Geprüfter Fachwirt im E-Commerce: Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalte

Verordnung vom 05.12.2019

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung zugelassen wird, wer:
  • einen Abschluss in einem anerkannten dreijährigen kaufmännisch-verwaltenden Ausbildungsberuf und 1 Jahr Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung und 2 Jahre Berufspraxis oder
  • den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium und 2 Jahre Berufspraxis oder
  • mindestens 5 Jahre Berufspraxis
nachweisen kann.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu folgenden Funktionen haben:
  • verantwortliche Tätigkeit in Handels-, Industrie- und Dienstleistungsunternehmen, welche Waren oder Dienstleistungen online vertreiben
  • Wahrnehmung von Aufgaben der Planung, Führung, Organisation, Steuerung, Durchführung und Kontrolle handels- und dienstleistungsspezifischer Aufgaben sowie Sachverhalte unter Nutzung betriebs- und personalwirtschaftlicher Instrumente
  • unternehmerische Ziele sind umgesetzt und gesellschaftliche, volkswirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigt wurden

Prüfungsinhalte

Schriftliche Prüfung

  • Handlungsbereiche, insgesamt 600 Minuten:
    • Entwickeln von Strategien für den E-Commerce
    • Gestalten von Prozessen im E-Commerce
    • Analysieren und Weiterentwickeln von Prozessen im E-Commerce
    • Sicherstellen der Kommunikation und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sowie Führen von internen und externen Partnern

Anmerkung

  • Es sind keine mündliche Ergänzungsprüfung möglich.
  • Beide schriftlichen Situationsaufgaben werden zu einer Endbewertung zusammengefasst.

Mündliche Prüfung

Die Teilnahme an dieser Prüfung ist nur möglich, wenn die schriftliche Prüfung bestanden wurde.
  • Präsentation, 10 Minuten
    • Es soll ein selbstgewähltes Thema aus den Handlungsbereichen Entwickeln von Strategien für den E-Commerce, Gestalten von Prozessen im E-Commerce oder Analysieren und Weiterentwickeln von Prozessen im E-Commerce am 2. Tag der schriftlichen Prüfung eingereicht werden.
  • Fachgespräch, 20 Minuten
    • Das Fachgespräch beinhaltet alle Handlungsbereiche des schriftlichen Prüfungsteils.

Wichtung:

  • Präsentation : Fachgespräch = 1 : 2

Bestanden, wenn

  • in allen Prüfungsleistungen mindestens 50 Punkte erreicht werden.
Wer die Prüfung bestanden hat, ist auf Antrag vom schriftlichen Teil der Prüfung der Ausbildereignungsverordnung befreit.