Emissionshandel
Emissionshandel und Emissionserklärung
Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt ist die zuständige nationale Behörde zur Umsetzung der marktwirtschaftlichen Klimaschutzinstrumente des Kyoto-Protokolls. Das Emissionshandelssystem ist ein marktbasiertes Instrument, um den Ausstoß klimaschädlicher Gase, z. B. Kohlendioxid (CO2), zu reduzieren. Es funktioniert nach dem Prinzip "Cap and Trade": Eine Mengenbegrenzung (Cap) sorgt dafür, dass CO2 ein knappes Gut wird und sich durch den Handel (Trade) am Markt über Angebot und Nachfrage ein Preis für CO2 bildet.
Die Betreiber immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Anlagen sind nach §27 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur Abgabe einer Emissionserklärung gemäß der Elften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (§4 der 11. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2007, BGBl. I S. 298, verpflichtet. Ausgenommen hiervon sind die in §1 der 11. BImSchV genannten Anlagen.
Die Emissionserklärung enthält Angaben über Art und Menge sowie die räumliche Verteilung der Luftverunreinigungen, die von einer Anlage in einem bestimmten Zeitraum ausgegangen sind, sowie über die Austrittsbedingungen.
Betriebliche Umweltberichterstattung via BUBE
Die Frist für die Abgabe des Berichtes vom Betreiber an die zuständige Behörde für den Erklärungszeitraum ist der 31. Mai des Folgejahres (§4 der 11. BImSchV). Diese Frist kann im Einzelfall auf Antrag des Betreibers von der zuständigen Behörde verlängert werden.
Für den Bericht ist das Erfassungsprogramm BUBE (Betriebliche Umweltberichterstattung) zu nutzen.