Sachbezugswerte für Auszubildende im Jahr 2023
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die Anrechnung von Sachbezügen auf den Vergütungsanspruch von Auszubildenden im Rahmen von § 17 Absatz 6 BBiG (neues BBIG von 2020) für das Jahr 2023. Die Sachbezugswerte für die Verpflegung insgesamt, wie auch Frühstück, Mittag- und Abendessen im Einzelnen, haben sich für 2023 verändert. 2023 gelten bei der Lohnsteuer und der Sozialversicherung folgende Sachbezugswerte
Sachbezugswerte für freie Verpflegung
Zeitraum
|
Frühstück
|
Mittagessen
|
Abendessen
|
Verpflegung insgesamt
|
---|---|---|---|---|
kalendertäglich
|
2,00 Euro
|
3,80 Euro
|
3,80 Euro
|
9,60 Euro
|
monatlich
|
60,00 Euro
|
114,00 Euro
|
114,00 Euro
|
288,00 Euro
|
Belegung der Unterkunft und monatlicher Wert
Belegung der Unterkunft
|
Monatlicher Wert für Unterkunft allgemein
|
Monatlicher Wert für Aufnahme in Arbeitgeberhaushalt
|
---|---|---|
1 Person monatlich
|
225,25 Euro
|
185,50 Euro
|
1 Person täglich
|
7,51 Euro
|
6,18 Euro
|
2 Personen monatlich
|
119,25 Euro
|
79,50 Euro
|
2 Personen täglich
|
3,98 Euro
|
2,65 Euro
|
3 Personen monatlich
|
92,75 Euro
|
53,00 Euro
|
3 Personen täglich
|
3,09 Euro
|
1,77 Euro
|
mehr als 3 Personen monatlich
|
66,25 Euro
|
26,50 Euro
|
mehr als 3 Personen täglich
|
2,21 Euro
|
0,88 Euro
|
Wenn ein Auszubildender also freie Unterkunft (belegt nur mit ihm) und freie Verpflegung erhält, ist der Wert im Jahr 2023 mit monatlich 513,25 Euro (225,25 Euro + 288,00 Euro) anzusetzen.