Zulassung zur Externen-Prüfung
Zur IHK-Abschlussprüfung können neben Auszubildenden auch Berufspraktiker ohne anerkannten Berufsabschluss, ehemalige Soldaten und Absolventen vollschulischer Bildungsgänge (Abschluss: Assistent/-in), nach einer Einzelfallprüfung zugelassen werden.