Berufsschule
Wer eine Ausbildung macht, lernt auf zwei Arten: Einmal beim "training on the job" im Ausbildungsbetrieb, was so viel heißt wie am praktischen Beispiel lernen. Lernort Nummer zwei ist die Berufsschule. Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere Ausbildungsberater gern zur Verfügung. Den jeweiligen Ansprechpartner finden Sie nach Auswahl des Ausbildungsberufes.
Anmeldung an der Berufsschule
Die Anmeldung des/der Auszubildenden übernimmt der Ausbildungsbetrieb. Sie erfolgt an der Berufsschule, die eine entsprechende Fachklasse eingerichtet und in deren Einzugsbereich der Auszubildende seinen Hauptwohnsitz hat.
Unterrichtszeit an der Berufsschule
Der Umfang des Berufsschulunterrichts beträgt in der Regel acht Unterrichtsstunden pro Schultag. In regionalen Fachklassen, deren Einzugsbereich sich mindestens über das Gebiet zweier Landkreise oder eines Landkreises und einer Kreisfreien Stadt erstreckt, wird der Berufsschulunterricht zu einem zeitlichen Block (Blockunterricht) zusammengefasst. Der Blockunterricht umfasst insgesamt 13 Unterrichtswochen pro Schuljahr und ist so verteilt, dass ein Block mindestens zwei Unterrichtswochen umfasst.
In länderübergreifenden Fachklassen beträgt die Mindestdauer für den Blockunterricht vier Unterrichtswochen. Während des Blockunterrichts werden 37 Unterrichtsstunden in der Woche unterrichtet.
In länderübergreifenden Fachklassen beträgt die Mindestdauer für den Blockunterricht vier Unterrichtswochen. Während des Blockunterrichts werden 37 Unterrichtsstunden in der Woche unterrichtet.
Hausaufgaben
Hausaufgaben können unter Berücksichtigung der beruflichen Belastung der Schüler gestellt werden, um Unterrichtsinhalte vorzubereiten oder zu festigen und die Schüler an eine eigenständige Tätigkeit heranzuführen.
Freistellung für die Berufsschule
Gemäß § 15 Berufsbildungsgesetz (BBiG) hat der Ausbildungsbetrieb seine Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. Diese Freistellungspflicht gilt auch für Prüfungen und Schulveranstaltungen, die eigentlich kein Unterricht sind. Für die Zeit der Freistellung ist die Ausbildungsvergütung fortzuzahlen.
Berufsschule und Arbeitszeit
Auszubildende dürfen vor einem vor 09:00 Uhr beginnenden Berufsschulunterricht nicht beschäftigt werden. Erwachsene und Jugendliche sind an Berufsschultagen mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten, einmal in der Woche, unter Anrechnung der durchschnittlichen täglichen Ausbildungszeit, freizustellen. Ein zweiter Berufsschultag in der Woche wird mit der tatsächlichen Unterrichtszeit plus Pausen (ohne Wegzeit) angerechnet.
In Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden (an mindestens fünf Tagen) muss der Auszubildende, unter Anrechnung der durchschnittlichen wöchentlichen Ausbildungszeit, freigestellt werden.
In Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden (an mindestens fünf Tagen) muss der Auszubildende, unter Anrechnung der durchschnittlichen wöchentlichen Ausbildungszeit, freigestellt werden.
Berufsschulnoten bei der IHK-Abschlussprüfung
Wie die betriebliche Ausbildung bereitet auch der Unterricht in der Berufsschule auf die Prüfungen vor (geprüft wird der Prüfungsstoff der gesamten Ausbildungszeit). Gute Leistungen - auch in der Berufsschule - sind also wichtig für eine gute Abschlussnote. Auf Antrag können berufsschulische Leistungen auf dem Prüfungszeugnis ausgewiesen werden.