Mediation
Musterklausel
Eine Vereinbarung über die Durchführung einer Mediation kann jederzeit getroffen werden. Es empfiehlt sich, bereits bei Vertragsschluss eine Mediationsklausel in den Vertrag / die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufzunehmen. Im Streitfall ist die Gegenseite häufig nicht mehr bereit, auf Vorschläge des Vertragspartners einzugehen.
Musterklausel/ Formulierungshilfe
"Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor Klageerhebung bei einem ordentlichen Gericht oder Schiedsgericht eine Mediation gemäß der Mediationsordnung der IHK Darmstadt durchzuführen."
"Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor Klageerhebung bei einem ordentlichen Gericht oder Schiedsgericht eine Mediation gemäß der Mediationsordnung der IHK Darmstadt durchzuführen."
Falls Sie keine solche Klausel in Ihrem Vertrag haben, können Sie sich mit Ihrem Geschäftspartner jederzeit durch den Abschluss einer Vereinbarung auf die Durchführung einer Mediation einigen. Sie können hierfür das Muster der IHK Darmstadt verwenden. Dieses finden Sie unter “Weitere Informationen”.