Messen

Gemeinschaftsstände und Messeförderung

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Beteiligungen Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg auf internationalen Messen

Ein Messeauftritt bringt zwar Kundenkontakte, ist aber für kleine und mittlere Betriebe kaum zu stemmen. Für prestigeträchtige Ausstellungen ist der Aufwand enorm. Die Alternative: Ein Gemeinschaftsstand der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg!

Gemeinschaftsstände der IHK Cottbus

Interessierte Unternehmen aus Brandenburg und Berlin sollten sich frühzeitig anmelden und ihre Entscheidung zur Messebeteiligung im Rahmen eines Firmengemeinschaftsstandes der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg nicht hinauszögern, damit genügend Ausstellungsfläche gesichert werden kann. Die IHK Cottbus bietet den Ausstellern ein "Rundum-Sorglos-Paket" zur Messebegleitung.

Vorteile für Unternehmen

  • geringer organisatorischer Aufwand für die Messevorbereitung
  • attraktiver Messestand mit individueller Standfläche
  • Kosteneinsparung durch den gemeinschaftlichen Stand-Bau
  • Nutzung der Lounge, der Küche und des Lagers
  • Förderung der Infrastruktur durch den EFRE-Fonds (Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung) der EU für Informationstresen, Energie, Wasser, Abwasser, Standreinigung, Abfall, Banner und Informationshostessen
  • umfassender Service der IHK Cottbus bei der Messeteilnahme
  • professionelles Fachprogramm am Gemeinschaftsstand
  • Netzwerkmöglichkeiten mit anderen Firmen der Region
  • Fördermittelberatung und
  • politische Begleitung
Die Infrastruktur der Firmengemeinschaftsstände wird durch die Europäische Union mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und durch das Land Brandenburg unterstützt. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus Brandenburg können zusätzlich eine Förderung GRW-Markt International und KMU aus Berlin über das Programm für Internationalisierung beantragen.

GRW-Markt - International für KMU

KMU des produzierenden Gewerbes oder produktionsnahe Dienstleister mit innovativen Produkten/ Dienstleistungen mit Sitz und/oder Betriebsstätte in Brandenburg oder Gruppen von mind. 3 KMU können die Teilnahme an internationalen Messen, Ausstellungen, Informationsveranstaltungen, Symposien, Kongressen, Pitchings und virtuellen Formaten im In- und Ausland oder Messen des Messeplans der Hauptstadtregion gefördert bekommen.
Die Förderung für KMU erfolgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15.000 € je Einzelmaßnahme, bei Start-ups bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15.000 € je Einzelmaßnahme oder der erstmaligen Teilnahme an Messen. Die Mindesthöhe der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt 3.000 €. Anträge sind bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg zu stellen - auch für Beratungs- und Coachingmaßnahmen.

Programm für Internationalisierung - Förderung von KMU-Projekten

Zielgruppe sind KMU des produzierenden Gewerbes oder produktionsnahe Dienstleister mit Sitz und/ oder Betriebsstätte in Berlin sowie KMU aus den definierten Clustern mit herausgehobener Bedeutung für den Strukturwandel am Standort.
Die Förderung für die Teilnahme an Messen, Ausstellungen, Kongressen, Börsen, Modenschauen und Showrooms im In- und Ausland mit überwiegend internationaler und fachspezifischer Ausrichtung kann bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 12.000 € je Einzelmaßnahme betragen. Die Antragstellung erfolgt über die Investitionsbank Berlin. Die Mindesthöhe der förderfähigen Gesamtausgaben beträgt 6.000 €.

Messeprogramm junge innovative Unternehmen

Unterstützt wird die Teilnahme rechtlich selbst-ständiger junger, innovativer Unternehmen mit neu entwickelten oder wesentlich verbesserten Produkten, Verfahren und Dienstleistungen mit Sitz in Deutschland, die nach der aktuellen EU-Definition als kleines Unternehmen gelten und jünger als 10 Jahre alt sind bei an einem vom Messeveranstalter organisierten Gemeinschaftsstand auf ausgewählten, internationalen Messen.
Der Zuschuss beträgt bei den ersten beiden Teilnahmen 60 % der förderfähigen Ausgaben und 50 % ab der 3. Beteiligung bis zu einer Gesamtsumme von 7.500 € pro Aussteller und Messe. Die Anmeldung erfolgt beim Messeveranstalter.

Auslandsmesseprogramm

Unternehmen mit Sitz in Deutschland sowie deren ausländische Niederlassungen und Vertretungen mit in Deutschland oder von deutschen Niederlassungen im Ausland bzw. in deutscher Lizenz hergestellten Ausstellungsgütern können sich an den von Durchführungsgesellschaften organisierten Gemeinschaftsständen beteiligen. Diese in-direkte Förderung auf ausgewählten, inter-nationalen Messen ist kostengünstig, bietet organisatorische Vorteile und eine Repräsentation am Informationsstand des Bundes.

Informationen über Messen

Der Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e. V. (AUMA) gibt einen Überblick über wichtige Messen im In- und Ausland, deren Besucherstruktur, Messe-Nutzen-Check und Online-Software zur Messeplanung.