Koch (gültig ab 01.08.2022)

Nachfolgend finden Sie Informationen zur Ausbildung, zur Zwischenprüfung und auch zur Abschlussprüfung.

Informationen zur Ausbildung

Ausbildungsdauer

3 Jahre
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.

Arbeitsgebiet

Köche stellen Speisen her, planen Menü-Folgen und präsentieren Produkte.

Berufliche Fähigkeiten

Köche
  • beherrschen arbeits- und küchentechnische Verfahren und wenden Hygienevorschriften an,
  • berücksichtigen ernährungsphysiologische, ökonomische und ökologische Gesichtspunkte,
  • stellen Suppen und Soßen her,
  • bereiten Fisch, Schalen- und Krustentiere zu,
  • verarbeiten Fleisch und Innereien, Wild und Geflügel,
  • bereiten pflanzliche Nahrungsmittel und Sättigungsbeilagen zu,
  • stellen Süßspeisen, Eierspeisen sowie Speisen aus Molkereiprodukten her,
  • stellen Vorspeisen her und richten kalte und warme Platten an,
  • beherrschen Grundlagen der Kalkulation,
  • erarbeiten Menüvorschläge und beraten Gäste.

Rechtsgrundlagen und Gliederung der Berufsausbildung

Informationen zur Zwischenprüfung / Abschlussprüfung

Prüfungstermine

Zusatzqualifikation Vertiefung für vegetarische und vegane Küche

Hinweise für die Prüfungen zur Zusatzqualifikation in den 3-jährigen gastronomischen Berufen

Die Zusatzqualifikation wird auf Antrag des oder der Auszubildenden geprüft, wenn der oder die Auszubildende glaubhaft gemacht hat, dass ihm oder ihr die erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt worden sind. Die Prüfung findet im zeitlichen Zusammenhang mit Teil 2 der Abschlussprüfung als gesonderte Prüfung statt.
Mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung ist der Antrag einzureichen. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist, dass die dafür erforderlichen zusätzlichen Fertigkeiten und Fähigkeiten entsprechend der Ausbildungsordnung vermittelt worden sind.
In der Prüfung der Zusatzqualifikation hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  1. vegetarische und vegane Speisen, Gerichte und Menüs zusammenzustellen und zuzubereiten,
  2. die besonderen Anforderungen an die vegetarische und vegane Küche zu beschreiben und
  3. Gäste unter besonderer Berücksichtigung ihrer individuellen Ernährungsweise zu beraten.
Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten. Die Prüfung findet am ersten Tag der schriftlichen Prüfung statt.
Die Prüfung der Zusatzqualifikation ist bestanden, wenn die Prüfungsleistung mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden ist.

Anmeldung zur Zusatzqualifikation

Bitte füllen Sie das Formular Anmeldung zur Prüfung der Zusatzqualifikation Vertiefung für vegetarische und vegane Küche (PDF-Datei · 100 KB) aus! Das Anmeldeformular ist mir der Anmeldung zur Abschlussprüfung einzureichen.