Maschinen- und Anlagenführer (Veredlung)

Nachfolgend finden Sie Informationen zur Ausbildung, zur Zwischenprüfung und auch zur Abschlussprüfung.

Informationen zur Ausbildung

Ausbildungsdauer

2 Jahre.
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.

Arbeitsgebiet

Maschinen- und Anlagenführer arbeiten in unterschiedlichen Produktionsbereichen der Wirtschaft, insbesondere in Unternehmen der Metall-, Kunststoff-, Nahrungsmittel-, Textil- und Druckindustrie und papierverarbeitenden Industrie.

Berufliche Fähigkeiten

Maschinen- und Anlagenführer
  • Einrichten und Bedienen von Maschinen und Anlagen in der Produktion
  • Steuern und Überwachen des Materialflusses
  • Auswählen und Anwenden von Prüfverfahren und Prüfmittel
  • Auswählen und Bearbeiten von Werkstoffe nach technischen Unterlagen
  • Auswählen und Anwenden von manuellen und maschinellen Fertigungstechniken
  • Nutzen von Steuerungs- und Regelungseinrichtungen
  • Warten und Inspizieren von Maschinen und Anlagen und Beheben von Störungen
  • Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
  • Berücksichtigen der Vorgaben des Umweltschutzes und der Arbeitssicherheit und der Wirtschaftlichkeit
  • Dokumentieren von Produktionsdaten
  • Abstimmen mit vor- und nachgelagerten Bereichen
  • Vorbereiten der Arbeitsabläufe

Rechtsgrundlagen und Gliederung der Berufsausbildung

Informationen zur Zwischenprüfung / Abschlussprüfung

Prüfungstermine

Zwischenprüfung

Hinweise für den Ausbildungsbetrieb

Gemäß Verordnung über die Berufsausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer vom 27.04.2004 § 8 sowie der zweiten Verordnung zur Änderung vom 20.08.2007 soll der Prüfling in höchstens drei Stunden eine praktische Aufgabe durchführen.
Die Prüfung ist ganz oder teilweise an betriebsspezifischen Produktionsanlagen abzunehmen. Die Praxisnähe ist durch die Auswahl von Situationsaufgaben aus dem Produktionsbereich des Ausbildungsbetriebes herzustellen. Als praktische Aufgaben kommen insbesondere in Betracht:
  • Positionieren von Maschinenelementen
  • Vorbereiten von Maschinen und Anlagen für die Produktion
  • Einstellen und Kontrollieren von Maschinen- und Anlagenelementen sowie Zusatzeinrichtungen
Die praktische Aufgabe soll sich in eine Planungsphase (30 Minuten) und eine Durchführungsphase (2 Stunden, 30 Minuten) gliedern. Dies können sowohl schriftliche als auch mündliche Bestandteile enthalten. Die angegebenen Zeiten sind als Richtzeiten zu verstehen. Der Prüfling soll zeigen, dass er Arbeitsschritte planen, Arbeitsmittel anwenden, technische Unterlagen nutzen sowie den Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und den Umweltschutz berücksichtigen kann.
Vom Ausbildungsbetrieb ist die praktische Aufgabe, einschließlich Bewertungskriterien vorzugeben. Das dazugehörige Formular ist online einzureichen. Dazu loggen Sie sich über den Login für Ausbildungsbetrieb mit Ihrer Firmenidentnummer und dem dazugehörigen Passwort (gemäß Anschreiben) ein.
Durch die Einreichung der praktischen Aufgaben als Online-Version entfällt die Unterschrift der Ausbildungsfirma. Aus diesem Grund erhält der Ausbildungsbetrieb einen entsprechenden Zugang mit Passwort (siehe oben). Der Ausbildungsbetrieb bestätigt mit der Online-Einreichung der praktischen Aufgabe, dass keine datenschutzrechtlichen Bedenken bestehen und Betriebsgeheimnisse nicht verletzt werden.
Die vorgeschlagene praktische Aufgabe, einschließlich Bewertungskriterien werden im Prüfungsausschuss beraten. Der Prüfungsausschuss (Login für Prüfer) kann bei Notwendigkeit Korrekturen vornehmen und Hinweise unterbreiten.

Themenvorschlag

Prüfungszeiträume der praktischen Prüfung

  • September

Erfassen der Aufgabenstellung und Bewertungskriterien online durch den Ausbildungsbetrieb

  • bis zum 31. August

Abschlussprüfung

Hinweise für den Ausbildungsbetrieb

Gemäß Verordnung über die Berufsausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer vom 27.04.2004 § 9 soll der Prüfling im praktischen Teil der Prüfung in höchstens sieben Stunden bis zu zwei praktische Aufgaben durchführen.
  • Zeitumfang insgesamt max. 7 bzw. 2 x 3,5 Stunden davon 1 bzw. je 0,5 Std. Planungsphase
Die Prüfung ist an betriebsspezifischen Produktionsanlagen abzunehmen. Die Praxisnähe ist durch die Auswahl von Situationsaufgaben aus dem Produktionsbereich des Ausbildungsbetriebes herzustellen. Als praktische Aufgaben kommen insbesondere in Betracht:
  • Einrichten, Inbetriebnehmen und Bedienen einer Maschine oder Anlage
  • Umrüsten, Inbetriebnehmen und Bedienen einer Maschine oder Anlage
  • Durchführen einer vorbeugenden Instandhaltung einschließlich der Inbetriebnahme
Die praktische Prüfung soll das Planen von Arbeitsabläufen, das Festlegen von Werkzeugen, Betriebs- und Hilfsstoffen, das Durchführen von Messungen, das Nutzen technischer Unterlagen, das Steuern von Prozessen, die Qualitätsprüfung, Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie Maßnahmen zum Umweltschutz enthalten. Diese Phasen können sowohl schriftliche als auch mündliche Bestandteile enthalten.
Eine Aufgabe besteht jeweils aus einer Planungs- und einer Durchführungsphase mit integrierter Qualitätsprüfung, dabei ist die Planungsphase vom Prüfling schriftlich vorzunehmen.
Die Planungsphase bezieht sich auf die durchzuführende Aufgabe und könnte folgende Arbeitsschritte beinhalten:
  • Materialmenge ermitteln (berechnen oder aus Arbeitsanweisung entnehmen)
  • Produktionsbeginn unter Beachtung des Fertigstellungstermins ermitteln
  • Material bereitstellen
  • Arbeitsanweisung oder Diskette zur Maschinenumrüstung bereitlegen
  • Festlegung der Umweltschutz- und Sicherheitsmaßnahmen (Anlage außer Betrieb nehmen, gegen unbeabsichtigtes Einschalten sichern)
  • Hilfsmaterial und -mittel festlegen und bereitstellen
  • Arbeitsschritte des Umrüstens/Einrichtens und Anfahrens der Maschine/Anlage festlegen
  • Festlegung der zu erstellenden Dokumente
Vor Beginn der Arbeiten ist die Arbeitsplanung den Prüfern vorzulegen, nach deren Freigabe beginnt die Durchführungsphase:
  • die Bearbeitung der Aufgabe erfolgt nach den in der Arbeitsplanung (evt. durch die Prüfer korrigiert) festgelegten Schritten
  • erforderlichenfalls Hilfskräfte einbeziehen
  • Durchführung der Qualitätskontrolle
  • Freigabe des Produktes
  • notwendige Dokumente erstellen
  • eventuelle Reststoffe entsorgen
Vom Ausbildungsbetrieb sind die praktischen Aufgaben, einschließlich Bewertungskriterien vorzugeben. Das dazugehörige Formular ist online einzureichen. Dazu loggen Sie sich über den Login für Ausbildungsbetrieb mit Ihrer Firmenidentnummer und dem dazugehörigen Passwort (gemäß Anschreiben) ein.
Durch die Einreichung der praktischen Aufgaben als Online-Version entfällt die Unterschrift der Ausbildungsfirma. Aus diesem Grund erhält der Ausbildungsbetrieb einen entsprechenden Zugang mit Passwort (siehe oben). Der Ausbildungsbetrieb bestätigt mit der Online-Einreichung der praktischen Aufgaben, dass keine datenschutzrechtlichen Bedenken bestehen und Betriebsgeheimnisse nicht verletzt werden.
Die vorgeschlagenen Aufgaben, einschließlich Bewertungskriterien werden im Prüfungsausschuss beraten. Der Prüfungsausschuss (Login für Prüfer) kann bei Notwendigkeit Korrekturen vornehmen und Hinweise unterbreiten.

Themenvorschlag

Prüfungszeiträume der praktischen Prüfung

  • Juni bis August bzw. Januar bis Februar in Abhängigkeit vom Ausbildungsende

Erfassen der Aufgabenstellung und Bewertungskriterien online durch den Ausbildungsbetrieb

  • für Sommer bis zum 30. April
  • für Winter bis zum 30. Oktober