Geprüfter Fachwirt im E-Commerce: Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalte
Verordnung vom 05.12.2019
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung zugelassen wird, wer:
- einen Abschluss in einem anerkannten dreijährigen kaufmännisch-verwaltenden Ausbildungsberuf und 1 Jahr Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung und 2 Jahre Berufspraxis oder
- den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium und 2 Jahre Berufspraxis oder
- mindestens 5 Jahre Berufspraxis
nachweisen kann.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu folgenden Funktionen haben:
- verantwortliche Tätigkeit in Handels-, Industrie- und Dienstleistungsunternehmen, welche Waren oder Dienstleistungen online vertreiben
- Wahrnehmung von Aufgaben der Planung, Führung, Organisation, Steuerung, Durchführung und Kontrolle handels- und dienstleistungsspezifischer Aufgaben sowie Sachverhalte unter Nutzung betriebs- und personalwirtschaftlicher Instrumente
- unternehmerische Ziele sind umgesetzt und gesellschaftliche, volkswirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigt wurden
Prüfungsinhalte
Schriftliche Prüfung
- Handlungsbereiche, insgesamt 600 Minuten:
- Entwickeln von Strategien für den E-Commerce
- Gestalten von Prozessen im E-Commerce
- Analysieren und Weiterentwickeln von Prozessen im E-Commerce
- Sicherstellen der Kommunikation und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sowie Führen von internen und externen Partnern
Anmerkung
- Es sind keine mündliche Ergänzungsprüfung möglich.
- Beide schriftlichen Situationsaufgaben werden zu einer Endbewertung zusammengefasst.
Mündliche Prüfung
Die Teilnahme an dieser Prüfung ist nur möglich, wenn die schriftliche Prüfung bestanden wurde.
- Präsentation, 10 Minuten
- Es soll ein selbstgewähltes Thema aus den Handlungsbereichen Entwickeln von Strategien für den E-Commerce, Gestalten von Prozessen im E-Commerce oder Analysieren und Weiterentwickeln von Prozessen im E-Commerce am 2. Tag der schriftlichen Prüfung eingereicht werden.
- Fachgespräch, 20 Minuten
- Das Fachgespräch beinhaltet alle Handlungsbereiche des schriftlichen Prüfungsteils.
Wichtung:
- Präsentation : Fachgespräch = 1 : 2
Bestanden, wenn
- in allen Prüfungsleistungen mindestens 50 Punkte erreicht werden.
Wer die Prüfung bestanden hat, ist auf Antrag vom schriftlichen Teil der Prüfung der Ausbildereignungsverordnung befreit.