Ziele und Maßnahmen
- Mit diesem Instrument der Außenwirtschaftsförderung unterstützen die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), die Teilnahme von Unternehmen an ausgewählten Messen und Fachausstellungen im Ausland.
- Die Teilnahme erfolgt im Wesentlichen in Form von Firmengemeinschaftsständen, die an die jeweiligen Informationsstände des Bundes angeschlossen sind. Dadurch ergeben sich kostengünstige Teilnahmemöglichkeiten, organisatorische Vorteile und zahlreiche Werbe- und Repräsentationsmöglichkeiten.
Begünstigte
- Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland sowie deren ausländische Niederlassungen und Vertretungen mit Ausstellungs-gütern, die in der Bundesrepublik Deutschland oder von deutschen Niederlassungen im Ausland bzw. in deutscher Lizenz hergestellt wurden.
Förderkonditionen
- Die an den Gemeinschaftsständen teilnehmenden Unternehmen entrichten einen Beteiligungspreis für die Standfläche, den Standbau und die Betreuung durch die Durchführungsgesellschaft (DFG) im Inland und am Veranstaltungsort sowie für weitere organisatorische und technische Leistungen.
- Das Auslandsmesseprogramm kommt den Firmen indirekt zugute.
- Direkte Zahlungen an einen Aussteller werden nicht geleistet.
- keine Förderung von Einzelbeteiligungen
Antragstellung
- Auskünfte und Beratungen erhalten Sie in Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer
weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der AUMA unter
www.auma.de