Sachkundeprüfung Immobiliardarlehensvermittler
Neben persönlicher Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnissen sind der Sachkundenachweis sowie eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für die Erteilung der Erlaubnis nach § 34i GewO erforderlich.
Zu erhalten ist der Sachkundenachweis, indem eine schriftliche und verkaufspraktische Sachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer abgelegt wird.
Zu erhalten ist der Sachkundenachweis, indem eine schriftliche und verkaufspraktische Sachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer abgelegt wird.
Rechtsgrundlagen
- Prüfungsordnung für die Sachkundeprüfung Geprüfter Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung IHK (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 53 KB)
- Rahmenplan mit Lernzielen für die Sachkundeprüfung
- Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV)
- Hinweise praktischer Prüfungsteil
Prüfungstermine
- Anmeldeschluss: 2 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin
- Prüfungsort: IHK Dresden
Prüfungstermine schriftliche Prüfung
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Prüfungstermine mündliche Prüfung
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16.07.2024
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17.09.2024
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15.10.2024
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14.01.2025
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15.04.2025
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15.07.2025
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16.09.2025
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14.10.2025
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Bei Bedarf werden wir zusätzliche Prüfungstermine zur Verfügung stellen. Des Weiteren behalten wir uns vor, bei geringen Anmeldezahlen die Prüfung abzusagen.