Sachbezugswerte für Auszubildende im Jahr 2023

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die Anrechnung von Sachbezügen auf den Vergütungsanspruch von Auszubildenden im Rahmen von § 17 Absatz 6 BBiG (neues BBIG von 2020) für das Jahr 2023. Die Sachbezugswerte für die Verpflegung insgesamt, wie auch Frühstück, Mittag- und Abendessen im Einzelnen, haben sich für 2023 verändert. 2023 gelten bei der Lohnsteuer und der Sozialversicherung folgende Sachbezugswerte

Sachbezugswerte für freie Verpflegung

Zeitraum
Frühstück
Mittagessen
Abendessen
Verpflegung insgesamt
kalendertäglich
2,00 Euro
3,80 Euro
3,80 Euro
9,60 Euro
monatlich
60,00 Euro
114,00 Euro
114,00 Euro
288,00 Euro

Belegung der Unterkunft und monatlicher Wert

Belegung der Unterkunft
Monatlicher Wert für Unterkunft allgemein
Monatlicher Wert für Aufnahme in Arbeitgeberhaushalt
1 Person monatlich
225,25 Euro
185,50 Euro
1 Person täglich
7,51 Euro
6,18 Euro
2 Personen monatlich
119,25 Euro
79,50 Euro
2 Personen täglich
3,98 Euro
2,65 Euro
3 Personen monatlich
92,75 Euro
53,00 Euro
3 Personen täglich
3,09 Euro
1,77 Euro
mehr als 3 Personen monatlich
66,25 Euro
26,50 Euro
mehr als 3 Personen täglich
2,21 Euro
0,88 Euro
Wenn ein Auszubildender also freie Unterkunft (belegt nur mit ihm) und freie Verpflegung erhält, ist der Wert im Jahr 2023 mit monatlich 513,25 Euro (225,25 Euro + 288,00 Euro) anzusetzen.