Chancenaufenthaltsrecht
Das neue Gesetz zum Chancen-Aufenthaltsrecht (§104c Aufenthaltsgesetz) ist am 31. Dezember 2022 in Kraft getreten. Das Chancen-Aufenthaltsrecht ist eine Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate. Es kann nur von Personen beantragt werden, die sich aktuell in einer Duldung befinden. Es gilt für Personen, die sich seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder erlaubt in Deutschland aufhalten, nicht straffällig geworden sind und sich zur deutschen Verfassung bekennen. In diesen 18 Monaten sollen Sie sich darum bemühen, Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht insbesondere nach den §§ 25a und 25b AufenthG zu erfüllen. Wenn Sie das nicht können, fallen Sie wieder zurück in die Duldung.
Das Chancen-Aufenthaltsrecht nach § 104c AufenthG wird bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt.
Informationen zum Chancen-Aufenthaltsrecht vom Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge finden Sie unter https://www.unternehmen-integrieren-fluechtlinge.de/chancenaufenthaltsrecht/.