Gesetzentwurf über die externe Verwaltung (Enteignung)
Der Gesetzentwurf über die externe Verwaltung von Unternehmen mit ausländischen Beteiligungen, dessen Prüfung bereits Anfang März 2022 begonnen hat, wurde am 12. April zur weiteren Prüfung in die untere Kammer des russischen Parlaments eingebracht. Im Vergleich mit der ursprünglichen Fassung weist das aktuelle Dokument einige Unterschiede auf.