Bürgschaftsprogramm für KMU
Durch die Gewährung von öffentlichen Bürgschaften ist es möglich für kleine und mittelständische Unternehmen in Sachsen bei einer Verbürgungsquote von 80 %, Investitionskredite bis zu 2,5 Mio. Euro und bei einer Verbürgungsquote von 60 %, Betriebsmittellinien bis zu 3,33 Mio. Euro durch Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank abzusichern.
Die Konditionen im Überblick:
Zielgruppe:
Existenzgründer und bestehende Unternehmen mit Investitionsort in Sachsen
Existenzgründer und bestehende Unternehmen mit Investitionsort in Sachsen
Kreditverwendung:
Sicherung der Finanzierung von
Sicherung der Finanzierung von
- Maschinen, Anlagen und selbstgenutzten gewerblichen Immobilien
- Unternehmensnachfolgen und tätigen Beteiligungen
- Warenlager, Betriebsmittel und Avalen
Bürgschaftshöhe:
- bis zu 80 % bzw. bis 2 Mio. Euro
- Betriebsmittel i. d. R. 60 %
Kosten:
- einmalige Bearbeitungsgebühr 1,5 % des Kredites zzgl. USt
- Bürgschaftsprovision 1 % p. a. des valutierenden Kredites zzgl. USt p. a.
- bei Betriebsmitteln 0,75 % p. a. des valutierenden Kredites zzgl. USt p. a.
Sicherheiten:
- soweit vorhanden - bestmögliche Besicherung
- quotale Bürgschaft/Mithaftung der Gesellschafter
- Risikolebensversicherung
Beantragung:
über Ihre Hausbank
über Ihre Hausbank
Nähere Informationen sowie den Antrag finden Sie unter www.bbs-sachsen.de.