Förderung für die Einstellung von Langzeitarbeitslosen - Teilhabechancengesetz

Seit dem 01.01.2019 können Unternehmen, die Personen einstellen, die mehr als sechs Jahre SGBII-Leistungen erhalten haben, mit einem Gehaltszuschuss für den jeweiligen Mitarbeiter gefördert werden.
In den ersten beiden Jahren werden 100 % des Mindest- bzw. Tariflohns gefördert. In den folgenden drei Jahren sinkt die Förderung um jeweils 10 %. Auch für die Einstellung von Personen, die mehr als zwei Jahre arbeitslos waren, kann ein Zuschuss erhalten werden. Im ersten Jahr des für mindestens zwei Jahre bestehenden Beschäftigungsverhältnisses beträgt dieser 75 % des regelmäßig gezahlten Lohns und im zweiten Jahr 50 %. Zusätzlich werden die ehemaligen Langzeitarbeitslosen durch einen Coach bei der Rückkehr ins Berufsleben unterstützt. Mehr Informationen dazu bietet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.