Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen (gültig ab 01.08.2022)

Nachfolgend finden Sie Informationen zur Ausbildung, zur Zwischenprüfung und auch zur Abschlussprüfung.

Informationen zur Ausbildung

Informationen zur Zwischenprüfung / Abschlussprüfung

Prüfungstermine

Abschlussprüfung

Hinweise zum Report und zum Login

Der Report für das Fallbezogene Fachgespräch ist online bei der Industrie- und Handelskammer Dresden einzureichen. Dazu sind folgende Hinweise zu beachten:
  1. Auszubildende
    Das erste Login erfolgt mit Ihrer Azubinummer (siehe Anmeldung bzw. Ausbildungsvertrag) und Ihrem Geburtsdatum (Passwort: tt.mm.jjjj). Nach dem ersten Login müssen Sie zunächst Ihr Passwort ändern. Dann können Sie die Themen der beiden im Vorfeld erarbeiteten Reporte erfassen. Diese müssen von Ihrem Ausbildungsbetrieb bestätigt werden. Der Report darf nur als eine PDF-Datei im Menü "Arbeit laden" gespeichert werden. Ihre Eingabe können Sie auch nach zwischenzeitlicher Abmeldung am laufenden Tag noch ändern. Am folgenden Tag ist dies nicht mehr möglich! Bitte beachten Sie, dass das Laden des Reportes nur in einem Umfang bis 4 MB möglich ist.
  2. Ausbildungsunternehmen
    Die Ausbildungsbetriebe erhalten per Post, einige Tage nach Zusendung der Anmeldeunterlagen, ein gesondertes Login mit dazugehörigem Passwort. Mit diesem bestätigt der Ausbildungsbetrieb die Freigabe des Prüfungsthemas und er versichert, dass keine datenschutzrechtlichen Bedenken bestehen sowie Betriebsgeheimnisse nicht verletzt werden. Dies bestätigen Sie bitte unter "Bewertung Firma". Der Abgabetermin des Reportes ist unbedingt einzuhalten
  3. Arbeitsschritte
    1. Auszubildender klickt die Wahlqualifikationen an und schreibt das Thema des Reportes in die dafür vorgesehenen Felder ein.
    2. Ausbildungsbetrieb bestätigt das Thema mit seinem Login.
    3. Auszubildender kann jetzt seinen Report als eine PDF laden.
  4. Online-Zugang

Formvorschriften für den Report zum Prüfungsbereich "Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft"

Der Prüfling soll im Fachgespräch über die selbstständig durchgeführte betriebliche Fachaufgabe nachweisen, dass er in der Lage ist,
  • die Bearbeitung einer komplexen berufstypischen Aufgabe prozessorientiert zu planen, durchzuführen und auszuwerten,
  • die Aufgabe nachvollziehbar darzustellen und in den betrieblichen Zusammenhang einzuordnen,
  • unterschiedliche Lösungswege zu entwickeln, eine Auswahl zu treffen, diese zu begründen, und dabei insbesondere wirtschaftliche, ökologische und rechtliche Aspekte zu berücksichtigen,
  • projektorientierte Arbeitsweisen in der Bearbeitung der Aufgabe anzuwenden,
  • Ergebnisse der Aufgabenbearbeitung, insbesondere hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit, zu bewerten und
  • den gewählten Lösungsweg sowie das gesamte Vorgehen während der Aufgabenbearbeitung zu reflektieren.
Allgemeine Vorgaben
  • Die Wahlqualifikation (WQ) wurde im Betrieb vermittelt/ausgebildet.
  • Es ist darauf zu achten, dass sich die Fachaufgabe nicht auf Betriebsgeheimnisse bezieht oder der Datenschutz beeinträchtigt wird.
  • Der Report ist nicht genehmigungspflichtig und wird nicht bewertet.
  • Der Report ist vom Prüfungsteilnehmer selbst zu erarbeiten.
  • Der Report zzgl. Deckblatt wird als ein PDF-Dokument hochgeladen.
Inhaltliche Vorgaben
Der Report ist wie folgt zu gliedern:
  • Aufgabenstellung/Situation
  • Planungs- und Vorbereitungsphase
  • Durchführung/Begründung der Vorgehensweise
  • Auswertung/Bewertung der Ergebnisse
  • Formale Hinweise für die Erstellung des Reports
  • Deckblatt - abrufbar auf Seite zum Berufsbild
  • 2 - 4 Seiten Umfang, DIN A4 (ohne Deckblatt)
  • Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5
  • Linker und rechter Rand 2,5 cm
  • Fortlaufende Seitennummerierung
  • Fußzeile mit Name und Prüflingsnummer
  • Ausführliche Beschreibung - keine Stichpunktsammlung
  • Verwendung der "Ich-Form"
  • Prüfungssprache: deutsch
Abgabetermin
Die Einreichung des Reports erfolgt online auf der Internetseite der IHK Dresden bis spätestens am Tag der schriftlichen Abschlussprüfung. Bei verspäteter Einreichung gilt die Abschlussprüfung als nicht bestanden.

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