Maschinen- und Anlagenführer (Kunststoff)

Nachfolgend finden Sie Informationen zur Ausbildung, zur Zwischenprüfung und auch zur Abschlussprüfung.

Informationen zur Ausbildung

Ausbildungsdauer

2 Jahre.
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.

Arbeitsgebiet

Maschinen- und Anlagenführer arbeiten in unterschiedlichen Produktionsbereichen der Wirtschaft, insbesondere in Unternehmen der Metall-, Kunststoff-, Nahrungsmittel-, Textil- und Druckindustrie und papierverarbeitenden Industrie.

Berufliche Fähigkeiten

Maschinen- und Anlagenführer
  • Einrichten und Bedienen von Maschinen und Anlagen in der Produktion
  • Steuern und Überwachen des Materialflusses
  • Auswählen und Anwenden von Prüfverfahren und Prüfmittel
  • Auswählen und Bearbeiten von Werkstoffe nach technischen Unterlagen
  • Auswählen und Anwenden von manuellen und maschinellen Fertigungstechniken
  • Nutzen von Steuerungs- und Regelungseinrichtungen
  • Warten und Inspizieren von Maschinen und Anlagen und Beheben von Störungen
  • Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
  • Berücksichtigen der Vorgaben des Umweltschutzes und der Arbeitssicherheit und der Wirtschaftlichkeit
  • Dokumentieren von Produktionsdaten
  • Abstimmen mit vor- und nachgelagerten Bereichen
  • Vorbereiten der Arbeitsabläufe

Rechtsgrundlagen und Gliederung der Berufsausbildung

Informationen zur Zwischenprüfung / Abschlussprüfung

Für die Durchführung von praktischen Prüfungen wie Zwischenprüfung, Abschlussprüfung Teil 1 oder Abschlussprüfung können Sachkosten für das Prüfungsobjekt anfallen. Diese werden neben den Prüfungsgebühren und den Kosten für die Bereitstellung von Materialien erhoben.
Prüfungstermine