Belarus führt für die in der EU zugelassenen Fahrzeuge (inkl. LKWs) ein Beförderungsverbot nach Belarus über die Zollgrenze der EAWU ein

Die AHK Belarus hat darüber informiert, dass laut Mitteilung des Transportministeriums der Republik Belarus ab dem 16. April 2022 für die in der EU zugelassenen Fahrzeuge (inkl. LKWs) ein Beförderungsverbot nach Belarus über die Zollgrenze der Eurasischen Wirtschaftsunion eingeführt wurde.
 
Dabei dürften EU-Fahrzeuge die belarussische Grenze über bestimmte Kontrollpunkte passieren, um zu 14 speziell ausgewiesenen Orten zu gelangen, an denen die Ware auf belarussische und russische Fahrzeuge umgeladen werden könne.
 
Das neue Beförderungsverbot gelte bis zum 23. April 2022 nicht für EU-Fahrzeuge, die vor dem 16. April 2022 in das Land eingereist sind. Die Beförderung von Postsendungen und lebenden Tieren sei außerdem von dem Verbot ausgenommen.
 
Das Verbot wurde seitens Belarus als Antwort auf das EU-Beförderungsverbot für die in Belarus und Russland niedergelassenen Kraftverkehrsunternehmen ab 9. April erlassen.
 
Russland habe ein solches Verbot bisher nicht verabschiedet. Somit wird die Warenbeförderung voraussichtlich vorerst zu einem großen Teil über die lettisch-russische Grenze erfolgen.