Medientechnologe Druck
Nachfolgend finden Sie Informationen zur Ausbildung, zur Zwischenprüfung und auch zur Abschlussprüfung.
Informationen zur Ausbildung
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule. Die Ausbildungsordnung ist am 1. August 2011 in Kraft getreten.
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule. Die Ausbildungsordnung ist am 1. August 2011 in Kraft getreten.
Arbeitsgebiet
Medientechnologen Druck und Medientechnologinnen Druck arbeiten in industriellen Betrieben der Zeitungs-, Akzidenz- und Buchproduktion.
Berufliche Fähigkeiten
- Herstellen verschiedenartiger Druckprodukte
- Auswählen produktspezifischer Materialien, Farben und Fertigungswege
- Selbstständiges Einrichten und Bedienen von Produktionsanlagen zur Herstellung von Druckprodukten
- Kontrollieren und Optimieren des Produktionsprozesses entsprechend den Qualitätsstandards und den Vorgaben unter Beachtung ökonomischer und ökologischer Aspekte
- Durchführen von Mess- und Prüftätigkeiten im Rahmen der Qualitätssicherung
- Übernehmen, Transferieren und Konvertieren von Daten unter Verwendung spezifischer Hard- und Software
- Erstellen von Druckformen oder Druckdateien für die Herstellung unterschiedlicher Druckprodukte
- Berücksichtigen material- und produktspezifischer Druckweiterverarbeitungstechniken
- Warten und Pflegen von Produktionsanlagen
- Analysieren, Planen und Dokumentieren konkreter Arbeitsaufgaben und Produktionsabläufe, selbstständig und im Team
- Kommunizieren mit vor- und nachgelagerten Bereichen zur Optimierung des Produktionsprozesses
Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.
In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse in berufsspezifischen Lernfeldern (z.B. Mess- und Prüfverfahren anwenden, Druckprodukte planen und realisieren) sowie in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde.
Die Ausbildung wird durch zwei zu wählende Qualifikationseinheiten aus der Auswahlliste 1 und durch eine Wahlqualifikation aus der Auswahlliste 2
(Ausbildungsplan) vertieft, je nach Ausbildungsbetrieb.
(Ausbildungsplan) vertieft, je nach Ausbildungsbetrieb.
Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in Kooperationsbetriebe zu verlagern.
Rechtliches und Gliederung der Berufsausbildung
- Verordnung über die Berufsausbildung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 627 KB)
- Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 201 KB)