Gründung, Erweiterung und Nachfolge
Die Fördermittel- und Finanzierungsberatung der IHK Dresden bietet die Möglichkeit, aus der Menge der Förderprogramme das Programm zu finden, das aufgrund der gegebenen Bedingungen in Ansatz gebracht werden kann. Dabei kommt es auf den richtigen "Finanzierungsmix" zwischen Eigenmitteln, Darlehen und Zuschüssen an.
Beratungsförderung
- Gründungsberatung (SAB)
Ziele und Maßnahmen
- Gefördert werden Beratungsleistungen zu wirtschaftlichen, technischen, finanziellen, organisatorischen, sozialen und ökologischen Fragen der Existenzgründung, die Entscheidungshilfen für die Vorbereitung und Durchführung des beabsichtigten Gründervorhabens geben.
- Die Erstellung eines Gründungs- bzw. Unternehmenskonzeptes ist nicht förderfähig!
Ziel der Förderung ist es, Existenzgründern bei der Neugründung oder der Übernahme eines bestehenden Unternehmens konkrete Handlungsempfehlungen zu geben und diese in der Umsetzung anzuleiten.Begünstigte
- natürliche Personen mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen, die ein Unternehmen gründen oder ein bestehendes Unternehmen übernehmen wollen und eine dem Vorhaben dienliche Vorbildung nachweisen.
- Im begründeten Einzelfall kann ein Nebenwohnsitz anerkannt werden, wenn sich die Beratung auf die Übernahme eines in Sachsen ansässigen Unternehmens bezieht.
- Nicht antragsberechtigt sind bereits im Nebenerwerb selbstständig Tätige sowie Personen die als Unternehmens- oder Wirtschaftsberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder vereidigte Buchprüfer sowie Rechtsanwälte oder Notare tätig sein wollen.
Förderkonditionen
- Pauschale in Höhe von 400,00 Euro pro Tagwerk für max. 5 Tagwerke bei Neugründung , bei Unternehmensnachfolgen 500,00 Euro pro Tagewerk für max. 10 Tagwerke
- Förderung kann nur einmal innerhalb von fünf Jahren in Anspruch genommen werden
- Vorlage eines schlüssigen Gründungskonzeptes ist Voraussetzung
- Gründung des Unternehmens darf bis zum Ende der Beratung noch nicht erfolgt sein
Antragstellung
- Angehende gewerbliche Existenzgründer wenden sich zunächst je nach Zuständigkeit an die IHK, HWK oder an den Landesverband der Freien Berufe Sachsen e. V. (LFB).
Weitere Information
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der SAB unter www.sab.sachsen.de. - Betriebsberatung und Coaching (SAB)
Ziele und Maßnahmen
Gefördert werden Beratungen und Coachings im Umfang von mindestens 5 Tagewerken u. a. zu:- Unternehmensführung
- In- und Ausländische Märkte
- Digitalisierung
- Personalentwicklung und Fachkräftesicherung
- Unternehmensnachfolge
- Umweltberatung
Von Förderung ausgeschlossen ist z. B.:- Einführung und Aktualisierung von Qualitätsmanagementsystemen, Buchführungsarbeiten und die Ausarbeitung von Verträgen sowie Steuer- und Rechtsberatung
Begünstigte
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Förderkonditionen
- nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Beratungsförderung innerhalb von 12 Monaten nur einmal möglich
- bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (Direktverfahren)
- bis zu 50 Prozent bei Einschaltung eines Qualitätssicherers
- Umfang der Zuwendung:
- maximal 350 Euro pro Tag
- max. 8.000 Euro pro Kalenderjahr
- bei den Schwerpunkten Außenwirtschaft, Personalentwicklung und Fachkräftesicherung sowie Unternehmensnachfolge maximal 10.000 Euro pro Kalenderjahr
Antragstellung
- Antragstellung über Qualitätssicherer:
- zugelassenes Unternehmen übernimmt Qualitätssicherung (Kontaktdaten der Qualitätssicherer zu finden unter Förderrichtlinien)
- Inhalt der Qualitätssicherung sind:
- Feststellung des Beratungsbedarfs
- Vorschlag eines geeigneten Beraters
- Qualitätssicherung der Beratung
- Antragsstellung über Sächsische Aufbaubank (Direktverfahren):
- eigene Auswahl eines Beraters, Darlegung bestimmter Beratervoraussetzungen zur Qualitätssicherung bei Antragstellung (siehe Antragsunterlagen)
- Einreichung eines Kurzberichtes mit Situationsbeschreibung des Unternehmens
- SAB prüft Qualität des Beraters
- nach Abschluss der Beratung Einreichung eines Abschlussberichtes bei der SAB mit Tätigkeitsnachweis und der Handlungsempfehlung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Kontoauszug (Nachweis für Rechnungsbezahlung)
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der SAB unter www.sab.sachsen.de. - Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (BAFA)
Ziele und Maßnahmen
Gefördert werden:- konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung
Begünstigte
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler
Förderkonditionen
- Anteilsfinanzierung der Beratungskosten für maximal 5 Tage je Beratung
- förderfähige Beratungskosten maximal 3.500 Euro
- 80 Prozent Zuschuss zu den Beratungskosten (in den neuen Bundesländer - ohne Berlin und Region Leipzig)
- maximal zwei in sich abgeschlossene Beratungen pro Jahr
- innerhalb der Geltungsdauer dieser Richtlinie bis zum 31.12.2026 maximal fünf Beratungen insgesamt
Antragstellung
- Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA
- Eine der eingeschalteten Leitstellen prüft den Antrag vor und informiert den Antragstellenden über das Ergebnis.
- Erst nach Erhalt dieses Informationsschreibens darf mit der Beratung begonnen und ein Beratungsvertrag unterschrieben werden.
- Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.
- Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung kürzer als ein Jahr am Markt tätig sind, müssen ein Informationsgespräch mit einem Regionalpartner führen.
Weitere Information
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der BAFA unter www.bafa.de
Gründerzuschüsse
- Gründungszuschuss (Agentur für Arbeit)
Ziele und Maßnahmen
- Sicherung des Lebensunterhaltes und soziale Sicherung von Existenzgründern, die eine selbstständige, hauptberufliche Tätigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus ausüben wollen
Begünstigte
- Arbeitnehmer, die bis zur Aufnahme der Selbstständigkeit Anspruch auf Entgeltersatzleistungen nach Sozialgesetzbuch (SGB) III haben
- Arbeitnehmer, die in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach SGB III sind weitere Voraussetzungen:
- bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit muss noch Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen bestehen
- fachliche Kenntnisse für Ausübung der selbstständigen Tätigkeit müssen vorhanden sein
- Erarbeitung eines aussagekräftigen Unternehmenskonzeptes und Stellungnahme durch fachkundige Stelle (z. B. IHK)
Förderkonditionen
- Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung
- Leistungszahlung in zwei Phasen
- 1. Phase: für 6 Monate Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes + 300 Euro zur sozialen Absicherung
- 2. Phase: für 9 Monate ggf. 300 Euro zur sozialen Absicherung
Antragstellung
- Antragstellung vor Aufnahme der Selbstständigkeit bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie über die Webseite der Agentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de - Einstiegsgeld (Jobcenter)
Ziele und Maßnahmen
- Grundsicherung für Arbeitssuchende nach Sozialgesetzbuch (SGB) II
- Unterstützung bei Rückkehr ins Erwerbsleben bzw. Verhinderung von Arbeitslosigkeit
Begünstigte
- Empfänger von Arbeitslosengeld II, die eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, die nur gering bezahlt wird und mindestens 15 Wochenstunden umfasst
- Empfänger von Arbeitslosengeld II, die eine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit aufnehmen wollen
Förderkonditionen
- Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung
- Dauer maximal 24 Monate
- Grundbetrag des Einstiegsgeldes wird auf Grundlage Ihrer monatlichen Regelleistung berechnet
Antragstellung
- Antragstellung vor Aufnahme der Selbstständigkeit bei Ihrem zuständigen Jobcenter
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de - Gründungsförderung InnoStartBonus (futureSAX)
Ziele und Maßnahmen
- Initiierung von innovativen, nachhaltigen Unternehmensgründungen in Sachsen
- Unterstützung zur Vorbereitung der Gründung oder der Erweiterung eines bestehenden Nebenerwerbs in den Haupterwerb durch Gewährung eines Zuschusses zum Lebensunterhalt
Begünstigte
- natürliche Personen mit einem Alter von mindestens 18 Jahren mit Hauptwohnsitz in Sachsen
- max. zwei Personen bei Teamgründungen
- neben der Gründung ist während des Bewilligungszeitraums eine andere entgeltliche Tätigkeit durch die Begünstigten im Umfang von mehr als 20 Stunden pro Woche ausgeschlossen.
Förderkonditionen
- Abgrenzung zu gleichartigen Programmen wie Stipendien oder Förderprogrammen zur Finanzierung des Lebensunterhaltes
- Zuschuss zum Lebensunterhalt der geförderten Personen beträgt 1.050 Euro/Monat für max. 12 Monate
- zzgl. 150 Euro/Monat und unterhaltspflichtigem Kind der geförderten Personen
- innerhalb der ersten sechs Monate soll Gründung erfolgen
Antragstellung
- stichtagsbezogenes Bewerbungsverfahren
- Ideenpapier als onlinebasierter Fragebogen im bereitgestellten Portal der futureSAX GmbH einreichen
- daran anschließend Auswahlverfahren und bei erfolgreicher Bewerbung Antragsverfahren über die Sächsische Aufbaubank
Weitere Informationen
Weiter Informationen erhalten Sie auf der Webseite futureSAX unter www.futuresax.de - Gründerinnenprämie (SAB)
Ziele und Maßnahmen
- Unterstützung gründungsinteressierter Frauen mit besonderen Gründungshemmnissen durch eine Teilfinanzierung von Lebensunterhalt und Sozialversicherungskosten
- Erweiterung eines bestehenden Nebenerwerbs in den Haupterwerb
- Während des Bewilligungszeitraums ist neben der Gründung eine entgeltliche Tätigkeit durch die Zuwendungsempfängerin im Umfang von nicht mehr als 20 Stunden pro Woche möglich.
Begünstigte
- Volljährige weibliche Gründungspersonen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Freistaat Sachsen
- Machen sich mehrere Personen zusammen selbständig, kann jede Person bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Zuwendung erhalten.
- Voraussetzung sind Kenntnisse und Fähigkeiten zur Gründung sowie zum Betreiben eines Unternehmens im Hinblick auf Fachkunde und Unternehmensführung
Förderkonditionen
- Zuschuss zum Lebensunterhalt von 1.320 Euro pro Monat zzgl. ggfs. 300 Euro Zuschuss zu den Sozialabgaben in den ersten sechs Monaten des Bewilligungszeitraumes
- Zuschuss zu den Sozialabgaben ist für weitere neun Monate möglich
- Kinderbonus von 140 Euro pro Monat für im Haushalt lebende betreuungspflichtige Kinder
- Auszahlung erfolgt in monatlichen Raten
Antragstellung
- Antragstellung vor Aufnahme der Selbstständigkeit im SAB-Förderportal
- Zum Antrag sind ein Unternehmenskonzept (Businessplan mit wirtschaftlichen Kennzahlen des zu gründenden Unternehmens) und ein Lebenslauf einzureichen.
- Befürwortende Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (z. B. IHK) zum Nachweis der Tragfähigkeit der geplanten Existenzgründung ist beizufügen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der SAB unter www.sab.sachsen.de - Existenzgründungen von Frauen im ländlichen Raum
Ziele und Maßnahmen
- Förderung der Chancengleichheit für Frauen im ländlichen Raum durch:
- Förderung bei Existenzgründung im ländlichen Raum, die dauerhaft zum Haupterwerb der Existenzgründerin führt
Begünstigte
- Frauen mit Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt im Freistaat Sachsen und Gründung eines Einzelunternehmens im ländlichen Raum (Gemeinde bis 10.000 Einwohner)
- Gesamtinvestitionsvolumen darf maximal 20.000 Euro betragen
Förderkonditionen
- einmaliger Zuschuss in Höhe von maximal 8.000 Euro bzw. maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (Sachausgaben einschließlich Werbemaßnahmen, für die Gründung notwendiger Auslagen und Gebühren, Investitionsausgaben, nicht förderfähig sind Ausgaben für Bildungs- und Beratungsleistungen und für Kraftfahrzeuge)
- keine Kombination mit Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen zur Finanzierung derselben Ausgaben
Antragstellung
- Antragsstellung spätestens zwei Monate vor Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Landesdirektion
- dem Antrag beizufügen sind:
- aussagekräftiges Unternehmenskonzept
- Rentabilitätsvorschau für drei Jahre
- Kapitalbedarfsplanung/Finanzierungsplan
- Konkurrenz- und Kundenpotentialanalyse
- Fachkundige Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (z. B. IHK)
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite sachsen.de unter www.lds.sachsen.de - Förderung der Chancengleichheit für Frauen im ländlichen Raum durch:
Gründungen aus der Wissenschaft
- EXIST-Gründerstipendium
Ziele und Maßnahmen
- Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen in der Frühphase
Begünstigte
- Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben
- wissenschaftliche Mitarbeiter
- Hochschulabsolventen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter aus öffentlichen, nicht gewinnorientierten außeruniversitären
- Forschungseinrichtungen und Hochschulen (bis zu fünf Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden)
- Eines der bis zu drei Teammitglieder kann auch mit einer qualifizierten Berufsausbildung als technische Mitarbeiterin/technischer Mitarbeiter gefördert werden. Ebenfalls kann der Abschluss eines Teammitglieds länger als fünf Jahre zurückliegen.
- Gründerteams bis maximal drei Personen
Förderkonditionen
- personengebundene Stipendien für maximal drei Personen
- Promovierte Gründer: 3.000 Euro pro Monat
- Absolventen mit Hochschul-Abschluss: 2.500 Euro pro Monat
- Technische Mitarbeiter: 2.000 Euro pro Monat
- Studierende: 1.000 Euro pro Monat
- Kinderzuschlag: 150 Euro pro Monat und Kind
- Sachausgaben:
- maximal 10.000 Euro für Einzelgründungen
- maximal 30.000 Euro für Teamgründungen (bis zu drei Personen)
- 5.000 Euro für gründungsbezogenes Coaching möglich
- maximale Förderdauer ein Jahr
Antragstellung
- www.exist.de
- antragsberechtigt sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Weitere Informationen
Achtung!
Antragsteller müssen in ein gründungsunterstützendes Netzwerk (Gründungsnetzwerk) eingebunden sein. - EXIST-Forschungstransfer
Ziele und Maßnahmen
- Förderung herausragender forschungsbasierter Gründungsvorhaben, die mit aufwändigen und risikoreichen Entwicklungsarbeiten verbunden sind
- EXIST-Forschungstransfer besteht aus zwei Förderphasen:
- Förderphase I
- Entwicklungsarbeiten zum Nachweis der technischen Realisierbarkeit, Entwicklung von Prototypen, Ausarbeitung Businessplan
- Förderphase II
- Entwicklungsarbeiten bis zur Marktreife, Aufnahme der Geschäftstätigkeit, Sicherung einer externen Anschlussfinanzierung
Begünstigte
- Förderphase I:
- Forscherteams an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen (maximal drei Wissenschaftler und technische Assistent) und eine Person mit betriebswirtschaftlicher Kompetenz
- Förderphase II:
- Antragsteller sind technologieorientierte Unternehmen mit einer Stammeinlage von mindestens 25.000 Euro, die im Verlauf von Förderphase I gegründet wurden
Förderkonditionen
- Förderphase I:
- Personalkosten für maximal vier Personalstellen
- Sachkosten und Kosten für studentische Hilfskräfte bis zu 250.000 Euro förderfähig
- Gründungsvorhaben von außeruniversitären Forschungseinrichtungen erhalten 90 Prozent, Hochschulen bis zu 100 Prozent, der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben
- maximal 18 Monate; für hochinnovative und nachweisbar besonders zeitaufwändige Entwicklungsvorhaben im Einzelfall maximal 36 Monate möglich
- Förderphase II:
- Zuschuss bis zu 75 Prozent der spezifischen Kosten des Vorhabens maximal 180.000 Euro
- Unternehmen bringt eigene Mittel sowie ggf. Beteiligungskapital im Verhältnis 1:3 (60.000 Euro) mit ein
- maximal 18 Monate
Antragstellung
- Förderphase I:
- Einreichung von Projektskizzen vom 01. bis 31. Januar und vom 01. bis 31. Juli eines Kalenderjahres möglich bei https://www.ptj.de
- antragsberechtigt sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen
- Förderphase II:
- sechs Monate vor Ablauf von Förderphase I bei zuständigem Projektträger
- antragsberechtigt ist das gegründete oder in Gründung (i. G.) befindliche Unternehmen
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der PtJ unter https://www.exist.de. - Technologiegründerstipendium (SAB)
Ziele und Maßnahmen
- Gewährung eines personengebundenen Stipendiums für Gründung eines jungen innovativen Kleinst- oder kleinen Unternehmens in einem zukunftsträchtigen Technologiebereich
- Ein Unternehmen gilt als innovativ, wenn dessen FuE-Aufwendungen laut Businessplan mindestens 15 Prozent seiner gesamten Betriebsausgaben ausmachen.
Begünstigte
- Einzelpersonen, die ein innovatives Unternehmen gründen und Mitglieder eines Gründungsteams von mindestens zwei Personen sind und zu einer der folgenden Personengruppen gehören:
- Studierende bei abgeschlossenem grundständigen Hochschulstudium (Bachelor oder Vordiplom)
- Hochschulabsolventen oder Absolventen einer Berufsakademie
- wissenschaftliches Personal der Hochschulen, der Berufsakademien und Forschungseinrichtungen
- ehemaliges wissenschaftliches Personal, deren Hochschulabschluss bzw. letztes versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis an einer Hochschule, Berufsakademie bzw. Forschungseinrichtung nicht länger als zehn Jahre zurückliegt
- mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Freistaat Sachsen
Förderkonditionen
- personengebundene Stipendien für
- Promovierte Gründer: 3.000 Euro pro Monat
- Absolventen mit Hochschulabschluss: 2.500 Euro pro Monat
- Studierende: 1.000 Euro pro Monat
- Förderzeitraum maximal ein Jahr für höchstens drei Personen
Antragstellung
- Antragstellung vor Beginn des Vorhabens direkt bei der SAB
- vor Gründung des innovativen Unternehmens (maßgeblicher Zeitpunkt für die Unternehmensgründung ist die Gewerbeanzeige bzw. Meldung beim Finanzamt)
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der SAB unter www.sab.sachsen.de
Investitions- und Betriebsmitteldarlehen
- Mikrodarlehen für Existenzgründung und junge Unternehmen (SAB)
Ziele und Maßnahmen
- Finanzierung von Investitionen sowie Betriebsmittel mit einer Gesamtdarlehenshöhe bis 30.000 Euro
- Für junge Unternehmen bis fünf Jahre nach Gründung, die bereits ein Mikrodarlehen in Anspruch genommen haben, ist es möglich, ein weiteres Mikrodarlehen für Erweiterungs- und Festigungsvorhaben zu beantragen. Voraussetzung: störungsfreie (mindestens über ein Jahr) Rückzahlung des bestehenden Mikrodarlehens.
Begünstigte
- Existenzgründer mit Hauptwohnsitz und Gründung im Haupterwerb in Sachsen
- Kleinstunternehmen in den ersten fünf Jahren nach Geschäftsaufnahme
- Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Handelsvertreter, Vertriebsbeauftragte
- Autohäuser, Auto- sowie Autoteilehandel, Tankstellen
- Die gleichzeitige Inanspruchnahme weiterer Förderprogramme im geförderten Vorhaben ist nicht möglich.
Förderkonditionen
- bis 30.000 Euro pro Vorhaben Vorhaben – Mindestdarlehenshöhe 5.000 Euro
- Eigenanteil des Darlehensnehmers mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten
- Laufzeit: bis sechs Jahre, davon sechs oder zwölf tilgungsfreie Monate möglich
- persönliche Haftung bzw. bei mehreren Antragsstellern gesamtschuldnerische Haftung
Antragstellung
- Antragsstellung vor Beginn des Vorhabens bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB)
- Dem Antrag beizufügen ist ein tragfähiges Unternehmenskonzept.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der SAB unter www.sab.sachsen.de - Sachsenkredit Gründen + Wachsen (SAB)
Ziele und Maßnahmen
- Förderung von Investitionen in Anlagevermögen, Betriebsmittel und Liquiditätshilfemaßnahmen
- Stärkung des Wettbewerbs von Unternehmen und Freiberuflern
Begünstigte
- Existenzgründer (natürliche Personen)
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Handels
- Freiberufler
- Der Investitions- und Maßnahmenort muss im Freistaat Sachsen liegen.
- unternehmerische Tätigkeit ist auf Haupterwerb ausgerichtet
- Projekt muss finanziell tragfähig sein
Förderkonditionen
- Investitions- und Betriebsmitteldarlehen zu günstigen Konditionen in Verbindung mit einem Tilgungszuschuss bis zu 10 Prozent der
- Darlehenssumme
- Mind. 20T Euro und max. 5,0 Mio Euro je Vorhaben
- Förderhöhe bis 100 Prozent der förderfähigen Kosten
- Laufzeit bei Investitionsdarlehen bis 10 Jahre oder bis 20 Jahre bei Festzins für die ersten 10 Jahre
- Laufzeit bei Betriebsmittel-/ Liquiditätsdarlehen 1 - 3 Jahre endfällig
- Bankübliche Sicherheiten
Antragstellung
- Antragstellung vor Beginn des Vorhabens über Kooperationspartner der SAB (Zentralinstitute, Hausbanken)
- Hausbank leitet den Antrag digital an die SAB weiter
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der SAB unter www.sab.sachsen.deGroße Unternehmen
Speziell für große Unternehmen bietet der Sachsenkredit "Universal" die Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.sab.sachsen.de - ERP-Gründerkredit - StartGeld (KfW)
Ziele und Maßnahmen
- Existenzgründung und Festigung im Neben- oder Vollerwerb bis zu 5 Jahre nach Gründung
- Finanzierung von Investitionen und laufenden Kosten
Begünstigte
- Existenzgründer, kleine Unternehmer und Freiberufler innerhalb von fünf Jahren nach Gründung
- Förderung auch für einen Nebenerwerb, wenn er mittelfristig zum Haupterwerb wird
Förderkonditionen
- Finanzierung von bis zu 100 Prozent des Fremdkapitales
- Höchstbetrag 125.000 Euro, davon max. 50.000 Euro für Betriebsmittel
- ERP-Gründerkredit StartGeld kann je Antragsteller mehrmals gewährt werden, sofern kumulierter Zusagebetrag nicht über 125.000 Euro liegt (Betriebsmittel insgesamt maximal 50.000 Euro)
- Laufzeit zwischen 5 und 10 Jahren
- Gewährung einer 80-prozentigen Haftungsfreistellung für Hausbank
Antragstellung
- Antragstellung vor Beginn des Vorhabens über die Hausbank
- Antragsformulare online über den KfW-Förderassistenten oder bei Ihrer Hausbank
- Zur Vorbereitung des Bankgespräches empfiehlt die KfW eine Anfertigung eines Unternehmenskonzeptes mit Investitionsplan, Rentabilitätsvorschau und Liquiditätsplan.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der KfW unter www.kfw.de. - ERP-Förderkredit KMU (KfW)
Ziele und Maßnahmen
- Finanzierung von mittel- und langfristigen Investitionen - Besonders günstige Zinsen erhalten Unternehmen für Vorhaben in deutschen Regionalfördergebieten
Begünstigte
- Gründer und Nachfolger sowie kleine und mittlere in- und ausländische Unternehmen und Freiberufler
- größere mittelständische Unternehmen nutzen den KfW-Förderkredit großer Mittelstand
Förderkonditionen
- Finanzierung von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten
- maximale Förderhöhe liegt bei 25 Mio. Euro pro Vorhaben
- Mindestlaufzeit zwei Jahre
- Standardlaufzeiten zehn Jahre (zwei tilgungsfreie Anlaufjahre) sowie 20 Jahre (drei tilgungsfreie Anlaufjahre) mit einer zehnjährigen Zinsbindungsfrist
- Bankübliche Sicherheiten
- Wenn Ihr Unternehmen 2 Jahresabschlüsse vorweisen kann, können Sie den ERP-Förderkredit KMU mit Risikoübernahme beantragen.
Antragstellung
- Antragstellung vor Beginn des Vorhabens über die Hausbank
- Bankberater stellt den Antrag für Sie.
- Zur Vorbereitung des Bankgespräches empfiehlt die KfW eine Anfertigung eines Unternehmenskonzeptes mit Investitionsplan, Rentabilitätsvorschau und Liquiditätsplan.
weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der KfW unter www.kfw.de - ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit (KfW)
Ziele und Maßnahmen
- Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln im Zusammenhang eines Digitalisierungs- und Innovationsvorhabens, z. B.:
- Vernetzung von ERP- und Produktionssystemen für die Produktion von Morgen (Industrie 4.0)
- Entwicklung und Implementierung eines IT- und/oder Datensicherheitskonzepts, um Unternehmensdaten erfolgreich zu schützen und Cyber-Attacken abzuwehren
- Additive Fertigungsverfahren wie 3D-Druck als neue innovative Produktionsmethode in der Fertigung
- Ausbau innerbetriebliche Breitbandnetze für eine höhere Datenübertragungsrate im Unternehmen
Begünstigte
- Innovative mittelständische Unternehmen und Freiberufler, junge Unternehmen in Gründung
- Innovative größere mittelständische Unternehmen (mehrheitlich in Privatbesitz, Gruppenumsatz maximal 500 Mio. Euro)
- Freiberufler
- Erfüllung des Innovationskriteriums gemäß Merkblatt KfW
Förderkonditionen
- Finanzierung von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten und Betriebsmittel
- Kreditbetrag zwischen 25T Euro und 25 Mio. Euro pro Vorhaben
- Laufzeit mindestens 2 Jahre bis 10 Jahre
- Bankübliche Sicherheiten
Antragstellung
- Antragstellung vor Beginn des Vorhabens über die Hausbank Ihr Bankberater stellt den Antrag für Sie.
- Zur Vorbereitung des Bankgespräches empfiehlt die KfW die Anfertigung eines Unternehmenskonzeptes mit Investitionsplan, Rentabilitätsvorschau und Liquiditätsplan.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der KfW unter www.kfw.de - Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln im Zusammenhang eines Digitalisierungs- und Innovationsvorhabens, z. B.:
Investitionszuschüsse
- Regionales Wachstum (SAB)
Ziele und Maßnahmen
Förderung von Errichtung, Ausbau der Kapazitäten einer Betriebsstätte, Diversifizierung in neue Produkte oder Dienstleistungen oder grundlegende Änderungen des Produktionsprozesses- Ziel ist Steigerung der betrieblichen Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit (Angebot, Umsatz, Angebotsqualität, Prozessoptimierung)
- Die vorhandenen Dauerarbeitsplätze in der zu fördernden Betriebsstätte müssen für mindestens drei Jahre nach Beendigung des Vorhabens erhalten und besetzt bleiben.
- Die geförderten Wirtschaftsgüter müssen für mindestens fünf Jahre nach Abschluss des Vorhabens im Unternehmen verbleiben.
Begünstigte
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe
- Wirtschaftszweige Anlage 1 und 2 („GRW-Wirtschaftszweige“)
- Landkreise Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
- Antragsberechtigt kleine Unternehmen
- Landkreise Bautzen, Görlitz (JTF-Regionen)
- Antragsberechtigt kleine und mittlere Unternehmen
- Landkreise Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
- Weitere Fördervoraussetzung:
- Zuschuss für Investitionen in das Anlagevermögen
- Investitionszeitraum bis zu 24 Monate
- Investitionsvolumen muss mindestens 20.000 Euro betragen
- Investitionsvorhaben muss einen Beitrag sowohl zur ökologischen als auch zur sozialen Nachhaltigkeit leisten
Förderkonditionen
- Höhe des Fördersatzes ist u.a. vom Standort des Vorhabens und der Unternehmensgröße (KMU-Status) abhängig
- Übersicht der Förderkonditionen
Antragstellung
- Antragstellung vor Beginn des Vorhabens direkt bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB)
Weitere Information
- GRW - Investitionszuschuss (SAB)
Ziele und Maßnahmen
Förderung von Errichtung, Erweiterung, grundlegenden Änderungen des gesamten Produktionsprozesses oder Diversifikation von Betriebsstätten, sowie Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte- Ziel ist Schaffung und dauerhafte Sicherung von wettbewerbsfähigen Arbeitsplätzen
Begünstigte
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ausgewählter Branchen (Anlage 1 - Einschränkungen und Ausschluss der Förderung) in Sachsen oder Unternehmer, die in Sachsen gründen wollen, einschließlich Tourismussektor
- große Unternehmen für Erweiterungsinvestitionen einer bestehenden Betriebsstätte nur dann, wenn die Erweiterung neue Tätigkeiten, neue Produkte oder neue Prozessinnovationen ermöglicht
- weitere Fördervoraussetzungen:
- Schaffung neuer Dauerarbeitsplätze
- Investitionsvolumen mindestens 70.000 Euro - in den Landkreisen 50.000 Euro
- geförderte Wirtschaftsgüter und neu geschaffene Arbeitsplätze müssen nach Abschluss der Investition noch fünf Jahre in geförderter Betriebstätte verbleiben/vorhanden sein
- Vorhaben soll grundsätzlich innerhalb von 36 Monaten beendet werden
- Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein
Förderkonditionen
- Neuordnung der GRW-Fördergebiete vorgenommen, in Sachsen relevant D- und C-Fördergebiete (Sächsische Fördergebietskulisse).
- Höhe des individuellen Fördersatzes ist u. a. vom Investitionsvorhaben, der anzuwendenden beihilferechtlichen Grundlage, dem Investitionsort (Zugehörigkeit Fördergebiet) und der Erfüllung ökologischer Nachhaltigkeitskriterien abhängig - Übersicht Konditionen
- Eigenbeitrag zur Finanzierung mindestens 25 Prozent; davon mindestens 10 Prozent Eigenmittel
Antragstellung
- Antragstellung vor Beginn des Vorhabens direkt bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB)
weitere Information
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der SAB unter www.sab.sachsen.de - Bürgschaften
Eine Bank oder Sparkasse wird Ihnen nur dann ein Darlehen geben, wenn sie sicher ist, dass sie das geliehene Geld von Ihnen zurückbekommen wird.
- Sicherheit Nr. 1: Die Unternehmerperson
- Sicherheit Nr. 2: Business- und Finanzplan
- Sicherheit Nr. 3: Bankübliche Sicherheiten
Wenn bei der Aufnahme eines Darlehens bankübliche Sicherheiten nicht im erforderlichen Ausmaß vorhanden sind, können öffentliche Bürgschaften zur Absicherung von betrieblichen Investitionen, Übernahme von Beteiligungen, Existenzgründungen, Unternehmensnachfolgen und Umstrukturierungen weiterhelfen. Die Bürgen garantieren die Rückzahlung des Darlehens. Meist handelt es sich um eine Ausfallbürgschaft. In Sachsen kann, je nach Größenordnung, eine öffentliche Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank Sachsen (BBS), die Sächsische Aufbaubank oder den Freistaat selbst gewährt werden.Ziele und Maßnahmen
- verbürgt werden können:
- Neuinvestitionen
- Betriebsmittel, Warenlager und Avale
- Unternehmensnachfolgen und tätige Beteiligungen
Begünstigte
- Existenzgründer, Nachfolger, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler
- weitere Fördervoraussetzungen:
- zu fördernde Betriebsstätte ist in Sachsen
- Vertrauenswürdigkeit des Antragstellers
- Antragsteller besitzt keine zumutbare Kreditsicherheiten
- Rückzahlung der verbürgten Kredite ist bei normalem wirtschaftlichen Ablauf erwartbar.
Förderkonditionen
- Bürgschaftsbank Sachsen GmbH
- Bürgschaftsanteil bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages
- Bürgschaftsbetrag: bis maximal 2,5 Mio. Euro
- SAB-Bürgschaftsprogramm Sachsen
- Bürgschaftsanteil bei Betriebsmittelfinanzierung 50-60 Prozent
- Bürgschaftsanteil bei Investitionen maximal 80 Prozent
- Bürgschaftsbetrag zwischen 2,5 Mio. Euro und maximal 20 Mio. Euro
Antragstellung
- Antragstellung vor Beginn des Vorhabens
- je nach Bürgschaftsart direkt oder über Ihre Hausbank
Weitere Information
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der BBS unter sn.ermoeglicher.de oder der Webseite der SAB unter www.sab.sachsen.de - Beteiligungen
Sowohl stille als auch direkte Beteiligungen können helfen, das Eigenkapital aufzustocken. Bei einer Beteiligungsfinanzierung wird langfristiges, haftendes Kapital durch Investoren von außen zugeführt und damit die Eigenkapitalquote verbessert. Das finanzielle Engagement einer Beteiligungsgesellschaft kann durchaus auch als "Gütesiegel" kommuniziert werden und verbessert die Verhandlungsposition gegenüber der Bank. Je nach Art der Beteiligung entsteht ein gewisses Abhängigkeitsverhältnis, andererseits können Sie externe Fachkompetenz nutzen. In Deutschland und auch in Sachsen gibt es für Start-ups, technologieorientierte Unternehmen und etablierte Mittelständler eine Vielzahl von Beteiligungsgesellschaften.Tipp:
Eine Übersicht über potenzielle Beteiligungskapitalgeber finden Sie beim Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK).Ziele und Maßnahmen
- Verbesserung der Finanzierungsstruktur durch Übernahme von stillen und direkten Beteiligungen sowie Kombinationen aus stillen und direkten Beteiligungen
- Mitfinanzierung von Wachstum in Form von:
- Neuinvestitionen
- Betriebsmitteln, Warenlager und Avalen
- Unternehmensnachfolgen und tätigen Beteiligungen
Begünstigte
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler
- je nach Beteiligungsgesellschaft auch Existenzgründer
- weitere Fördervoraussetzungen:
- Wachstumsmöglichkeiten
- aussagefähiges Unternehmenskonzept mit Finanz- und Ertragskraftanalyse, Vertriebskonzept, Produktkalkulation usw.
- Vertrauenswürdigkeit des Antragstellers
- Antragsteller besitzt zumutbare Kreditsicherheiten
Antragstellung
- Antragstellung je nach Beteiligungsgesellschaft direkt oder über Ihre Hausbank
Förderkonditionen
- Mikromezzanin Beteiligung
- typisch stille Beteiligung
- Höhe der Beteiligung max. 50.000 Euro
- Vertragslaufzeit 7 bis 10 Jahre
- Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der MBG Sachsen unter mbg-sn.ermoeglicher.de.
- Mittelständige Beteiligungsgesellschaft Sachsen mbH
- Kombination von stiller und direkter Beteiligung möglich
- Höhe der Beteiligung 25.000 Euro bis 1 Mio. Euro
- Vertragslaufzeit maximal 10 Jahre, endfällig
- Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der MBG Sachsen unter mbg-sn.ermoeglicher.de.
- Beteiligungen der Sächsischen Beteiligungs GmbH
- Höhe der stillen Beteiligung bis 1 Mio. Euro, max. 2,8 Mio. Euro
- Vertragslaufzeit bis zwölf Jahre
- Höhe der offenen Beteiligung bis 200.000 Euro innerhalb von drei Steuerjahren
- Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der SBG unter www.sbg.sachsen.de.
- High-Tech Gründerfonds Risikokapital für technologieorientierte Gründungen
- Höhe der Beteiligung bis zu 1 Mio. Euro in der Seedphase - max. Reservierung von zu 3 Mio. Euro Eigenkapital
- Beteiligungsgeber erhält 15 Prozent der Geschäftsanteile zu nominal und stellt Nachrangdarlehen zur Verfügung
- Auszahlung geknüpft an das Erreichen von Unternehmenszielen
- Laufzeit von sieben Jahren
- Eigenanteil 10 Prozent der Beteiligungssumme
- Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des HTGF unter www.htgf.de.
- Technologiegründerfonds Sachsen Risikokapital für Gründungen im Hochtechnologiebereich
- voll haftendes, direktes Eigenkapital: Nominalanteil plus Zuzahlung in die Kapitalrücklage
- Volumen 100.000 Euro bis 5 Mio. Euro pro Unternehmen
- Zeithorizont der Beteiligung: 3 bis 6 Jahre
- Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der TGFS unter www.tgfs.de.
- Wachstumsfonds Mittelstand Sachsen
- offene Beteiligung 10-49 % der Anteile auf Basis einer Unternehmensbewertung - unternehmerische Partnerschaft
- eigenkapitalähnliche Beteiligung > z. B. Wandelanleihen, typisch stille/atypisch stille Beteiligungen, Genussrechtsscheine
- in der Regel 1 Mio. Euro bis 10 Mio. Euro
- risikoadäquate Vergütung
- Zeithorizont der Beteiligung: 5 bis 8 Jahre
- Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der WMS unter www.wachstumsfonds-sachsen.de.
- ERP-Beteiligungsprogramm
- Beteiligungen in der Regel bis zu 1,5 Mio. Euro
- Beteiligungsentgelt: freie Vereinbarung
- geförderte Beteiligungsdauer: bis zu 10 Jahre
- Als Beteiligungsnehmer beantragen Sie die Fördermittel ausschließlich bei privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften.
- Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der KfW unter www.kfw.de.
- INVEST - Zuschuss für Wagniskapital
- INVEST bringt Start-ups und private Investoren zusammen
- Unterstützt Start-ups dabei, besseren Zugang zu Wagniskapital zu erhalten
- Ab 1.1.2023 keine Antragstellung möglich - Die Richtlinie wird überarbeitet.
- Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der BAFA unter www.bafa.de.
- Business-Angel-Bonus
- kleine innovative Startups mit Sitz oder Betriebsstätte in den Landkreisen Bautzen, Görlitz, Leipzig, Nordsachsen oder in den kreisfreien Städten Chemnitz und Leipzig (sog. JTF-Regionen), deren Eintragung ins Handelsregister bei Antragstellung höchstens fünf Jahre zurückliegt
- Zuwendung für Personalkosten und -ausgaben, Sach- und Investitionsausgaben – keine Umschuldungen und Nachfinanzierungen
- Zuwendung entspricht 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben und maximal der Höhe des eingebrachten Eigenkapitals oder der eigenkapitalähnlichen Einlage des privaten Investors (Business Angel) bis zu einem Betrag von 400.000 Euro
- Weitere Informationen erhalten Sie unter www.sab.sachsen.de
Sonstige
- Messeprogramm Young Innovators (BAFA)
Ziele und Maßnahmen
- Vermarktung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen
- Erschließung von Exportmärkten
- Teilnahme von jungen innovativen Unternehmen an einem vom Messeveranstalter organisierten Gemeinschaftsstand
Begünstigte
- rechtlich selbstständige junge innovative kleine Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die jünger als 10 Jahre sind
Förderkonditionen
- Zuschuss von maximal 7.500 Euro pro Aussteller und Messe
- Ausgaben für Standmiete und Standbau
- Zuschuss in Höhe von 60 Prozent bei den ersten zwei Teilnahmen und 50 Prozent ab der dritten Teilnahme bis zu einer Gesamtsumme von 7.500 Euro pro Aussteller und Messe
- Maximal drei Teilnahmen an gleicher Messe förderfähig
- Ausgesuchte Messen mit hoher Internationalität entsprechend der:
Antragstellung
- Aussteller meldet sich spätestens acht Wochen vor Messebeginn beim Messeveranstalter zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand der geförderten Messe an.
- Direkt im Nachgang der Anmeldung Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der BAFA unter www.bafa.de.