Nr. 5905042

Antrag Unbedenklichkeitsbescheinigung

Die IHK prüft, ob öffentliche Beschäftigungsförderung im Kammerbezirk Dresden zu Verzerrungen auf dem Arbeitsmarkt führen kann. Ist dies nicht der Fall, wird die wirtschaftliche Unbedenklichkeit in Form einer Bescheinigung attestiert.
ACHTUNG: Für bereits begonnen Maßnahmen werden rückwirkend nur in begründeten Ausnahmefällen Unbedenklichkeitsbescheinigungen erstellt!