Investionsförderung
Keine Erleichterung beim Arbeitsplatzkriterium
Die aktuelle sächsische GRW-Förderrichtlinie ist im Mai in Kraft getreten. Erleichterungen bei der Schaffung oder Sicherung von Dauerarbeitsplätzen wurden mit der Fortschreibung nicht umgesetzt. Die sächsischen IHKs haben sich im Rahmen der regelmäßigen Abstimmungen mit dem Sächsischen Wirtschaftsministerium erneut für die Streichung des Dauerarbeitsplatzkriteriums eingesetzt.
Neue Förderung für den sächsischen Mittelstand
Mit dem Sachsenkredit Gründen und Wachsen und dem Sachsenkredit Universal werden den Unternehmen der Region ab sofort von der Sächsischen Aufbaubank neue Darlehen angeboten.
Nachrangdarlehen GRW
Mit dem Nachrangdarlehen werden kleine und mittlere Unternehmen z. B. dabei unterstützt, in neue Wirtschaftstätigkeiten, die Änderung von Produktionsprozessen usw. zu investieren.
Zuschuss Regionales Wachstum wird fortgesetzt
Das ergänzende Zuschussprogramm für Investitionen, welche nicht GRW-förderfähig sind, ist in Kraft und kann bei der SAB beantragt werden.
ERP Digitalisierungs- und Innovationskredit
Seit dem 1. Juli 2019 können damit auch Gründer und junge Unternehmen mit einer Marktpräsenz unter zwei Jahren gefördert werden.
Mikromezzaninfonds Deutschland
Kleine und junge Unternehmen mit einer überzeugenden Idee und Vorhaben können eine Anschubfinanzierung bis zu 50.000 Euro ohne Bank und Sicherheiten erhalten.
Bürgschaftsprogramm für KMU
Die Bürgschaftsbank Sachsen GmbH bietet für kleine und mittlere Unternehmen u. a. zur Sicherung der Finanzierung von Maschinen, Anlagen, Warenlager, Betriebsmitteln Bürgschaften bis zu 2,5 Mio. Euro an.
Service und Förderung
Förderung für Unternehmen im ländlichen Raum
Kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer können Zuschüsse für investive oder nichtinvestive Maßnahmen aus dem LEADER-Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum erhalten
Förderprodukte der KFW
Die KfW bietet verschiedene Förderkredite für Unternehmenserweiterungen und -festigungen an.