Schlichtungsstelle - Hilfestellung bei Rechtsstreitigkeiten im Ausbildungsverhältnis

Schwierigkeiten zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden sind, wie in jedem vertraglichen Verhältnis, nicht selten. Zuerst sollten immer das Gespräch gesucht und alle Möglichkeiten einer internen betrieblichen Regelung ausgeschöpft werden. Denn miteinander reden ist immer besser als übereinander.

Wer ist antragsberechtigt?

Der Ausschuss wird nur auf Antrag des Ausbildenden oder Auszubildenden tätig, wenn das bestehende Berufsausbildungsverhältnis bei der IHK Dresden eingetragen ist. Ist ein Beteiligter minderjährig, so kann der Antrag nur von den gesetzlichen Vertretern gestellt werden.

Wo und wie stelle ich den Antrag?

Der Antrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 194 KB) ist schriftlich bei der IHK Dresden einzureichen. Die Grundlage zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens bildet die Verfahrensordnung des Schlichtungsausschusses der IHK Dresden (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 721 KB). Die Verhandlung vor dem Ausschuss ist nicht öffentlich. Das Verfahren ist gebührenfrei. Jeder Beteiligte trägt die ihm durch das Verfahren entstandenen Kosten selbst.