Flüchtlinge
Viele Unternehmen in Deutschland engagieren sich für die Integration von Geflüchteten oder haben das vor. Das NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge unterstützt und informiert dazu.
Ist die Beschäftigung/Ausbildung gestattet?
- Kurzübersicht Aufenthaltspapiere (pdf)
- Informationen der Bundesagentur für Arbeit (pdf)
- Chancen-Aufenthaltsrecht
Mit dem Ende Juni 2019 vom Bundesrat verabschiedeten Migrationspaket werden neue Regelungen zur Duldung erlassen. Die wesentlichen Punkte zu den Änderungen im Bereich der Ausbildungsduldung (3+2) und die neu geschaffene Beschäftigungsduldung finden Sie in der Kurzübersicht zum Migrationspaket des NUiF sowie in der Übersicht aktueller Änderungen im sog. Migrationspaket (pdf) des IQ Netzwerks. des IQ Netzwerks.
Ausländische Berufsabschlüsse im Bereich der Industrie- und Handelskammern können durch die IHK FOSA (Foreign Skills Approval) auf ihre Gleichwertigkeit zu deutschen Berufsabschlüssen geprüft werden. Die IHK Chemnitz führt Erstberatungen durch.
Ausländische Hochschulabschlüsse müssen in Deutschland nur anerkannt werden, wenn es sich um einen reglementierten Beruf, wie zum Beispiel medizinische oder juristische Berufe, handelt. Die IBAS - Informations- und Beratungsstelle Arbeitsmarkt Sachsen berät umfassend zur Anerkennung von ausländischen Qualifikationen und zur beruflichen Integration.