Prüfungszulassung
Zulassung zur Externen-Prüfung
Zur IHK-Abschlussprüfung können neben Auszubildenden auch Berufspraktiker ohne anerkannten Berufsabschluss, ehemalige Soldaten und Absolventen vollschulischer Bildungsgänge (Abschluss: Assistent/-in), nach einer Einzelfallprüfung zugelassen werden.
Prüfungszulassung
Externen-Prüfung
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um zur IHK-Abschlussprüfung extern zugelassen zu werden? Bei welcher IHK ist der Antrag zu stellen? Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die "Externen-Prüfung".
Externen-Prüfung
Prüfungen für vollschulisch Ausgebildete (Assistenten)
Vollschulisch Ausgebildete (Assistenten) können auf Einzelantrag zur IHK-Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn sie neben der erfolgreich abgeschlossenen Schulausbildung ausreichende Berufsfachpraxis nachweisen können.