Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Wie und wo können ausländische Berufs- und Hochschulabschlüsse anerkannt werden?

IHK FOSA


Ausländische Berufsabschlüsse im Bereich der Industrie- und Handelskammern können durch die IHK FOSA (Foreign Skills Approval) auf ihre Gleichwertigkeit zu deutschen Berufsabschlüssen geprüft werden. Das Anerkennungsverfahren kann auch für Personen, die keinen Nachweis über ihren Berufsabschluss vorlegen können, durchgeführt werden. In solchen Fällen kann die Qualifikationseinschätzung zum Beispiel durch Gespräche oder Arbeitsproben geschehen. Über den Antrag und den Verfahrensablauf können Sie sich direkt bei der IHK FOSA informieren.

Ausländische Hochschulabschlüsse

Ausländische Hochschulabschlüsse müssen in Deutschland nur anerkannt werden, wenn es sich um reglementierte Beruf, wie zum Beispiel medizinische oder juristische Berufe, handelt. Ob es sich um einen reglementierten Beruf handelt, lässt sich bei der zuständigen Anerkennungsstelle ermitteln.

Nicht reglementierte Berufe

Für nicht reglementierte Berufe bietet die Kultusministerkonferenz eine Vergleichbarkeitsbewertung an, die es Arbeitgebern erleichtern soll, die Qualifikation von Bewerbern einzuschätzen.

Regional

In Dresden existiert zudem die IBAS-Informations- und Beratungsstelle Arbeitsmarkt Sachsen, die zur Anerkennung von ausländischen Qualifikationen und zur beruflichen Integration, z. B. über Qualifizierung, berät.