Berufsausbildung behinderter Menschen
Die Berufsausbildung behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen ist ein wichtiger Schritt, der es ihnen ermöglicht, einen ihren Neigungen und Fähigkeiten entsprechenden Beruf auszuüben, um so ihren Platz in der Gesellschaft, insbesondere im Arbeitsleben, zu sichern.
Die Industrie- und Handelskammer Dresden hat als zuständige Stelle gemäß Berufsbildungsgesetz folgende Regelungen für die Berufsausbildung behinderter Menschen erlassen.
Regelungen der jeweiligen Berufe mit sachlich-zeitlicher Gliederung
- Fachpraktiker für Bürokommunikation
- Fachpraktiker für Fachinformatik
- Fachpraktiker für Industrieelektrik
- Fachpraktiker für Industriemechanik
- Fachpraktiker für Metalltechnik
- Fachpraktiker für Recycling
- Fachpraktiker für Zerspanungsmechanik
- Fachpraktiker Küche
Regelung über den Nachweis besonderer rehabilitationspädagogischer Zusatzqualifikationen für die Ausbildung behinderter Menschen
- Regelung über den Nachweis besonderer rehabilitationspädagogischer Zusatzqualifikationen für die Ausbildung behinderter Menschen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 14 KB)
- Kooperationsvereinbarung zum Zwecke der Betreuung von sich in Ausbildung befindlichen behinderten Menschen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 91 KB)
- Formular Antrag zur Feststellung und Registrierung der Ausbildungseignung im Rahmen der Berufsausbildung behinderter Menschen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 557 KB)