Entschädigungsregelung für die Tätigkeit der Mitglieder der Prüfungsausschüsse und des Berufsbildungsausschusses bei der IHK Dresden sowie im Schlichtungsausschuss

In sinngemäßer Anwendung der jeweils geltenden Fassung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) werden u. a. die folgenden Zahlungen geleistet.

Bitte für jeden Tag eine gesonderte Zeile ausfüllen.
  1. Zeitversäumnisse
    • Als Zeitversäumnisse werden die schriftliche, mündliche, praktische Prüfungsdurchführung, Korrektur schriftlicher Arbeiten, Besprechung des Prüfungsausschuss / des Berufsbildungsausschuss, des Schlichtungsausschusses, Vorbereitung und Abbau des Prüfplatzes sowie Aufgabenerstellung für die praktische Prüfung gewertet.
    • Für Prüferseminare werden keine Zeitversäumnisse entschädigt.
    • Die Entschädigung für Zeitversäumnisse beträgt je Stunde 7,00 Euro.
  2. Tagegeld
    • Das Tagesgeld beträgt bei mehr als 6 Stunden 14,00 Euro.
    • Erfolgt eine Verpflegung durch die IHK Dresden, entfällt der Anspruch auf Tagegeld.
  3. Fahrtkosten (zwischen Wohn- bzw. Beschäftigungs- und Prüfungsort)
    1. Bei Benutzung von öffentlichen, regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln werden die tatsächlich entstandenen Auslagen bis zur Höhe der entsprechenden Kosten für die Benutzung der zweiten Wagenklasse der Bahn erstattet (Belege bitte beifügen).
    2. Bei Benutzung eines eigenen Fahrzeuges werden pro km des kürzesten bzw. verkehrsgünstigsten Hin- und Rückweges 0,42 Euro vergütet. Damit sind sämtliche mit der Verwendung privater Kraftfahrzeuge zusammenhängenden Kosten abgegolten. Bei der Benutzung durch mehrere Personen kann die Pauschale nur einmal geltend gemacht werden.
  4. Entschädigungsregelung für die Erstellung praktischer Prüfungsaufgaben
    1. Die Entschädigung für die Erstellung von praktischen Aufgaben erfolgt nach Zeitaufwand in Anlehnung an das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG). Die Erstellung umfasst dabei die Ausarbeitung einer kompletten Prüfungsaufgabe mit Anfertigung eines Musterstückes und der erforderlichen Erprobung einschl. kompletter Prüfungsunterlagen (Aufgabenstellung, Bewertungsbogen, Bereitstellungsliste Ausbildungsbetrieb, Bereitstellungsliste Prüfbetrieb, evtl. Zeichnungen). Dabei ist zu berücksichtigen:
      • Für das Ausarbeiten einer neuen Prüfungsaufgabe einschl. Erprobung und Erstellung kompletter Unterlagen werden pro praktische Aufgabe max. 20 Stunden entschädigt. Für die druck- bzw. kopierfertige Anlieferung der Unterlagen einschl. Zeichnungen können max. weitere 5 Stunden abgerechnet werden.
      • Für das Überarbeiten einer bestehenden Prüfungsaufgabe einschl. Erprobung und Erstellung kompletter Prüfungsunterlagen werden pro praktische Aufgabe max. 10 Stunden entschädigt. Für die druck- bzw. kopierfertige Anlieferung der Unterlagen einschl. Zeichnungen können max. weitere 5 Stunden abgerechnet werden.
    2. Mit Zahlung der Entschädigung für das Erstellen der Prüfungsaufgaben und Lösungshinweise erhält die IHK Dresden deren ausschließliche Nutzungsrechte.
    3. Die Abrechnung erfolgt unter "Art der Tätigkeit" mit "AE" und unter "sonstige Aufwendungen lt. Beleg" mit Angabe der Erstellungszeit in Stunden.
  5. Angemessene Auslagen werden gegen Nachweis erstattet.
  6. Der Anspruch auf Entschädigung verjährt ein Jahr, nachdem der Anspruch entstanden ist.
  7. Hinweis zum EStG: Der Anspruchsberechtigte ist für die Versteuerung der gewährten Entschädigung selbst verantwortlich.