Nachrangdarlehen GRW
Mit dem Nachrangdarlehen zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur werden kleine und mittlere Unternehmen z. B. dabei unterstützt, in neue Wirtschaftstätigkeiten, die Änderung von Produktionsprozessen oder in den Ausbau der produktionskapazitäten zu investieren.
Ein besonderer Vorteil dieses Darlehens stellt die Wertung als wirtschaftliches Eigenkapital bei einer Bilanzanalyse und im Ratingprozess dar. Somit können auch Betriebe, die nicht über genügend bankübliche Sicherheiten verfügen, vereinfachten Zugang zu externen Finanzierungsmöglichkeiten erhalten.
Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU):
- ausgewählter Branchen der gewerblichen Wirtschaft.
- die ihren Sitz bzw. die zu fördernde Betriebsstätte in Sachsen haben bzw. Unternehmen mit der Absicht, eine Betriebsstätte in Sachsen zu errichten
- mit überregionalen Absatz
- die mind. 25 % Eigenbeitrag zur Finanzierung leisten können
- die ein bilanzbasiertes Rating vorlegen können
- deren Investitionsvolumen mind. 70.000 Euro beträgt
Was wird gefördert?
Investitionen, die zur Schaffung/Erhaltung von Dauerarbeitsplätzen beitragen, z. B.
- Errichtungsinvestitionen
- Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte
- Diversifizierung der Produktion
- grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses
- Erwerb stillgelegter oder von Stilllegung bedrohter Betriebsstätten
Förderkonditionen
Höhe
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Laufzeit
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Förderausschlüsse
- Ersatzbeschaffung von Wirtschaftsgütern
- Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von Fahrzeugen u. ä.
- geringwertige Wirtschaftsgüter
- Investitionen in nicht betriebsnotwendige Einrichtungen
- der alleinige Erwerb von Vermögensanteilen
- Investitionen von Nicht-KMU
- Unternehmen in Schwierigkeiten
- Unternehmen, deren Gesellschafter zu mehr als 50 % Banken, Versicherungen, Bund, Land oder Kommune sind
- etc.
Detaillierte Informationen zu den Förderkriterien, zur Beantragung sowie Antragsvoraussetzungen erhalten Sie auf der Webseite der Sächsischen Aufbaubank.