur Weiterentwicklung, eigene Personalkosten) und Beratungsleistungen
- Voraussetzung: Nachweis der Marktgängigkeit der geplanten Entwicklungsergebnisse anhand eines Verwertungskonzeptes.
Begünstigte
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als Technologienehmer
Förderkonditionen
- maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten
- Das Projekt soll nicht länger als 18 Monate dauern.
Antragstellung
- Antragstellung vor Beginn des Vorhabens bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB)
- Technologiegeber/-mittler darf in keinem gesellschaftsrechtlichen oder personellen Bezug zum Antragsteller stehen
weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der SAB unter www.sab.sachsen.de. - FuE Projektförderung (SAB)
Ziele und Maßnahmen
- Forschungsprojekte, im Verbund mit Unternehmen und Forschungseinrichtungen oder als Einzelprojekte, die der Entwicklung neuer Produkte und Verfahren dienen
- Errichtung einer Pilotlinie, welche für die industrielle Forschung und insbesondere die Validierung von technologischen Grundlagen notwendig ist, um Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen mit Blick auf eine sich anschließende wirtschaftlich tragfähige industrielle Fertigung zu optimieren
- Pilotlinienprojekte müssen einem der Zukunftsfelder Umwelt, Rohstoffe, Digitales, Energie, Mobilität oder Gesundheit gemäß der Innovationsstrategie des Freistaates Sachsen zugeordnet werden können.
- unterstützt werden u. a.:
- Personalkosten für Forscher und Techniker, soweit diese mit dem Vorhaben beschäftigt sind
- Kosten für Instrumente, Ausrüstung sowie die Errichtung einer Pilotlinie, soweit und solange diese für das Vorhaben genutzt werden (förderfähige Ausgaben sind die Abschreibungen! - nicht die Anschaffungskosten für die Pilotlinie)
- Kosten für Auftragsforschung, sofern diese nicht Hauptbestandteil der Gesamtkosten sind
- Erwerb technischen Wissens und zu Marktbedingungen von unabhängigen Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente, sofern diese nicht Hauptbestandteil der Gesamtkosten sind
- Gemeinkosten, die unmittelbar durch das Forschungsvorhaben entstehen
- sonstige vorhabensbezogene Betriebsausgaben/Betriebskosten einschließlich Material
- 60 Prozent der Patentierungskosten (nur bei kleinen und mittleren Unternehmen)
- Das zu entwickelnde Produkt oder das Verfahren gilt als neu, wenn es in der Europäischen Union noch nicht wirtschaftlich verwertet wird oder aber auf der Weiterentwicklung eines bereits auf dem Markt befindlichen Produkts oder Verfahrens beruht.
Begünstigte
- kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- im Verbund auch Großunternehmen und Forschungseinrichtungen im Freistaat Sachsen
Förderkonditionen - Basisförderung und Aufschläge
FuE-Einzelprojekte
- für Vorhaben der experimentellen Entwicklung:
- 40 Prozent für kleine Unternehmen
- 30 Prozent für mittlere Unternehmen
- für Vorhaben der industriellen Forschung:
- 65 Prozent für kleine Unternehmen
- 55 Prozent für mittlere Unternehmen
FuE-Verbundprojekte
- für Vorhaben der experimentellen Entwicklung:
- 55 Prozent für kleine Unternehmen
- 45 Prozent für mittlere Unternehmen
- 35 Prozent für Nicht-KMU
- für Vorhaben der industriellen Forschung:
- 80 Prozent für kleine Unternehmen
- 70 Prozent für mittlere Unternehmen
- 60 Prozent für Nicht-KMU
- Zuschuss kann um 5 Prozent erhöht werden, wenn Projekte besonders bedeutsam sind oder das Unternehmen erstmals FuE-Kapazitäten in Sachsen aufbaut/bedeutsam erweitert oder das Unternehmen jünger als 5 Jahre ist oder wenn das Projekt einen maßgeblichen Beitrag zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit leistet.
- Projektlaufzeit maximal 36 Monate
Antragstellung in zwei Schritten
- 1. Schritt: Erstellung einer Vorhabensidee inkl. Projektskizze
- 2. Schritt: Antragstellung
weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der SAB unter www.sab.sachsen.de. - ZIM - Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (BMWK)
Ziele und Maßnahmen
FuE-Projekte zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen- ZIM-Einzelprojekte (EP):
- einzelbetriebliche FuE-Projekte von Unternehmen, maximale zuwendungsfähige Kosten 690.000 Euro
- ZIM-Kooperationsprojekte (KP):
- FuE-Kooperationsprojekte zwischen mind. 2 Unternehmen, je Teilprojekt max. 560.000 Euro Kosten
- FuE-Kooperationsprojekte zwischen mindestens einem Unternehmen und mindestens einer Forschungseinrichtung, je Teilprojekt maximal 280.000 Euro Kosten
- Die Zuwendungshöhe für ein Gesamtprojekt kann maximal 3.000.000 Euro betragen.
- ZIM-Innovationsnetzwerke:
- Innovationsnetzwerke mit mindestens sechs Unternehmen als nationales Netzwerk sowie vier Unternehmen und mindestens zwei ausländische mittelständische Unternehmen und eine ausländische Einrichtung als Internationales Innovationsnetzwerk
- Leistungen zur Markteinführung:
- Je gefördertem FuE-Projekt können maximal drei Anträge mit Gesamtkosten von maximal 100.000 Euro zu 50 % bezuschusst werden.
- Ergänzende Leistungen
- Durchführbarkeitsstudien:
- Kleinstunternehmen, junge Unter-nehmen (bis 10 Jahre seit Gründung), KMU, deren letzte ZIM-Förderung drei Jahre oder länger zurückliegt
- Studie in einem Unternehmen bis 125.000 Euro Gesamtkosten
- Studie in Kooperation mehrerer Unternehmen bis 250.000 Euro
Begünstigte
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten
- öffentliche und gemeinnützige private Forschungseinrichtungen in Deutschland als Partner eines im Kooperationsprojekt geförderten KMU
Förderkonditionen
- Zuschüsse für Unternehmen von zu den förderfähigen Kosten der FuE-Projektleistungen, je nach Unternehmensgröße:
- bis zu 45 Prozent bei EP
- bis zu 55 Prozent in KP
- bis zu 60 Prozent in KP mit ausländischen Partnern
- Zuschüsse für Innovationsnetzwerke degressiv gestaffelt über maximal drei Jahre
- Durchführbarkeitsstudien bis 70 Prozent
- Ergänzende Leistungen zur Markteinführung
Antragstellung
- Antragstellung beim zuständigem Projektträger vor Beginn der Projektarbeit
weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des BMWK. - ZIM-Einzelprojekte (EP):
- WIPANO - Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen
Ziele und Maßnahmen
Wissens- und Technologietransfer durch Förderung von Projekten zur:- Patentierung - Unternehmen
- Modul 1 - Beratung Schutzrechtsanmeldung, Stad-der-Technik-Recherche, Patentanwaltsleistungen, Amtsgebühren, Beratung zu internationalen Schutzrechtsanmeldungen
- Modul 2 Als optionales Module - Kosten-Nutzen-Analyse, Marken- und Designanmeldungen, aktive Messeteilnahmen, Prototypenbau, rechtliche Beratung zur Verwertung, Patentrechtsschutzversicherung, Erarbeitung Marketingkonzept
- Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung
- Aufbereitung von FuE-Projektergebnissen für Normungs- und Standardisierungsaktivitäten
- Entwicklung von Prüfnormen, einheitlicher Schnittstellen, Terminologien, Klassifizierungen, sowie von Referenzarchitekturen oder Standardprozessen
- FuE-Projekte zur digitalen Normung oder Standardisierung
- als Kooperationsprojekte zwischen Unternehmen und mindestens einem öffentlich grundfinanzierten Forschungspartner
- Normung - Unternehmen
- Aktive Mitarbeit in Normungs- und Standardisierungsgremien
- Normenmanagement und Normenrecherchen
- Erarbeitung eines Konsortialstandards
Begünstigte
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Haupterwerb
- Unternehmen der freien naturwissenschaftlich-technischen Berufe
- bei erstmaliger Schutzrechtsanmeldung oder wenn die letzte Schutzrechtsanmeldung mehr als drei Jahre zurückliegt
Förderkonditionen
- Patentierung - Unternehmen
- Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
- max. 24 Monate Laufzeit
- Die Zuwendungssumme ist wie folgt aufgeteilt:
- Modul 1 bis maximal 10.000 Euro
- Modul 2 bis maximal 6.000 Euro
- Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung
- bis zu 80 Prozent bei kleinen Unternehmen
- bis zu 75 Prozent bei mittleren Unternehmen
- bis zu 50 Prozent bei großen Unternehmen
- bis zu 85 Prozent bei Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen
- maximale Zuwendungssumme je Verbundpartner 200.000 Euro
- Normung - Unternehmen
- Zuschuss abhängig von Maßnahme
- bis zu 70 Prozent maximal bis 45.000 Euro
- Projektlaufzeit maximal 36 Monate
- Zuschuss abhängig von Maßnahme
Antragstellung
- Erstellung der förmlichen Förderanträge über das Elektronische Formular-System "easy-online"
weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des BMWK. - Patentierung - Unternehmen
- KMU-innovativ (BMBF)
Ziele und Maßnahmen
- Gefördert werden risikoreiche vorwettbewerbliche und unternehmensgetriebene Forschungs-, Entwicklungs- und Transformationsvorhaben, die auf neuesten Forschungsergebnissen aufbauen, eine klare betriebliche und volkswirtschaftliche bzw. gesellschaftliche Verwertungsperspektive erkennen lassen und in ihrer Komplexität deutlich über unternehmensübliche Aktivitäten hinausgehen.
- Technologiefelder:
- Biomedizin
- Bioökonomie
- Elektronik, autonomes Fahren, High-Performance Computing
- IKT
- Interaktive Technologien
- Klima und Energie
- Materialforschung
- Medizintechnik
- Photonic und Quanten
- Ressourcen und Kreislaufwirtschaft
- Zukunft der Wertschöpfung
Begünstigte
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von maximal 100 Mio. Euro
- in Verbundprojekten auch Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Förderkonditionen
- KMU: im Stichtag April 60 Prozent, im Stichtag Oktober 70 Prozent
- Mittelständische Unternehmen: im Stichtag April 50 Prozent, im Stichtag Oktober 60 Prozent
- Forschungseinrichtungen: 100 Prozent (bei Hochschulen zusätzlich eine Projektpauschale von 20 Prozent)
- Im Aprilstichtag beträgt die Förderdauer in der Regel zwei Jahre. Bei ESF-kofinanzierten Projekten im Oktoberstichtag sind bis zu dreißig Monate Förderdauer möglich.
Antragstellung
- Beratung durch Projektträger Karlruhe (PTKA)
- Antragsverfahren ist zweistufig
- Projektskizzen können jederzeit über das Skizzenportal eingereicht werden
- Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober.
- Begutachtung der Projektskizze; nach positiver Bewertung Einreichung Förderantrag
weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des BMBF.
Beschäftigung von hochqualifiziertem Personal
- MINT Fachkräfteprogramm (Innovationsassistenten und Innovationsmanager) (SAB)
Ziele und Maßnahmen
Personalkostenzuschuss für die Umsetzung von innovativen und technologieorientierten Vorhaben
Gefördert werden Innovationsassisten und InnovationsmanagerBegünstigte
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte in Sachsen
Förderkonditionen
- Innovationsassistenten
- 50 Prozent Zuschuss für mindestens zwölf bis maximal 30 Monate
- förderfähige Personalausgaben pro Person und Beschäftigungsjahr bis zu 70.000 Euro
- unbefristete Neueinstellung von jungen Akademikern, welche ihren qualifizierten Abschluss innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren vor Beginn des geförderten Beschäftigungsverhältnisses erworben haben
- bearbeitet ein Forschungs- und Entwicklungs-Thema mit innovativem, technologieorientiertem Inhalt
- Innovationsmanager
- 50 Prozent Zuschuss für mindestens sechs bis maximal 30 Monate
- förderfähige Personalausgaben pro Person und Beschäftigungsjahr bis zu 85.000 Euro
- erfahrenes Personal, welches eine abgeschlossene wirtschafts-, natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Ausbildung oder eine Ausbildung in den Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften an einer Hochschule oder Berufsakademie absolviert hat
- erfüllt die Aufgabe, im Unternehmen ein betriebliches Innovationsmanagement im Sinne von Prozess- oder Organisationsinnovationen einzuführen
- maximal zwei Personen pro Unternehmen
- Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse mit mindestens 20 Stunden pro Woche
Antragstellung
- Antragstellung vor Beginn des Vorhabens bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB)
weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der SAB.
Innovative Umweltverfahren
- Nachwachsende Rohstoffe (BMEL)
Ziele und Maßnahmen
Gefördert werden vorrangig Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben in folgenden Bereichen:- Nachhaltige erneuerbare Ressourcen - Gewinnung, Erzeugung und Bereitstellung
- Ressourcenaufbereitung und -verarbeitung
- Produkte aus nachhaltigen erneuerbaren Ressourcen
- Herausforderungen des Wandels
- Gesellschaftlicher Dialog.
Für die Umsetzung des Förderprogramms gibt das BMEL verschiedene Förderschwer-punkte heraus. Initiativvorschläge sind zugelassen. Mit konkreten, in der Regel zeitlich befristeten, Bekanntmachungen werden die Förderschwerpunkte vom BMLEH untersetzt.Begünstigte
- antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen mit einer Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland
- Erfahrungen bei der Durchführung vergleichbarer Maßnahmen werden vorausgesetzt sowie eine in Deutschland verfügbare vorhaben-gerechte Infrastruktur, vor allem geeignete Forschungskapazitäten
Förderkonditionen
- Förderquoten in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses: 25 Prozent bis 100 Prozent
- Die Förderquote ist abhängig vom Antragsteller (z. B. Hochschule oder Unternehmen) von der Größe des antragstellenden Unternehmens und der Forschungskategorie (z. B. Industrielle Forschung oder experimentelle Forschung) und wird nach individueller Prüfung festgelegt.
Antragstellung
- Das Antragsverfahren ist zweistufig beginnend mit der Einreichung einer Projektskizze. Die in der ersten Stufe als förderwürdig ausgewählten Projektskizzen werden schriftlich zur förmlichen Antragstellung aufgefordert.
- Eine erste Kontaktaufnahme mit dem Projektträger vor Einreichung einer Projektskizze wird empfehlen.
- Die Einreichung der Projektskizze und die Antragstellung erfolgt über das elektronische Online-Antragssystem des Bundes: easy-Online
weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe. - Umweltinnovationsprogramm (BMUKN)
Ziele und Maßnahmen
- Vorhaben im großtechnischen Maßstab, die erstmalig fortschrittliche technologische Verfahren zur Vermeidung oder Verminderung von Umweltentlastungen verwirklichen
- unterstützt werden bauliche, maschinelle oder sonstige Investitionen in Deutschland, einschließlich Kosten der Inbetriebnahme und Messungen zur Erfolgskontrolle
- Förderschwerpunkte:
- Abwasserbehandlung/Wasserbau
- Abfallvermeidung, Abfallverwertung und Abfallbeseitigung sowie die Sanierung von Altablagerungen
- Bodenschutz, Luftreinhaltung
- Minderung von Lärm und Erschütterungen
- Energieeinsparung, Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien
- umweltfreundliche Energieversorgung und Energieverteilung
- Ressourceneffizienz und Materialeinsparung
Begünstigte
- in- und ausländische gewerbliche Unternehmen
- Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
- bevorzugt KMU
Förderkonditionen
- zwei Varianten zur Wahl:
- Investitionszuschuss bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten
- zinsverbilligter Kredit in Höhe von maximal 70 Prozent der förderfähigen Kosten mit Zinszuschuss des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Antragstellung
- Einreichen einer formlosen Projektskizze zur fachlichen Vorprüfung bei der KfW vor Antragstellung
- Nach positiver Rückmeldung Beantragung des Zuschusses direkt bei der KfW
- Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank erfolgen
weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der KfW oder auf der Webseite des Umweltinnovationsprogramms. - Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)
Ziele und Maßnahmen
- Förderung von Vorhaben zum Schutz der Umwelt unter besonderer Berücksichtigung der mittel-ständischen Wirtschaft
Förderthemen
- Nachhaltigkeitsbewertung und Stärkung von Nachhaltigkeitsbewusstsein und -handeln
- nachhaltige Ernährung und nachhaltiger Umgang mit Lebensmitteln
- Entwicklung, Gestaltung und Akzeptanz umweltschonender beweglicher Gebrauchsgüter
- Erneuerbare Energien - dezentrale Wärmewende forcieren, Bestandsanlagen optimieren und negative Umweltauswirkungen reduzieren
- Klima- und ressourcenschonendes Bauen
- Energie- und ressourcenschonende Quartiersentwicklung und -erneuerung
- Ressourceneffizienz durch innovative Werkstofftechnologie
- Kreislaufführung und effiziente Nutzung von Phosphor und umweltkritischen Metallen
- Reduktion von Stickstoffemissionen in der Landwirtschaft
- Integrierte Konzepte und Maß-nahmen zu Schutz und Bewirtschaftung von Grundwasser und Oberflächengewässern
- Naturschutz und nachhaltige Naturnutzung in Nutzlandschaften und Schutzgebieten
- Bewahrung und Sicherung national wertvoller Kulturgüter vor schädlichen Umwelteinflüssen
- themenoffene Förderung
Begünstigte
- natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Förderkonditionen
- zweckgebundener Zuschuss, je nach Projekt und Antragsteller in unterschiedlicher Höhe
- in begründeten Ausnahmefällen auch als Darlehen oder Bürgschaft
Antragstellung
- die vorherige Einreichung einer Projektskizze ist empfehlenswert
- Antragstellung vor Beginn des Vorhabens bei der DBU
weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der DBU unter www.dbu.de.Für Einzelpersonen, Gründerteams und Start-ups nicht älter als 5 Jahre:
- Green Start Up - Sonderprogramm Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)
- Weitere Informationen finden Sie unter https://www.dbu.de/doiLanding1553.html sowie unter https://www.dbu.de/startups.
Gründung aus der Wissenschaft
- EXIST-Gründerstipendium
Ziele und Maßnahmen
- Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen in der Frühphase
Begünstigte
- Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben
- wissenschaftliche Mitarbeiter
- Hochschulabsolventen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeitende (bis zu fünf Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden).
- Eines der bis zu drei Teammitglieder kann auch mit einer staatlich anerkannten Berufsausbildung als technische Mitarbeiterin/technischer Mitarbeiter gefördert werden. Alternativ kann der Abschluss eines Teammitglieds länger als fünf Jahre zurückliegen.
- Gründerteams bis maximal drei Personen - Teams dürfen nicht mehrheitlich aus Studierenden bestehen!
Achtung!
Antragsteller müssen in ein gründungsunterstützendes Netzwerk (Gründungsnetzwerk) eingebunden sein.Förderkonditionen
- personengebundene Stipendien für maximal drei Personen
- Promovierte Gründer: 3.000 Euro pro Monat
- Absolventen mit Hochschulabschluss: 2.500 Euro pro Monat
- Technischer Mitarbeiter: 2.000 Euro pro Monat
- Studierende: 1.000 Euro pro Monat
- Kinderzuschlag: 150 Euro pro Monat und Kind
- Sachausgaben
- maximal 10.000 Euro für Einzelgründungen
- maximal 30.000 Euro für Teamgründungen (bis zu drei Personen)
- 5.000 Euro für gründungsbezogenes Coaching möglich
- maximale Förderdauer ein Jahr
Antragstellung
- bei zuständigem Projektträger
- antragsberechtigt sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen
weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der BMWK. - EXIST-Forschungstransfer
Ziele und Maßnahmen
Förderung herausragender forschungsbasierter Gründungsvorhaben, die mit aufwendigen und risikoreichen Entwicklungsarbeiten verbunden sind- EXIST-Forschungstransfer besteht aus zwei Förderphasen
- Förderphase I
- Entwicklungsarbeiten zum Nachweis der technischen Realisierbarkeit, Entwicklung von Prototypen, Ausarbeitung Businessplan
- Förderphase II
- Entwicklungsarbeiten bis zur Marktreife, Aufnahme der Geschäftstätigkeit, Schaffung der Voraussetzungen für eine externe Unternehmensfinanzierung
Begünstigte
- Förderphase I
- Forscherteams an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen (maximal drei Wissen-schaftler/Innen und technische Assistent/Innen) und eine Person mit betriebswirtschaftlicher Kompetenz
- Förderphase II:
- Antragsteller sind kleine technologieorientierte Kapitalgesellschaften mit einer Stammeinlage von mindestens 25 000 Euro, die im Verlauf von Förderphase I gegründet wurden.
- Deutlich mehr als 50 Prozent der Geschäftsanteile müssen sich im Eigentum der im Unternehmen tätigen Gründerinnen und Gründer befinden.
Förderkonditionen
- Förderphase I:
- Personalkosten für maximal vier Personalstellen
- Sachkosten und Kosten für studentische Hilfskräfte bis zu 250.000 Euro förderfähig
- Gründungsvorhaben von außeruniversitären Forschungseinrichtungen erhalten 90 Prozent, Hochschulen bis zu 100 Prozent, der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben
- grundsätzlich maximal 18 Monate; für hochinnovative und nachweisbar besonders zeitaufwändige Entwicklungsvorhaben im Einzelfall maximal 36 Monate möglich
- Förderphase II:
- Zuschuss bis zu 75 Prozent der spezifischen Kosten des Vorhabens maximal 180.000 Euro
- das Unternehmen bringt eigene Mittel sowie ggf. Beteiligungskapital im Verhältnis 1:3 (bis zu 60.000 Euro) mit ein
- maximal 18 Monate
Antragstellung
- Förderphase I:
- Die Einreichung von Projektanträgen ist kontinuierlich möglich, diese werden aber jeweils bis zum 31. März, 31. August und 30. November gesammelt.
- antragsberechtigt sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen
- Förderphase II:
- sechs Monate vor Ablauf von Förderphase I
- antragsberechtigt ist das gegründete oder in Gründung (i. G.) befindliche Unternehmen
- Hinweise zur Antragstellung
weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des BMWK. - Technologiegründerstipendium (SAB)
Ziele und Maßnahmen
- Gewährung eines personengebundenen Stipendiums für Gründung eines jungen innovativen Kleinst- oder kleinen Unternehmens in einem zukunftsträchtigen Technologiebereich
- Ein Unternehmen gilt als innovativ, wenn dessen FuE-Aufwendungen laut Businessplan mindestens 15 Prozent seiner gesamten Betriebsausgaben ausmachen.
Begünstigte
- Einzelpersonen, die ein innovatives Unternehmen gründen und Mitglieder eines Gründungsteams von mindestens zwei Personen sind und zu einer der folgenden Personen-gruppen gehören:
- Studierende
- Hochschulabsolventen oder Absolventen einer Berufsakademie
- wissenschaftliches Personal der Hochschulen, der Berufsakademien und Forschungseinrichtungen
- ehemaliges wissenschaftliches Personal, deren Hochschulabschluss bzw. letztes versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis an einer Hochschule, Berufsakademie bzw. Forschungseinrichtung nicht länger als zehn Jahre zurückliegt
Förderkonditionen
- personengebundene Stipendien für
- Promovierte Gründer: 3.000 Euro pro Monat
- Absolventen mit Hochschulabschluss: 2.500 Euro pro Monat
- Studierende: 1.000 Euro pro Monat
- Förderzeitraum maximal ein Jahr für höchstens drei Personen
Antragstellung
- Antragstellung vor Beginn des Vorhabens direkt bei der SAB vor Gründung des innovativen Unternehmens (maßgeblicher Zeitpunkt für die Unternehmensgründung ist die Gewerbeanzeige bzw. Meldung beim Finanzamt)
weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der SAB unter www.sab.sachsen.de. - Beteiligungen
Ziele und Maßnahmen
Sowohl stille als auch offene Beteiligungen können helfen, das Eigenkapital aufzustocken. Bei einer Beteiligungsfinanzierung wird langfristiges, haftendes Kapital durch Investoren von außen zugeführt und damit die Eigenkapitalquote verbessert. Das finanzielle Engagement einer Beteiligungsgesellschaft kann durchaus auch als "Gütesiegel" kommuniziert werden und verbessert die Verhandlungsposition gegenüber der Bank. Je nach Art der Beteiligung entsteht ein gewisses Abhängigkeitsverhältnis, andererseits können Sie externe Fachkompetenz nutzen. In Deutschland und auch in Sachsen gibt es für Start-ups, technologieorientierte Unternehmen und etablierte Mittelständler eine Vielzahl von Beteiligungsgesellschaften.TIPP: Eine Übersicht über potenzielle Beteiligungskapitalgeber finden Sie beim Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK).- Verbesserung der Finanzierungsstruktur durch Übernahme von stillen und direkten Beteiligungen sowie Kombinationen aus stillen und direkten Beteiligungen
- Mitfinanzierung von Wachstum in Form von:
- Neuinvestitionen
- Betriebsmitteln, Warenlager und Avalen
- Unternehmensnachfolgen und tätigen Beteiligungen
Begünstigte
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler
- je nach Beteiligungsgesellschaft auch Existenzgründer
- weitere Fördervoraussetzungen:
- Wachstumsmöglichkeiten
- aussagefähiges Unternehmenskonzept mit Finanz- und Ertragskraftanalyse, Vertriebskonzept, Produktkalkulation usw.
- Vertrauenswürdigkeit des Antragstellers
- Antragsteller besitzt zumutbare Kreditsicherheiten
Antragstellung
- Antragstellung je nach Beteiligungsgesellschaft direkt oder über Ihre Hausbank
Förderkonditionen
- Mittelständige Beteiligungsgesellschaft Sachsen mbH
- Kombination von stiller und direkter Beteiligung möglich
- Höhe der Beteiligung 25.000 Euro bis 1 Mio. Euro
- Vertragslaufzeit maximal 10 Jahre, endfällig
- Weitere Informationen erhalten Sie unter www.mbg-sachsen.de.
- Beteiligungen der Sächsischen Beteiligungs GmbH
- Höhe der stillen Beteiligung 300.000 Euro
- Vertragslaufzeit bis zwölf Jahre
- Weitere Informationen erhalten Sie unter www.sbg.sachsen.de.
- NEU Innovationskapital Sachsen
- Beteiligungshöhe in der Regel zwischen 1,0 Mio. EUR und 5,0 Mio. Euro
- anteilige Finanzierung von bis zu 70 % und gleiche Bedingungen für alle Partner der Finanzierungsrunde
- Weitere Informationen erhalten Sie unter www.sbg.sachsen.de.
- High-Tech Gründerfonds - Risikokapital für technologieorientierte Gründungen
- Höhe der Beteiligung bis zu 1 Mio. Euro in der Seedphase - max. Reservierung von zu 3 Mio. Euro Eigenmitteln
- weitere Informationen erhalten Sie unter www.htgf.de.
- Technologiegründerfonds - Sachsen Risikokapital für Gründungen im Hochtechnologiebereich
- voll haftendes, direktes Eigenkapital
- Beteiligungshöhe zwischen 200.000 Euro bis 5 Mio. Euro
- Weitere Informationen erhalten Sie unter www.tgfs.de.
- Wachstumsfonds Mittelstand Sachsen
- in der Regel Beteiligungshöhe von 1 Mio. Euro bis 8 Mio. Euro
- im Einzelfall auch höher
- Zeithorizont der Beteiligung: 5 bis 8 Jahre
- Weitere Informationen erhalten Sie unter www.wachstumsfonds-sachsen.de.
Forschungs- und Technologieförderung der Europäischen Union
- Horizon - Prämie
Ziele und Maßnahmen
- Unterstützung für eine Antragstellung zur EU-Förderung HORIZON Europe
- Folgende Ausgaben sind zuwendungsfähig:
- Dienstleistungen
- Vorbereitung, Entwicklung, Gestaltung und Begleitung von HORIZON EUROPE-Anträgen in der Initialphase (diese endet mit der Antragstellung bei der EU)
- Etablierung von Projektmanagement und -controlling bei Ausübung der Koordinatorfunktion in der Startphase (Beginn der Projektphase nach Zusage der EU)
- Bewertung und Analyse der Ablehnungsgründe bei erfolglosem HORIZON EUROPE-Antrag
Begünstigte
- kleine und mittlere Unternehmen
Förderkonditionen
- bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Höchstbeträge:
- 5.000 Euro in der Initialphase, 10.000 Euro bei Koordinatorfunktion des Antragstellers
- Zusätzlich 15.000 Euro in der Startphase bei Koordinatorfunktion
- 1.000 EUR für die Analyse bei erfolglosem Antrag
- Es sind maximal 3 Förderungen pro Unternehmen möglich.
Antragstellung
- vor Beginn des Vorhabens
- Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach Vorlage der Eingangsbestätigung der EU für den HORIZON EUROPE-Antrag und vorläufiger Rechnungslegung des Dienstleisters.
weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der SAB.