Auf einem Blick - Möglichkeiten nach dem allgemein bildenden Schulabschluss


betriebliche Ausbildung
schulische Ausbildung
Studium
Dauer
2 bis 3,5 Jahre
2 bis 3 Jahr
an (Fach-) Hochschulen 4 bis 5 Jahre, an Universitäten 5 bis 7 Jahr
Wo lerne ich was?
Ausbildung findet parallel in Betrieb und Berufsschule statt
theoretischer und
praktischer Unterricht
finden in einer Berufsfachschule statt;
Ausbildung beinhaltet
auch Praktika
praxisorientiertes Studium an der (Fach-) Hochschule wissenschaftliche Theorien und Methoden an Universität
Wieviel verdiene ich?
es wird Ausbildungsvergütung gezahlt, die tariflich geregelt und je nach Beruf unterschiedlich ist
außer in Pflegeberufen wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt z. T. wird Schulgeld erhoben; nach finanzieller Unterstützung (SchülerBAföG) erkundigen
evtl. sind finanzielle
Hilfen durch eine
Förderung nach dem
Berufsausbildungsförderungsgesetz
(BAföG) möglich
Zugangsvoraussetzungen
gesetzlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben wird durch die Auswahl des Ausbildungsbetriebes bestimmt
nach Ausbildungsgang unterschiedlich - mittlerer Bildungsabschluss (Mindestalter erfragen)
für (Fach-) Hochschule Fachhochschulreife für Universität allgemeine Hochschulreife (Abitur)

Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) / Berufsgrundbildungsjahr (BGJ)

  • BVJ zur Erfüllung der Berufsschulpflicht möglich
  • durch das BVJ soll die Ausbildungsreife erreicht werden
  • BGJ erfüllt ebenfalls die Berufsschulpflicht
  • BGJ dient als Grundstufenausbildung bei verschiedenen Berufsfeldern in Vollzeitform
  • BGJ kann somit ganz oder teilweise auf die nachfolgende duale Berufsausbildung angerechnet werden
  • möglicher Anschluss:
    • betriebliche oder
    • schulische Berufsausbildung

Betriebliche (duale) Berufsausbildung

  • Berufsausbildung im Betrieb mit Ausbildungsvertrag und gleichzeitigem Besuch der Berufsschule
  • Ausbildung in ca. 350 staatlich anerkannten Berufen, davon in Sachsen 250
  • Ausbildungszeit beträgt 2 bis 3,5 Jahre
  • möglicher Anschluss:
    • Berufliches Gymnasium
    • Fachoberschule
    • Fachschule

Schulische Berufsausbildung

  • in staatlich anerkannten Berufen bei kommunalen oder staatlich anerkannten Ersatzschulen (schulgeldpflichtig)
  • folgende Berufsausbildungen sind möglich:
    • Assistentenberufe
    • Gesundheitsfachberufe
    • anerkannte Ausbildungsberufe
  • Zulassungsvoraussetzung je nach Beruf
  • Ausbildungsdauer 2 bis 3 Jahre einschließlich Betriebspraktika
  • möglicher Anschluss:
    • Berufliches Gymnasium
    • Fachoberschule
    • Fachschule

Fachoberschule

  • Voraussetzung: mittlerer Bildungsabschluss einer allgemein bildenden Schule und/oder Berufsabschluss
  • Ausbildung in den Fachrichtungen:
    • Agrarwirtschaft
    • Gestaltung
    • Sozialwesen
    • Technik
    • Wirtschaft und Verwaltung
  • Dauer: 1 bzw. 2 Jahre (je nach Vorbildung)
  • Abschluss: Fachhochschulreife
  • Bewerbungsschluss ist immer der 31. März des Jahres, in dem die Ausbildung begonnen werden soll.
  • möglicher Anschluss:
    • Fachhochschule
    • Berufsausbildung

Berufliches Gymnasium

  • Voraussetzung: Realschulabschluss mit besonderem Notendurchschnitt oder eine berufliche Ausbildung
  • berufsbezogener Unterricht in verschiedenen Fachrichtungen, jedoch kein Berufsabschluss
  • Bewerbungsschluss ist immer der 31. März des Jahres, in dem die Ausbildung begonnen werden soll.
  • Ausbildungsdauer: 3 Jahre
  • Abschluss: Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
  • möglicher Anschluss:
    • Universität
    • Fachhochschule
    • Berufs- oder Studienakademie
    • Berufsausbildung

Berufsakademie

  • dreijähriges praxisintegrierendes Studium
  • Zugangsvoraussetzung: allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder Fachhochschulreife und Eignungsprüfung (nur in Sachsen!)
  • staatliche Studienakademien wirken gemeinsam mit Praxispartnern (Ausbildungsvertrag)
  • Studiengänge in unterschiedlichen Fachrichtungen an den Akademien
  • Abschluss: Bachelor

(Fach-) Hochschule

  • Zugangsvoraussetzung: Fachhochschulreife oder allgemeine Hochschulreife (Abitur)
  • Erwerb und Anerkennung der Fachhochschulreife unterliegt aufgrund der Zuständigkeit der Länder einer Vielzahl an Regelungen.
  • Also - Frühzeitig über die Zugangsvoraussetzungen der jeweiligen (Fach-) Hochschule informieren!
  • Studium in ca. 50 Fachrichtungen möglich
  • Abschluss: Bachelor