Mediengestalter Bild und Ton

Nachfolgend finden Sie Informationen zur Ausbildung, zur Zwischenprüfung und auch zur Abschlussprüfung.

Informationen zur Ausbildung

Ausbildungsdauer

3- jähriger anerkannter Ausbildungsberuf in Industrie und Handel. Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.

Arbeitsgebiet

Der Mediengestalter Bild und Ton sind für die technische Infrastruktur der Aufnahme, Mischung und Wiedergabe von Bild- und Tonproduktionen zuständig. Sie installieren und bedienen Mikrofone, Kameras, Aufzeichnungsgeräte und Lautsprecheranlagen, gewährleisten die Kommunikation bei Studio- und Außenproduktionen und sind verantwortlich für die Arbeit im Schaltraum. Sie schneiden Filme und Audiospuren, Sprach- und Musik-Produktionen auf die gewünschte Sendelänge, und dies stets unter Berücksichtigung der redaktionellen und gestalterischen Gesichtspunkte. Das passende Archivmaterial organisieren sie dabei selbständig.
Sie arbeiten im Studio wie auch für Außenübertragungen vor Ort in einem Sendewagen. Aufnahmegeräte, Schneidevorrichtungen oder Mischpulte – die Werkzeuge der modernen Medienproduktion – sind weitgehend digitalisiert. Die Mediengestalter Bild und Ton arbeiten 
deshalb häufig am Bildschirm, vor allem in der Nachproduktion. Daher lernen die Auszubildenden in neuster Zeit weniger Elektro- und mehr Informationstechnik.

Berufliche Fähigkeiten

  • medientechnische Geräte einrichten und die dazugehörige Software konfigurieren, Übertragungseinrichtungen aufbauen, bedienen, abbauen und pflegen
  • wie beleuchtungstechnische Geräte aufgebaut und bedient werden und wie man Kameras aussteuert
  • was beim Aufbau von Beschallungsanlagen zu beachten ist und wie man den Ton aussteuert
  • Bild- und Tonmaterial zu sichten und zu ordnen, technisch aufzubereiten und z. B. in Datenbanken zu archivieren
  • welche Anwendungssoftware, z. B. Redaktions- und Content Management Systeme , es gibt und wie sie eingesetzt werden
  • was zum Thema Datenschutz und anderen rechtlichen Vorschriften wie Medien- und Lizenzrecht zu beachten ist
  • wie man Medienproduktionen durchführt, z. B. Kamerabilder und Tonproduktionen sowie Effekte nach redaktionellen und gestalterischen Gesichtspunkten auswählt und die Produktionen unter Einsatz von Ablaufsteuerungssystemen für verschiedene Medien aufbereitet und verwaltet
  • was beim (Nach-)Bearbeiten des Bild- und Tonmaterials wichtig ist, wie man z. B. Grafikelemente, Animationen und Effekte einsetzt und Tonmischungen durchführt
  • wie man den Produktionsablauf mit allen Beteiligten im Projekt- und Redaktionsteam abstimmt und die Arbeitsbeziehungen im Team organisiert
  • wie man Kunden berät, Abrechnungsdaten erstellt und Leistungen abrechnet

Die Berufsausbildung gliedert sich in

  1. wahlqualifikationsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
  2. berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
    1. in einer ersten Wahlqualifikation, die zwanzig Wochen dauern soll
    2. in einer zweiten Wahlqualifikation, die zwölf Wochen dauern soll
  3. wahlqualifikationsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Die Ausbildungsinhalte sind aktualisiert und handlungsorientiert formuliert. Im dritten  Ausbildungsjahr soll eine Differenzierung mit Hilfe von Wahlqualifikationen erfolgen, um Spezialisierungen zu ermöglichen und gleichzeitig die Komplexität der Ausbildungsinhalte zu reduzieren.
Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.
In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse in berufsspezifischen Lernfeldern (z. B. eine Website gestalten und realisieren, Logos entwickeln und Corporate Design umsetzen) sowie in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde.

Berufsschule

Berufsschule für das Bundesland Sachsen ist aktuell:
  • Gutenbergschule, Berufliches Schulzentrum der Stadt Leipzig, Gutenbergplatz 8, 04103 Leipzig

Rechtsgrundlagen und Gliederung der Berufsausbildung

Informationen zur Zwischenprüfung / Abschlussprüfung

Prüfungstermine