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Alle Inhalte zur Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe.
Nur, "wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will", muss eine Unterrichtung oder Sachkundeprüfung vorweisen.
Jeder, der nicht selbständiger Gewerbetreibener (Angestellter) ist und gleichzeitig eigenverantwortlich Bewachungsaufgaben im Bewachungsgewerbe übernimmt, benötigt eine Unterrichtung.