Merkblätter

Gewerberecht

Recht und Steuern
Wer ist Gewerbetreibender?

Bevor ein Gewerbe angemeldet wird, stellt sich zunächst die Frage, ob die geplante Tätigkeit überhaupt eine gewerbliche Tätigkeit ist oder möglicherweise gar nicht unter den Gewerbebegriff fällt und damit auch nicht beim Gewerbeamt angemeldet werden kann und muss. Dieses Merkblatt soll einen Überblick über die wesentlichen Merkmale eines Gewerbes geben und eine Einordnung der Tätigkeiten ermöglichen.

Gewerbeordnung
Gewerbeuntersagung

Als Gewerbetreibender tragen Sie viel Verantwortung – für sich, für Ihre Mitarbeiter, für die ganze Firma. Ob aus finanziellen oder anderen Gründen, wenn Sie in Schwierigkeiten geraten oder diese abzusehen sind, droht Ihnen eventuell ein Gewerbeuntersagungsverfahren nach Paragraf 35 Gewerbeordnung (GewO) durch die zuständige Ordnungsbehörde aufgrund einer zu befürchtenden Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden. Damit es nicht soweit kommt, sind wir für Sie da.

Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden
Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister ist kein allgemeines Gewerberegister der Behörden. Ein derartiges, die gesamte Bundesrepublik umfassendes Gewerberegister gibt es nicht. Der Eintrag ins Gewerbezentralregister hat vor allem den Zweck, Behörden für die Verfolgung gewerberechtlicher Ordnungswidrigkeiten und für sonstige gewerberechtliche Entscheidungen das erforderliche Material für die Beurteilung der Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zur Verfügung zu stellen. Auch für Geschäftspartner kann eine Auskunft sinnvoll sein.

Gewerbeordnung
Messen, Märkte und Ausstellungen

Messen, Ausstellungen, Spezialmärkte, Jahrmärkte, Volksfeste und Flohmärkte müssen vom Veranstalter beantragt und von der zuständigen Behörde nach Titel IV Gewerbeordnung (GewO) festgesetzt werden.

Erlaubnis
Reisegewerbe

Eine Reisegewerbetätigkeit übt aus, wer "in eigener Person" außerhalb seiner eigenen Niederlassung (oder der Niederlassung seines Arbeitgebers) Waren oder gewerbliche Leistungen anbietet oder Bestellungen aufnimmt, ohne dass er dazu von dem beziehungsweise den Kunden aufgefordert wurde. Eine solche Tätigkeit ist grundsätzlich reisegewerbekartenpflichtig.

Einsatz: THW und Bundeswehr
Unbedenklichkeitsbescheinigung

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Darmstadt Rhein Main Neckar bescheinigt in einzelnen Fällen, dass es aus Sicht der Wirtschaft unbedenklich ist, die Bundeswehr oder das Technische Hilfswerk für zivile Aufgaben einzusetzen, weil keine gewerblichen Unternehmen zur Verfügung stehen.

Aussergerichtliche Rechtsberatung
Gesetz zur Rechtsdienstleistung

Auch Nicht-Anwälte dürfen im Zusammenhang mit einer anderen wirtschaftlichen Tätigkeit juristische Nebenleistungen erbringen. So darf zum Beispiel die zu einem Autohaus gehörige Kfz-Werkstatt mit der gegnerischen Versicherung die Reparaturkosten abrechnen und für den Geschädigten die allgemeine Schadenspauschale geltend machen. Lesen Sie hier, in welchen Fällen das Gesetz greift.