Nr. 1369

Finanzierung durch Bürgschaften und Beteiligungen

Bei fehlenden oder unzureichenden Kreditsicherheiten übernimmt die Bürgschaftsbank Sachsen (BBS) Ausfallbürgschaften gegenüber Kreditinstituten zugunsten mittlerer und kleiner Unternehmen in Sachsen. Dieses Instrument ersetzt nicht nur fehlende Sicherheiten, sondern kann sich auch positiv auf den Kreditzins auswirken, da sich das Risiko für die finanzierende Bank deutlich reduziert. Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können über die Hausbank einen Antrag auf eine typische stille Beteiligung durch die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen mbH (MBG) stellen. Durch Erweiterung der Eigenkapitalbasis oder durch Konsolidierung der Finanzverhältnisse werden damit vornehmlich Kooperationen, Innovationen, Umstellungen bei Strukturwandel sowie die Errichtung, Erweiterung, grundlegende Rationalisierungen und Umstellungen von Betrieben gefördert.
Hinweise zu den Fördervoraussetzungen, Konditionen sowie dem Antragsverfahren finden Sie unter www.bbs-sachsen.de oder www.mbg-sachsen.de. Für beide Fördervarianten ist eine fachkundige Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer Chemnitz erforderlich. Sie wird von der MBG/BBS auf direktem Weg bei uns angefordert.
Lassen Sie sich von ihrer Hausbank zu den Finanzierungsmöglichkeiten beraten oder nutzen Sie die monatlichen Sprechtage der Bürgschaftsbank in Sachsen zur Besprechung ihres Vorhabens.
Digitalisierungsvorhaben lassen sich ebenfalls mit Bürgschaften und Beteiligungen unterstützen. Informationen zu diesem Thema entnehmen Sie bitte dem Flyer "Wirtschaft 4.0" des Verbandes Deutscher Bürgschaftsbanken.
Franca Heß
Referatsleiterin Starthilfe- und Unternehmensförderung
Region Chemnitz