Aus- und Weiterbildung
Die Unterrichtung ermöglicht eine Beschäftigung in folgenden Bereichen:
Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe
Jeder, der nicht selbständiger Gewerbetreibener (Angestellter) ist und gleichzeitig eigenverantwortlich Bewachungsaufgaben im Bewachungsgewerbe übernimmt, benötigt eine Unterrichtung.
Die Unterrichtung ermöglicht eine Beschäftigung in folgenden Bereichen:
- Objekt- und Werkschutz
- Revier- und Streifenwachdienst
- Geld- und Werttransport
- Empfangsdienst im Objektschutz mit Zugangskontrolle
- Personenschutz
- Veranstaltungsschutz mit Ausnahme zugangsgeschützter Großveranstaltungen
- Bewachungstätigkeiten in Asylbewerberheimen ohne Leitungsfunktion
Inhalte
Die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe vermittelt folgende Inhalte:
1.
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Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht,
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2.
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Datenschutzrecht,
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3.
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Bürgerliches Gesetzbuch,
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4.
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Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen,
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5.
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Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherheitsdienste,
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6.
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Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt,
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7.
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Grundzüge der Sicherheitstechnik.
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Voraussetzungen
1.
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Sie beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift (Kompetenzniveau B1) - Die Ermittlung erfolgt über einen schriftlichen Test auf B1-Niveau.
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2.
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Sie müssen ohne Fehlzeiten an der Unterrichtung teilnehmen.
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3.
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Während der Unterrichtung arbeiten Sie aktive mit und stehen im ständigen Dialog.
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4.
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Eine erfolgreiche Teilnahme an mündlichen und schriftlichen Verständnisfragen in jedem Sachgebiet.
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Hinweise zum B1 Sprachtest
BewachV (Bewachungsverordnung) Abschnitt 2 Unterrichtungsverfahren ist zu beachten sowie § 6 Verfahren (1)
Die zu unterrichtende Person muss über die zur Ausübung der Tätigkeit und zum Verständnis des Unterrichtungsverfahrens unverzichtbare deutsche Sprachkenntnisse, mindestens auf dem Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens, verfügen. Aus dem Grund werden vor jeder Unterrichtung Sprachtests durchgeführt.
Beachten Sie:
1.
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Die ungenehmigte Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe der Tests ist nicht gestattet (§§ 53, 54 UrhG) und strafbar (§ 106 UrhG).
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2.
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Es ist untersagt, die Tests an Dritte (Träger, Firmen, Dozenten, Teilnehmer) weiterzugeben.
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3.
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Die Tests werden vor Beginn der Unterrichtung an die Teilnehmer ausgeteilt.
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4.
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Um einen Betrug zu vermeiden, erhalten die Teilnehmer Tests nach dem A/B-Prinzip.
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5.
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Alle Teilnehmer müssen den Test absolvieren (unabhängig von Nationalität oder ob andere Zertifikate zum Sprachniveau vorliegen).
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6.
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Die Teilnehmer haben 5 Minuten Bearbeitungszeit.
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7.
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Hilfestellungen und Zeitverlängerungen durch die Dozent sind untersagt.
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8.
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Die Tests sollen leserlich und in Druckschrift ausgefüllt werden - nicht Lesbares, wird nicht gewertet.
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9.
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Der Test gilt als Bestanden, wenn mindestens 3 von 6 Punkten erreicht werden.
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10.
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Das Ergebnis erhalten Sie direkt nach dem Test.
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11.
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Die Teilnehmer, die den Test nicht bestehen, können nicht weiter an der Unterrichtung teilnehmen und erhalten auch keine Bescheinigung, eine Rückzahlung der Teilnehmergebühr erfolgt nicht.
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Termine
Ort
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Datum
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Anmeldeschluss
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Verfügbare Plätze
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Cottbus
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03.06. - 07.06.2024
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10.05.2024
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20
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Nachweis
Sofern der Test auf B1-Sprachniveau mit mind. 50 % bestanden wurde, der Unterricht ohne Fehlzeiten absolviert wurde, eine aktive Unterrichtsbeteiligung festgestellt wurde, der Teilnehmer mit den Inhalten der Unterrichtung vertraut ist und die Sachgebietstests mit insgesamt mindestens 50 % bestanden wurden, stellt die IHK eine Bescheinigung über die Teilnahme aus.
Anmeldung und Gebühren
Die IHK Cottbus führt die Unterrichtungsverfahren für das Bewachungspersonal und die Bewachungsgewerbetreibenden durch. Sie können sich über unser Anmeldeformular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 52 KB) anmelden.
Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Anmeldung.
Wichtig - Mit der Anmeldung muss auch das geforderte B1-Zertifikat oder ein deutscher Schulabschluss in Kopie eingereicht werden!
Gebühr
Die Gebühr für das Unterrichtungsverfahren trägt der Teilnehmer bzw. der Arbeitgeber/die Agentur für Arbeit/das Jobcenter.
Bitte entnehmen Sie die Gebühr unserem aktuellen Gebührentarif.
Bitte entnehmen Sie die Gebühr unserem aktuellen Gebührentarif.
Rechtsvorschriften
Bei einer Tätigkeit im Sicherheits-/Bewachungsgewerbe sind einige rechtliche Aspekte zu beachten. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie in der Linksammlung unten.
Zur besseren Lesbarkeit von Personenbezeichnungen & personenbezogenen Wörtern wird die männliche Form genutzt. Diese Begriffe gelten für alle Geschlechter.