Versicherungsvermittler

Versicherungsvermittler bedürfen in der Regel einer gewerberechtlichen Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) und müssen sich in einem Online-Register verzeichnen lassen.
Das Register kann von Versicherungsnehmern und Versicherungsunternehmen unter folgender Internetadresse eingesehen werden: https://www.vermittlerregister.info.
Die Industrie- und Handelskammern (IHKs) sind für diese neuen Berufsanforderungen und jeweiligen Abwicklungsverfahren (Registrierung, Erlaubniserteilung/-befreiung und Sachkundeprüfung) zuständig.
Nachfolgender Überblick soll eine Information zum Versicherungsvermittlerrecht und dessen Umsetzung geben.

Erlaubnis und Registrierung

Wer gewerbsmäßig als selbstständiger Versicherungsvermittler oder -berater tätig ist, braucht seit 22. Mai 2007 eine Erlaubnis. Versicherungsvermittler ist, wer gewerbsmäßig für einen anderen Versicherungsschutz beschafft, ausgestaltet oder abwickelt.
Neben der Einholung der Erlaubnis sind Versicherungsvermittler und -berater, die gewerbsmäßig tätig sind, verpflichtet, sich unverzüglich in das Versicherungsvermittlerregister eintragen zu lassen. Das Register soll die Überprüfung ermöglichen, ob ein Versicherungsvermittler oder -berater zugelassen ist.

Antrag auf Erlaubniserteilung und Registrierung (natürliche Person)

  • Erlaubnis- und Registrierungsantrag (Original per Post)
  • Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (nicht älter als 3 Monate), Belegart OG - wird der IHK Dresden direkt zugesandt
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (nicht älter als 3 Monate), Belegart 9 - wird der IHK Dresden direkt zugesandt
  • Bescheinigung in Steuersachen (Original, nicht älter als 3 Monate)
  • Auszug aus dem Insolvenzregister, in dessen Bezirk ein Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung in den letzten 5 Jahren bestanden hat. (Original, nicht älter als 3 Monate)
  • Bescheinigung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung nach § 34 d Abs. 2 Nr. 3 Gewerbeordnung, §§ 8 ff. VersVermV (Original, nicht älter als 3 Monate)
  • Sachkundenachweis für Versicherungsvermittler durch Vorlage der Bescheinigung/eines geeigneten Nachweises (Original oder beglaubigte Kopie)
  • Vorlage des Personalausweises bei persönlicher Antragsabgabe/Kopie des Personalausweises zur Identifizierung bei Zusendung der Antragsunterlagen
  • Auszug aus dem Handelsregister, soweit eine Eintragung vorliegt (aktuelle Kopie, nicht älter als 3 Monate)
Ausführliche Informationen der einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Erlaubnisantrag Nr. 1.1 (Formulare) unter Punkt 8!

Antrag auf Erlaubniserteilung und Registrierung (juristische Person)

  • Erlaubnis- und Registrierungsantrag (Original per Post)
  • Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (nicht älter als 3 Monate) für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftervertrag vertretungsberechtigten Personen, Belegart OG - wird der IHK Dresden direkt zugesandt
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (nicht älter als 3 Monate) für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftervertrag vertretungsberechtigten Personen und die juristische Person selbst (nicht älter als 3 Monate), Belegart 9 - wird der IHK Dresden direkt zugesandt
  • Bescheinigung in Steuersachen des für die juristische Person zuständigen Finanzamtes/bei Neugründung einer juristischen Person jeweils für die vertretungsberechtigten Personen (Original, nicht älter als 3 Monate)
  • Auszug aus dem Insolvenzregister, in dessen Bezirk eine gewerbliche Niederlassung (bzw. Wohnsitz) in den letzten 5 Jahren bestanden hat/bei Neugründung einer juristischen Person jeweils für die vertretungsberechtigten Personen (Original, nicht älter als 3 Monate)
  • Bescheinigung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung (lautend auf die juristische Person) nach § 34 d Abs. 2 Nr. 3 Gewerbeordnung, §§ 8 ff. VersVermV (Original, nicht älter als 3 Monate)
  • Vorlage des Personalausweises jeweils für die vertretungsberechtigten Personen bei persönlicher Antragsabgabe/Kopie des Personalausweises zur Identifizierung bei Zusendung der Antragsunterlagen
  • Sachkundenachweis für Versicherungsvermittler (lautend auf den Geschäftsführer/ Vorstand) durch Vorlage der Bescheinigung/eines geeigneten Nachweises (Original oder beglaubigte Kopie)
  • Auszug aus dem Handelsregister (aktuelle Kopie, nicht älter als 3 Monate)
Ausführliche Informationen der einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Erlaubnisantrag Nr. 1.2 (Formulare) unter Punkt 8!

Formulare

Weiterbildungspflicht

Seit 23. Februar 2018 sind Sie als Gewerbetreibender sowie Ihre Beschäftigten, welche unmittelbar bei der Vermittlung oder Beratung mitwirken, verpflichtet, sich jährlich 15 Stunden weiterzubilden und dies auf Verlangen der Industrie- und Handelskammer Dresden als Aufsichtsbehörde zu belegen (§ 34d Abs. 9 Satz 2 bis 5 GewO, § 7 Abs. 2, 3 VersVermV).
Sie haben Fragen zur Weiterbildungspflicht, dann schreiben Sie uns: weiterbildungvv@dresden.ihk.de