Grundlagen

Rechte und Pflichten in der Berufsausbildung

Von der Gestaltung des Ausbildungsvertrags bis zur Zeugnisübergabe – während der Berufsausbildung haben beide Vertragsparteien, Ausbildungsbetrieb (im Folgenden „der Ausbildende“) und die Auszubildenden, Pflichten zu erfüllen und können Rechte für sich in Anspruch nehmen. Wir geben einen Überblick.

Rechte und Pflichten

Pflichten des Ausbildungsbetriebs
(= Rechte des Auszubildenen)
Pflichten der Auszubildenden
( = Rechte des Ausbildungsbetriebs)
Ausbildungspflicht
Die Ausbildenden sind verpflichtet, den Auszubildenden die Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen zu vermitteln, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich sind.
Lernpflicht
Die Auszubildenden haben sich zu bemühen, die Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen zu erwerben, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich sind.
Ausbilder*innen
Ausbildende haben selbst auszubilden oder Ausbilder*innen ausdrücklich damit zu beauftragen. Die Ausbildenden sind verpflichtet, den Auszubildenden die weisungsberechtigten Personen bekanntzumachen.
Weisungspflicht
Die Auszubildenden sind verpflichtet, den Weisungen weisungsberechtigter Personen zu folgen.
Aufsichtspflicht
Die Ausbildenden sind verpflichtet, minderjährige Auszubildende während der betrieblichen Ausbildung zu beaufsichtigen.
Einhaltung der Ordnung
Die Auszubildenden haben die für die Ausbildungsstätte geltenden Ordnungsvorschriften/Sicherheits-vorschriften zu beachten.
Vergütungspflicht
Ausbildende haben Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren.
Sie ist nach dem Lebensalter der Auszubildenden
so zu bemessen, dass sie mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigt.

Überstunden müssen gesondert vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden.
Betrieb bei Fehlen benachrichtigen
Die Auszubildenden sind verpflichtet, im Krankheitsfall den Ausbildungsbetrieb zu benachrichtigen. Ab dem dritten Krankheitstag (oder nach Vereinbarung ab dem ersten Tag) muss ein ärtzliches Attest eingereicht werden.


Führen eines Ausbildungsnachweises (Berichtsheft)
Ausbildende haben Auszubildende zum Führen der Ausbildungsnachweise anzuhalten und diese regelmäßig durchzusehen. Den Auszubildenden ist Gelegenheit zu geben, den Ausbildungsnachweis am Arbeitsplatz zu führen.
Führen eines Ausbildungsnachweises (Berichtsheft)
Ausbildende sind verpflichtet, die Ausbildungsnachweise ordnungsgemäß schriftlich oder elektronisch zu führen und regelmäßig vorzulegen.

Bereitstellung der Ausbildungsmittel
Die Ausbildenden haben dem Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses stattfinden, erforderlich sind.

Ist eine persönliche Sicherheitsausrüstung notwendig, muss diese ebenfalls vom Aubsildungsbetrieb zur Verfügung gestellt werden
Pflegliche Behandlung der Ausbildungsmittel
Die Auszubildenden sind verpflichtet, Werkzeug, Maschinen und sonstige Einrichtungen pfleglich zu behandeln.

Ist eine Sicherheitsausrüstung erforderlich, muss diese auch verwendet werden.



Zweckgebundene Übertragung von Aufgaben
Die Ausbildenden müssen den Auszubildenden ausschließlich Aufgaben übertragen, die dem Ausbildungszweck dienen und den körperlichen Kräften angemessen sind.
Sorgfältige Ausführung von Aufgaben
Die Auszubildenden haben die Aufgaben, die ihnen im Rahmen einer zweckgebundenen Berufsausbildung aufgetragen werden, sorgfältig auszuführen.
Freistellungspflicht
Die Ausbildenden sind verpflichtet, die Auszubildenden für die Berufsschule, angeordnete überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen sowie für die Zwischen- und Abschlussprüfung freizustellen.
Teilnahmepflicht
Die Auszubildenden sind verpflichtet am Berufsschulunterricht, an den im Berufsausbildungsvertrag vereinbarten Ausbildungsmaßnahmen sowie an den vorgeschriebenen Zwischen- und Abschlussprüfungen teilzunehmen.
Zeugnispflicht
Die Ausbildenden haben den Auszubildenden bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen.
Geheimhaltungspflicht
Die Auszubildenden sind verpflichtet, über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.

Urlaubsanspruch

Wie alle Arbeitnehmenden haben auch Auszubildende Anspruch auf Urlaub. Details hierzu sowie unseren Urlaubsrechner finden Sie im Artikel „Urlaub“.

Beendigung des Ausbildungsverhältnisses

Wann endet ein Berufsausbildungsverhältnis oder wie wie kann es beendet werden? Einen Überblick über die gesetzlichen Bestimmungen finden Sie im Artikel „Kündigung".