Definition und Erläuterung

Mediation

Mediation ist ein Verfahren zur freiwilligen, außergerichtlichen Beilegung von Konflikten. Jede Mediation beginnt damit, dass die Streitenden sich auf einen Mediator einigen, wobei die Mediationsstelle die Parteien bei ihrer Auswahl berät. Die Parteien erarbeiten selbstständig und eigenverantwortlich die Lösung ihres Konfliktes. Sie werden dabei von einem neutralen Dritten, dem Mediator, unterstützt.
Der Mediator ist dabei kein Schiedsrichter und hat keine Entscheidungsgewalt. Er begleitet die Parteien bei deren Verhandlungen und hilft ihnen unter Anwendung bewährter Methodik, gemeinsam zukunftsorientierte und tragfähige Lösungen zu entwickeln. Mediatoren haben eine spezielle Ausbildung abgeschlossen, welche im Mediationsgesetz (MediationsG) geregelt ist.
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© IHK Darmstadt

Vorteile der Mediation

  • Wirtschaftliche Lösungen, bei denen beide Seiten gewinnen können
  • Flexible, eigenverantwortliche Gestaltung des Verfahrens
  • Zukunftsorientierte Lösung statt Festhalten am Konflikt
  • Fairer Interessenausgleich ohne Gesichtsverlust
  • Unbelastete Fortführung geschäftlicher bzw. persönlicher Beziehungen
  • Höchstmaß an Vertraulichkeit, kein öffentliches Verfahren
  • Geringer Zeit- und Kostenaufwand, kein mehrinstanzliches Gerichtsverfahren, Schonung von Ressourcen
  • Sofortiger Beginn des Verfahrens möglich
  • Hemmung der Verjährung von Ansprüchen bis zwei Monate nach Beendigung des Mediationsverfahrens

Ablauf eines Mediationsverfahrens

Die wesentlichen Verfahrensgrundsätze der Mediation sind die Prinzipien der Freiwilligkeit, der Eigenverantwortlichkeit der Parteien, der Neutralität des Mediators und der absoluten Vertraulichkeit. Das Mediationsverfahren kennt keinen starren Aufbau. In der Praxis lassen sich fünf Phasen unterscheiden:
  1. Einstieg
    Der Mediator eröffnet die Verhandlung. Die notwendigen Regeln werden besprochen und festgelegt. Es wird eine Mediationsvereinbarung zwischen dem Mediator und den Parteien abgeschlossen.
  2. Darstellung der Positionen
    Die Parteien legen ihre gegensätzlichen Positionen dar. Dadurch werden ihre unterschiedlichen Sichtweisen erkennbar.
  3. Ermittlung der Interessen
    In dieser Phase verlassen die Parteien ihre starren Positionen. Sie erkennen die jeweils dahinter liegenden Interessen und entwickeln gegenseitiges Verständnis.
  4. Suche nach Lösungsoptionen
    Gemeinsam erarbeiten und bewerten die Parteien verschiedene Lösungsmöglichkeiten. Ziel ist es, ein Ergebnis zu finden, von dem beide Parteien profitieren.
  5. Abschlussvereinbarung
    Nach der Einigung auf eine einvernehmliche Lösung wird eine rechtsverbindliche Vereinbarung abgeschlossen.

Unterschied: Mediation - Schiedsverfahren

Im Gegensatz zum Schiedsverfahren erlangen die Parteien keinen vollstreckbaren Titel. Der erzielte rechtsverbindliche Vergleich kann zwar wie jeder anderer Vertrag mit Hilfe von für vertragliche Verhältnisse vorgesehenen Instrumentarien durchgesetzt werden. Die Vollstreckbarkeit kann jedoch erst erreicht werden, wenn die Vereinbarung als ein vollstreckbarer Anwaltsvergleich abgeschlossen wird (vergleiche Paragraf 796 a Zivilprozessordnung (ZPO)). Auch verfügt der Mediator, anders als der Schiedsrichter, über keine Zwangs- oder Entscheidungsgewalt. In der Mediation verbleibt die Entscheidungsgewalt bei den Parteien.

Mediationsklausel und eine Mediationsvereinbarung

Die Parteien können bereits bei Vertragsschulden eine Mediationsklausel aufnehmen, die beide Parteien verpflichtet, bei Meinungsverschiedenheiten zunächst ein Mediationsverfahren durchzuführen. Die IHK Darmstadt empfiehlt folgende Musterklausel:
"Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor Klageerhebung bei einem ordentlichen Gericht oder Schiedsgericht eine Mediation gemäß der Mediationsordnung der IHK Darmstadt durchzuführen"
Selbstverständlich können die Parteien sich auch ohne eine Mediationsklausel nach Auftritt eines Konflikts auf eine Mediation verständigen
Zu Beginn des Verfahrens wird mit dem Mediator eine Mediationsvereinbarung geschlossen. Bei dieser handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen den Konfliktparteien untereinander und dem Mediator, wobei die IHK Darmstadt auf Wunsch auch ein Muster einer Mediationsvereinbarung zur Verfügung stellt. Nach der Einigung auf eine einvernehmliche Lösung wird eine rechtsverbindliche Abschlussvereinbarung abgeschlossen.

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