Maschinen- und Anlagenführer (Metall)
Nachfolgend finden Sie Informationen zur Ausbildung, zur Zwischenprüfung und auch zur Abschlussprüfung.
Informationen zur Ausbildung
Ausbildungsdauer
2 Jahre.
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.
Arbeitsgebiet
Maschinen- und Anlagenführer arbeiten in unterschiedlichen Produktionsbereichen der Wirtschaft, insbesondere in Unternehmen der Metall-, Kunststoff-, Nahrungsmittel-, Textil- und Druckindustrie und papierverarbeitenden Industrie.
Berufliche Fähigkeiten
Maschinen- und Anlagenführer
- Einrichten und Bedienen von Maschinen und Anlagen in der Produktion
- Steuern und Überwachen des Materialflusses
- Auswählen und Anwenden von Prüfverfahren und Prüfmittel
- Auswählen und Bearbeiten von Werkstoffe nach technischen Unterlagen
- Auswählen und Anwenden von manuellen und maschinellen Fertigungstechniken
- Nutzen von Steuerungs- und Regelungseinrichtungen
- Warten und Inspizieren von Maschinen und Anlagen und Beheben von Störungen
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
- Berücksichtigen der Vorgaben des Umweltschutzes und der Arbeitssicherheit und der Wirtschaftlichkeit
- Dokumentieren von Produktionsdaten
- Abstimmen mit vor- und nachgelagerten Bereichen
- Vorbereiten der Arbeitsabläufe
Rechtsgrundlagen und Gliederung der Berufsausbildung
- Verordnung über die Berufsausbildung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 123 KB)
- Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 56 KB)
Informationen zur Zwischenprüfung / Abschlussprüfung
Für die Durchführung von praktischen Prüfungen wie Zwischenprüfung, Abschlussprüfung Teil 1 oder Abschlussprüfung können Sachkosten für das Prüfungsobjekt anfallen. Diese werden neben den Prüfungsgebühren und den Kosten für die Bereitstellung von Materialien erhoben.