Prüfungszulassung

Externen-Prüfung

Zulassungsvoraussetzungen zur IHK-Prüfung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch ohne Berufsausbildungsverhältnis zur Abschlussprüfung zugelassen werden. Und zwar dann, wenn Sie die in der Verordnung des Ausbildungsberufs geforderten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten durch berufliche Tätigkeit erworben haben, die mindestens das Eineinhalbfache der Regelausbildungszeit beträgt (Paragraf 45 Absatz 2 Berufsbildungsgesetz). Bei einer Teilzeitbeschäftigung erhöht sich die zeitliche Erfordernis anteilig.
Dauer der Ausbildung
gemäß Ausbildungsordnung
Erforderliche Praxis
2 Jahre
3 Jahre
3 Jahre
4,5 Jahre
3,5 Jahre
5,25 Jahre

Gibt es Ausnahmen?

Ja, wenn Sie glaubhaft machen können, dass Sie auf andere Weise die notwendige berufliche Handlungsfähigkeit erlangt haben, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigt (Paragraf 45 Absatz 2 Satz 3 Berufsbildungsgesetz).

Welche IHK ist zuständig für mich?

Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer in deren Bezirk Ihr Wohnsitz liegt.

Unterlagen für die Zulassung

Kosten

Die Kosten entnehmen Sie bitte der aktuell gültigen Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Darmstadt. Diese betragen zur Zeit:
4.5.1 Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen
60 Euro
4.4.1 bei Anmeldung zur einfachen Abschlussprüfung
1068 Euro
4.4.1
4.4.1.1
4.4.1.2
bei Anmeldung zur gestreckten Abschlussprüfung
fällig bei Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 1
fällig bei Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 2
1068 Euro
430 Euro
638 Euro
4.13
4.13.1
4.13.2
Wiederholung einer Abschlussprüfung
bei Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 1
bei Anmeldung zur Abschlussprüfung/
Teil 2 der Abschlussprüfung

430 Euro
638 Euro
4.14
4.14.1
4.14.2
Rücktritt von Abschlussprüfungen
nach Anmeldung zu Teil 1 der Abschlussprüfung
nach Anmeldung zur Abschlussprüfung/
Teil 2 der Abschlussprüfung

200 Euro
290 Euro
Für Prüfungsteilnehmer ohne Betrieb können weitere Kosten für die Prüfung entstehen.

Wann finden die Prüfungen statt?

Die IHK führt Abschlussprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen zweimal im Jahr durch.
Die Sommerprüfung findet i.d.R. im Zeitraum zwischen Mai und Juli (je nach Lage der Sommerferien) und die Winterprüfung im Zeitraum zwischen November und Januar statt.

Bei Berufen mit gestreckter Abschlussprüfung kann die Abschlussprüfung Teil 1 auch im Frühjahr (zwischen Februar und April) oder Herbst (September bis Oktober) stattfinden und Teil 2 folgt dann in der jeweiligen Sommer- oder Winterprüfung.
Die bundeseinheitlichen Prüfungstermine und Informationen zu den jeweiligen Ausbildungsberufen finden Sie in unserer A - Z Liste.

Bis wann muss ich mich zur Abschlussprüfung anmelden?

Nach erfolgter Zulassung müssen Sie sich selbstständig zum jeweiligen Prüfungstermin anmelden.
  • Anmeldeschluss für die Abschlussprüfung Sommer: 1. Februar
  • Anmeldeschluss für die Abschlussprüfung Winter: 1. September
  • Anmeldeschluss für die gestreckte Abschlussprüfung Teil1 Frühjahr: 15. November des Vorjahres
  • Anmeldeschluss für die gestreckte Abschlussprüfung Teil1 Herbst: 15. Mai
Ob es sich bei ihrem Beruf um eine gestreckte Abschlussprüfung handelt, können Sie über unsere A-Z Liste herausfinden. Dort finden Sie auch alle relevanten Prüfungsinformationen.

Bis wann muss ich den Antrag auf Prüfungszulassung stellen?

Bitte stellen Sie die Anträge mit ausreichend Vorlaufszeit (ca. 6 Wochen) vor dem jeweiligen Anmeldeschluss Ihrer Prüfung.

Termine der Abschlussprüfungen

Die bundeseinheitlichen Prüfungstermine und Informationen zum jeweiligen Ausbildungsberuf finden Sie in unserer A - Z Liste.

Vorbereitung auf die Prüfung

Die Teilnahme an einem Prüfungsvorbereitungskurs ist in jedem Fall zu empfehlen. Sollte kein entsprechendes Kursangebot vorliegen (besonders bei industriell–technischen Berufen), ist die Möglichkeit eines freiwilligen Besuchs der Oberstufe einer Berufsschule zu prüfen. Ebenfalls zu empfehlen ist der Bezug von Lernmaterialen und das Üben mit „alten Prüfungsaufgaben”, die bei verschiedenen Verlagen käuflich erworben werden können.
Die Prüfung ist identisch mit den Abschlussprüfungen der Auszubildenden. Prüfungsaufgaben, Prüfungsabfolgen und -ausschüsse sind dieselben. Informationen zu den Prüfungsgebieten sind in den jeweiligen Ausbildungsverordnungen zu finden.