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Die Höhe des Arbeitsentgelts ist grundsätzlich frei vereinbar, doch Gesetz, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung können Vorgaben geben.
Welche besonderen Regelungen gelten bei Teilzeitbeschäftigung? Von Gleichbehandlung über Rentenversicherung bis geringfügige Beschäftigung.